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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

4.961 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Juni, Studentin ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

26.07.2014 um 20:53
@AngRa

Zu der Sache vor TBs Verhaftung im Dezember hat sich Georg_H ins einem posting geäußert:

http://www.allmystery.de/fcgi/?m=mposts&user=146268&thread=km89650

Wenn sich jetzt darauf bezogen wird, sehe ich nicht, was daran beweiskräftiger sein sollte, als es ab Dezember schon war. Deshalb geh ich eigentlich davon aus, dass diese neuerliche Überwachung, so es sie denn überhaupt gegeben hat, erst NACH TBs Haftentlassung stattgefunden hat. Und das wäre doch, ob nun bei ihm selber oder bei seinen Kontaktpersonen, nicht rechtens, da ja alle Anklagepunkte gegen ihn fallen gelassen wurden. Kann die Kripo denn so aus dem Blauen heraus jemanden überwachen?

Aber ich stimme Dir völlig zu: Wir können eigentlich nur darauf warten, ob es nun im Rahmen des Zivilprozesses weitere Informationen gibt, sonst werden wir uns noch weiter im Kreis drehen und nur Fragen, aber keine Antworten haben.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

26.07.2014 um 21:38
Dieser Krone-Artikel ist ja schon recht heftig. Und sollte RA Boran tatsächlich
diese Aussage gegenüber der Krone gemacht haben dann muss die Gegenseite
jetzt aber zwangsläufig dazu Stellung beziehen. RA Boran hat den Gegenspieler
herausgefordert und der ist nun am Zug. Das könnte spannend werden. Aber nur
solange wie die Krone nicht u.U. eine Gegendarstellung von RA Boran abdrucken
muss.

Mir kommt das jedenfalls eher so vor als das da ein übereifriger Schreiber das
Sommerloch füllen musste.

Dieses Telefon-Überwachungsprotokoll wurde ja schon kurz nach der Tat von
Herrn Pupp erwähnt. Aber so ganz im klaren bin ich mir immer noch nicht ob es
sich dabei um eine Funkzellenabfrage mit einer Auflistung aller in der Funkzelle
geführten Gespräche gehandelt hat oder ob hier wirklich Festnetzanschlüsse
ausgewertet wurden.

Warten wir also mal ab was sich in der nächsten Woche so tut. Hat der ehem.
Verdächtige eigentlich schon die australische Staatsbürgerschaft und wenn ja wie
sieht es dann mit einer event. Auslieferung eines australischen Staatsbürger wegen
eines Zivilprozesses an Österreich aus. Ich bin jedenfalls mal gespannt was da
noch so kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Lohengrin


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

26.07.2014 um 22:26
Ich gehe nicht davon aus, dass RA Boran sich auf eine Telefonüberwachung bezogen hat, die unmittelbar nach der Tat stattfand. Damals war TB nicht verdächtig und es gab keinen Grund gegen ihn so etwas anzuordnen.

Ich schätze mal, dass es eine Telefonüberwachung vor der Verhaftung gab, vielleicht im Hinblick auf Zeugenabsprachen bzw. Zeugenbeeinflussung etc.

Mich erinnert diese unerwartete Entwicklung nun etwas an den Fall O.J. Simpson.

Simpson wurde 1994 wegen Mordes an seiner Frau angeklagt und im Oktober 1995 freigesprochen.

Trotz des Freispruchs wurde Simpson von den Hinterbliebenen zivilrechtlich verklagt und 1997 zu einem Schadensersatz von rund 33 Mio Dollar verurteilt.


"Dies ist möglich, da im Unterschied zu einem Strafprozess, bei dem an der Schuld des Angeklagten keine begründeten Zweifel herrschen dürfen, es im Zivilprozess ausreichend ist, wenn die Zweifel an der Schuld nicht überwiegen."


Wikipedia: O. J. Simpson

Ich kenne mich mit amerikanischem Recht nicht aus und weiß nicht, ob die Wikipedia Begründung stichhaltig ist. Sie hört sich komisch an.

Nach deutschem Recht ist es so, dass ein Zivilgericht an Entscheidungen einer Strafverfolgungsbehörde oder eines Strafgerichts nicht gebunden ist. Grundsätzlich kann daher ein Zivilgericht jemanden wegen unerlaubter Handlung ( Totschlag, Mord etc) zu einem Schadensersatz verurteilen, der in der Angelegenheit von einem Strafgericht freigesprochen worden ist, denn es ist an die Beweiswürdigung des anderen Gerichts nicht gebunden.

Also müsste es auch möglich sein, dass ein Zivilgericht jemanden aus unerlaubter Handlung verurteilt, der wegen dieser Handlung gar nicht angeklagt worden ist, weil das Zivilgericht die Beweise frei würdigen darf, die vorgelegt werden.

Ich vermute mal, dass es nach österreichischem Recht ebenso ist. In Frankreich ist es jedenfalls auch so.

Nur müssen eben Beweise vorgelegt werden . Da bin ich sehr gespannt ob es dazu kommt.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 01:01
@Lohengrin
Zitat von LohengrinLohengrin schrieb:wie sieht es dann mit einer event. Auslieferung eines australischen Staatsbürger wegen
eines Zivilprozesses an Österreich aus.
Ein Auslieferungsabkommen gibt es schon seit den siebziger Jahren und ist so immer noch gültig, da es im Portal des österreichischen Außenministeriums immer noch so aufgeführt ist.

Quelle:

http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aussenpolitik/voelkerrecht/staatsvertraege/bilaterale-staatsvertraege.html?dv_staat=11&mode=country&submit=1&vb_vp_id=14&cHash=f8f92d2c970f6287554eb1d0d612935e

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1974_718_0/1974_718_0.pdf

ABER:
Ich habe mir das komplette Juristenkauderwelsch nicht komplett durchgelesen und ich bin natürlich kein Jurist. Dennoch ist es lt. Artikel 5, Abs. 1 so, dass eigene Staatsbürger nicht ausgeliefert werden müssen. Sollte er also die australische Staatsbürgerschaft haben ist er wohl auf der sicheren Seite.

Weiter ist es so, dass nur wegen strafbarer Handlungen ausgeliefert werden darf (Artikel 3, Abs. 1.) Eine Interessante Frage wäre ob das nun auch für einen Zivilprozess gelten würde, der ja letztendlich wegen einer Straftat zustande kommt, aber nicht die Tat an sich sondern Schadenersatzansprüche verhandelt.

Selbst wenn ja wird es schwierig. Artikel 6 besagt, dass nur ausgeliefert werden muss, wenn das antragstellende Gericht befugt ist, die Straftat auch zu verhandeln. Und die Straftat selbst verhandeln kann das Zivilgericht ja nicht.

Also sieht es für mich so aus, als ob man ihn nicht zwingen kann, wenn er nicht wieder freiwillig kommt. Aber das macht er meiner Meinung nach kein zweites Mal. Auch wenn er unschuldig sein sollte, nachdem was er vor einem halben Jahr erlebt hat.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 07:39
Naja, dass TB vor Gericht erscheinen muss, um Aussagen in einem Zivilprozess zu machen, ist eine etwas vollmundige Ankündigung der Zeitung, um es mal vorsichtig zu formulieren.

Bis dahin sind ja noch andere Hürden zu überwinden.

Auf jeden Fall kann ihm aber eine Klage zugestellt werden was ja schon mal der erste wichtige Schritt ist. Es gilt das Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

http://www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.text&cid=17

Und auf diesem Wege kann er dann auch auf die Klage erwidern.

In einem Zivilprozess soll das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet werden, wenn es zur Sachverhaltsaufklärung notwendig ist. Wenn einer Partei aber wegen einer großen Entfernung die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht zumutbar ist, kann das Gericht zunächst von der Anordnung absehen. So ist das jedenfalls in Deutschland geregelt und in Österreich wird es ähnlich sein.

Zunächst wird es also Schriftverkehr geben und vielleicht kommen da noch weitere Details ans Licht.

Was ich von der Sache halten soll, weiß ich nicht. Wenn die Beweislage, wie sie sich aus den Akten ergibt, tatsächlich so dünn ist, wie TBs Verteidiger vorgetragen hat, dann ist es eine Hexenjagd auf TB und RA Boran wird sich dann auch den Vorwurf machen lassen müssen, dass er die Eltern des Opfers in aussichtslose Prozesse treibt, was auch noch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Wenn es aber so ist, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck bei der Bewertung des Tatverdachts Fehler gemacht hat und vielleicht zumindest noch hätte weitere Ermittlungen anordnen müssen, dann sieht die Sache ganz anders aus, dann ist es ein legitimer Kampf um die Aufklärung eines Mordes.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 08:28
Für mich werden die Aktionen Borans immer kritischer und dürften kaum im wirklichen Sinne der Eltern des Opfers sein.

Anstatt das Ergebnis des Richtertriumvirats abzuwarten erhebt er eine Zivilklage. Letztendlich zeigt das, dass er glaubt, dass die Richter einer Wiederaufnahme nicht zustimmen werden.

Unter solchen Umständen hat dann eine Zivilrechtsklage auch wenig Aussicht auf Erfolg. Diese wird mit hoher Wahrscheinlichkeit dann ebenfalls abgewiesen werden.

Sollte das Triumvirat doch der Wiederaufnahme zustimmen, könnte man ohne weitere Kosten der Ausgang des Ermittlungsverfahrens abwarten.

Somit ist die Aktion des Anwalts zumindest vollkommen verfrüht bzw. mit großer Wahrscheinlichkeit sogar aussichtlos. Solche Aktionen führen zu hohe finanzielle Belastungen der Eltern. Wenn hier die Eltern unterliegen, haben sie auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu tragen.

Vor solchen Anwälten kann man nur warnen.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 10:15
@AngRa

Meines Wissens kann ein Zivilprozess auch in Abwesenheit des Beklagten geführt werden. Es kann dann ein Urteil ergehen, das in Österreich "Versäumungsurteil" heißt.

Wikipedia sagt:

Erscheint eine der Parteien nicht zur ersten mündlichen Verhandlung (oder versäumt die Frist zur Klagebeantwortung im Gerichtshofverfahren), so kann auf Antrag der erschienenen Partei ein (echtes) Versäumungsurteil gefällt werden. Das Vorbringen der säumigen Partei bleibt dabei völlig unberücksichtigt, das Vorbringen der erschienenen Partei ist für wahr zu halten.

Wird hingegen ein (späterer) Verhandlungstermin von einer Partei versäumt, kann auf Antrag ein unechtes Versäumungsurteil gefällt werden. Die nicht erschienene Partei ist dann von weiterem Vorbringen ausgeschlossen. Entscheidungsgrundlage für den Richter ist alles, was bisher vorgebracht wurde.


Sollte TB unschuldig sein (und bis zum Beweis des Gegenteils müssen wir davon ausgehen), ist die Aktion natürlich ganz bitter. Man versteht die Verzweiflung der Familie Kammerer, aber man muss wirklich aufpassen, dass das Ganze nicht in eine Hexenjagd ausartet.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 10:51
Zitat von AngRaAngRa schrieb:Ich gehe nicht davon aus, dass RA Boran sich auf eine Telefonüberwachung bezogen hat, die unmittelbar nach der Tat stattfand. Damals war TB nicht verdächtig und es gab keinen Grund gegen ihn so etwas anzuordnen.
@AngRa
Hier auf einen "Grünen Zweig" zu kommen über die Telefonüberwachungsprotokolle, welche da genau gemeint sind, ist wieder mal ohne Akteneinblick fast unmöglich.

Da kann man leider nur spekulieren, etwa (Beispiel) ob es bei den Bögen oben Einlogdaten von TBs eigenen Handy gegeben hat??? Oder doch ein Anrufversuch an Danielas Handy von TB NACH dem Verlassen der Wohnung (weiteres Beispiel)? Was da das Cold Case Management genau (Verdächtiges???) herausgefunden hat, wird wohl der Anwalt Boran, Danielas Eltern und alle anderen Menschen, die auch Akteneinsicht haben, wissen.

Im Großen und Ganzen bin ich der Meinung, dass wir hier mit unserem Halbwissen zu keinen
konkreten Abschluß kommen können, ob so eine Einbringung einer Zivilklage klug wäre oder nicht.
Daher versuche ich diese auch nicht zu bewerten (da fehlt mir halt einfach der tiefere Einblick dafür), sondern versuche viel mehr, jeden Artikel, RA Kommentar, Bericht, Film... der über die Medien über den Mordfall Daniela Kammerer erscheint, die noch so kleinsten INFOS heraus zu filtern >>> zum Tatgeschehen, die so ein Bericht, wie etwa der von der "Tiroler KRONE" gestern, hergibt.

In diesem Zusammenhang interessiert mich in diesem Bericht eigentlich nur die Behauptung:
"kein Geschworener sollte die Ermittlungsergebnisse - belastende Zeugenaussagen sowie DNA-Spuren und Telefonüberwachungsprotokolle - je zu Gesicht bekommen."
also vom ganzen Artikel nur ein Satz wirklich.

Dazu denke ich zum Telefonüberwachungsprotokolle könnte dies natürlich auch nur ein "Bewegungsprofil" eines Handys sein, etwa von Danielas Handy, wenn es nicht ausgeschaltet war oder ihr Akku leer? Vielleicht hat das Cold-Case-Management auch festgestellt, wenn Daniela wirklich bei den Bögen mit dem Rad oben war, hätte ihr Handy in dem oder dem Funk-Handy-Masten mal kurz eingeloggt sein.... MÜSSEN? Was das "Tiroler-Ermitterteam-2005" damals alles so vergeigte, auch das wissen wir nicht so genau. Es dürfte aber - soweit scheint es schon sehr sehr wahrscheinlich zu sein - haarsträubende Ermittlungsfehler und Pannen passiert sein. Die man nach meinen Ermessen nicht an Herrn Pupp allein festmachen kann, sondern eher an so manchen seiner Mitarbeiter damals ? Pupp kann ja auch nicht einfach schlampige, unfähige Ermittler aus dem Polizeidienst feuern (die sind pragmatisiert und praktisch unkündbar), im Grunde bist du als Leiter & Chef einer Mordkommison total abhängig von den Fähigkeiten und der Gründlichkeit der Mitarbeiter/Untergebenen. Und diese scheint bei manchen Ermittlern damals nicht wirklich hoch gewesen zu sein!???

Lieben Gruß und schönen Sonntag,
Doverex


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 10:54
@nephilimfield

Ein Versäumnisurteil kann nicht im Sinne von TB sein, denn er möchte nicht zu Schadensersatz verurteilt werden. Er wird sich also schon auf die Klage hin melden und etwas erwidern, wenn sie gegen ihn erhoben ist. Aber das wird er schriftlich tun.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 11:10
@Doverex

Im Grunde genommen ist das ja alles noch viel schlimmer.

Ich gehe auch davon aus, dass es 2005 haarsträubende Ermittlungsfehler gegeben hat. Pupp als Polizist ist dafür verantwortlich und auch seine Mitarbeiter. In erster Linie ist dafür aber die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Innsbruck verantwortlich, denn sie ist die Herrin des Ermittlungsverfahrens und sie hat die Ermittlungen in einem solchen Fall zu kontrollieren und zu leiten. Es ging ja nicht um Eierdiebstahl. Sie muss die Ermittlungen bestimmen und Zeugenvernehmungen etc. anordnen, wenn die Polizei nicht von alleine darauf kommt.

In erster Linie sind der Staatsanwaltschaft die bösen Pannen zur Last zu legen, also der Behörde die darüber zu entscheiden hat, ob es ein Ermittlungsverfahren gegen TB oder gegen jemand anderen geben wird, in dem dann ihre Pannen aus der frühen Zeit zur Debatte stehen. Das ist etwas, was an sich nicht geht. Es ist ja klar, dass die Staatsanwaltschaft hier voreingenommen ist und nicht ihre eigenen Fehler zur Anklage bringen möchte. So verstehe ich auch den Satz, dass kein Geschworener die Protokolle etc. zu Gesicht bekommen sollte, weil das nämlich kein Ruhmesblatt für die Staatsanwaltschaft war.

Insofern bin ich gespannt auf die Entscheidung des Richterrats über den Fortführungsantrag. Ich sehe es auch in erster Linie so, dass RA Boran durch die Klageankündigung hier den Druck erhöhen wollte. In Deutschland gibt es solche Fortführungsanträge nicht. Daher weiß ich auch nicht, wie die im Ergebnis aussehen. Vielleicht wäre es sehr wünschenswert, wenn es die Möglichkeit gäbe, dass die Richter die Ermittlungen in die Zuständigkeit einer anderen Staatsanwaltschaft anempfehlen können, damit unvoreingenommene Staatsanwälte entscheiden können.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 11:33
@AngRa

Dem stimme ich völlig zu. Es ist ja grotesk, dass die Staatsanwaltschaft, die die Einstellung der Ermittlungen verfügt hat, dann über den Fortführungsantrag entscheidet. Also sind wir mal gespannt auf den Richtersenat!

@Doverex

Wie gesagt: Ich gehe davon aus, dass man 2005 nicht einfach alle Einloggdaten gespeichert hat, die man retrospektiv auswerten hätte können. Es mussten schon Verbindungsdaten anfallen, um einen Ort im Nachhinein feststellen zu können. Wenn der Täter also sein Handy zum Tatort mitgenommen hat, ist das für ihn nur problematisch, wenn er von dort jemanden angerufen hat oder selbst angerufen wurde (oder ein SMS verschickt wurde). Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber das ist zumindest der letzte Stand meines Wissens.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 11:59
ja, der Vergleich mit der Vorgehensweise der Nebenkläger im OJ Simpson-Fall drängt sich geradezu auf:
wenn man strafrechtlich nicht weiterkommt, probiert man es eben zivilrechtlich ...

ich denke auch, dass es aus unserer Informationslage heraus schwierig ist, zu beurteilen, ob das nun ein sinnvolles Vorgehen ist oder gerade nicht. Die Gefahr einer Hexenjagd ist natürlich gegeben, gerade, wenn man mit einem Medium wie der Krone zusammenarbeitet.

Auch deshalb, weil die Krone ja nicht unbedingt für ihre Recherche-Genauigkeit bekannt ist. Wer weiß, ob überhaupt jemals von Telefonüberwachungsprotokollen die Rede war oder dieses Wort erst in der Kroneredaktion zustande gekommen ist, weil es dramatischer klingt?

Das Einzige, was ich momentan daran als positiv sehe, ist, dass der 'Fall DK' damit nicht aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwindet. (Auch, wenn ich den Artikel alles andere als passend empfinde).

Also bleibe ich vorerst dabei: wir wissen viel zu wenig, um aus dem - Krone! - Artikel irgendwelche sinnvollen Rückschlüsse zu ziehen, außer den, dass RA Boran anscheinend noch nicht aufgeben will (wobei wir hier über seine konkrete Motivation/en dafür auch nur spekulieren können).

Davon aber mal ganz abgesehen: vielen herzlichen Dank an alle, die mitgewirkt haben, dass der Artikel hier verfügbar ist! :-)


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 12:13
@AngRa und @all
Danke für deine Ausführungen, dass ja die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist - das verdränge ich zwischendurch immer wieder mal ;-)

D.h. aber, dass hier ja potenziell nicht nur schlampige u/o unfähige Polizisten am Werk waren, sondern auch eine 'schlafende' (und ggf. ebenso unfähige) Staatsanwaltschaft. Immer unter der Prämisse, dass zumindestens 2005 bei den Ermittlungen tatsächlich einiges versäumt wurde, worauf ja vieles hindeutet.

Keine Sorge, ich will keinesfalls auf eine Verschwörungstheorie hinaus. Ich finde das nur schon erstaunlich, dass es hier, bei einem Mord an einer jungen Studentin, der in der Universitätsstadt Innsbruck ja für doch große Betroffenheit gesorgt hat und wo daher allseits ein großes Aufklärungsbedürfnis bestanden haben müsste, derart nachlässig (und zwar von allen an den Ermittllungen Beteiligten) vorgegangen wurde.

Erklären tu' ich mir das noch am ehesten damit, dass DK am Rapoldipark ermordet wurde und man sich vorschnell auf eine 'praktische' und naheliegende Erklärung eingeschossen hat. Und zunächst (nur?) in diese Richtung ermittelt wurde - und als man dann langsam, aber sicher drauf gekommen ist, dass es vielleicht kein 'Drogenmord' (oder Mord eines psychotischen Zufallstäters) war, war es schon a bissal spät für 'ordentliche' Ermittlungen im Umfeld (umso mehr, als die Sommerferien anstanden).


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 16:06
Den Krone-Artikel möchte ich gar nicht kommentieren, der ist schon auf Ramsch-Niveau, selbst wenn jemand zu einer mächtigen Unternehmerfamilie gehört, muss das nicht sofort heißen, dass Beweise unter den Tisch gekehrt werden o.ä., und wenn man das anklingen lässt, sollte man halt auch etwas vorweisen, welches das belegt. Es nur so mal in die Runde zu schmeißen, das geht nicht.

@nilhörnchen

Die Schlampereien, die es gegeben hat (und damit meine ich auch: Beweisaufnahme zur Be- oder Entlastung von Verdächtigen), wie ich ganz fest glaube, würde ich auch darauf zurückführen, dass die Polizei viel zu früh von einem psychopathischen Zufallstäter ausgegangen ist. Hab ich ja schon öfters gepostet, leider fehlt mir im Moment der Link, aber der Standard hat schon wenige Tage nach dem Mord einen leitenden Beamten zitiert, der meinte, dass eine Tat im Bekanntenkreis praktisch ausgeschlossen werden könne.

WHY ???? !!!!

Das will mir nicht in den Kopf, was damals dazu geführt hat, danach so einseitig zu ermitteln. Find ich Wahnsinn ...


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 17:20
@Hammerstein

Diese Meinungswechsel bzgl. Zufalls- bzw. Beziehungstat sind sowieso ein Kapitel für sich. Ganz zu Beginn hieß es "Am wahrscheinlichsten handelt es sich laut Pupp um ein Beziehungsdelikt".

http://derstandard.at/2088645?seite=1#forumstart

Aber selbst in dieser ganz frühen und wahrscheinlich ermittlungstaktisch wichtigsten Phase wurde, wie wir ja jetzt wissen, in Danielas engstem Umfeld nur halbherzig ermittelt. Ich erinnere nur an eine Aussage von Georg_H:
Ich habe umgehend am Tag nach der Tat telefonisch Angaben zu zeitlichen Abläufen, Anwesenden bei der Party, usw. gemacht, wurde jedoch in weiterer Folge nie einvernommen. Die 1. Einvernahme fand durch das Cold Case Team im September 2013 statt – nach 8 ¼ Jahren!!! Klarer Weise konnte ich mich daher nach all dieser Zeit nicht mehr an viele Details erinnern.
Nur etwas mehr als eine Woche nach dem Mord dann schon der Meinungsschwenk: "Die Ermittler gingen inzwischen nicht mehr von einer Beziehungstat aus. Die junge Frau dürfte durch Zufall ihrem Mörder in die Hände gelaufen sein."

http://derstandard.at/2098037

Einige Jahre später, so um 2009 (den Link zum ORF-Beitrag finde ich momentan nicht mehr), sagte ein Ermittler, man gehe jetzt wieder von einer Beziehungstat aus. Was diesen erneuten Meinungswechsel verursacht hat, ist uns natürlich unbekannt. Es liegt aber nahe, dass sich dieses Bild im Zuge der operativen Fallanalyse, die ja 2008 gestartet wurde, ergeben hat. Für intensive Ermittlungen in Danielas Umfeld des Jahres 2005 war es da natürlich schon reichlich spät. Aber selbst da wurde, wie aus obigem Zitat ersichtlich, ein wichtiger Zeuge wie Georg_H nicht einvernommen. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass man sich den Täter in diesem bürgerlichen MCI-Umfeld einfach nicht vorstellen wollte.
(Das heißt jetzt natürlich nicht, dass er auch tatsächlich aus diesem Umfeld kommt, aber die Kripo muss schon unvoreingenommen in alle Richtungen ermitteln.)


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 19:49
Danke, nephilimfield!


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 20:09
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Meines Wissens kann ein Zivilprozess auch in Abwesenheit des Beklagten geführt werden. Es kann dann ein Urteil ergehen, das in Österreich "Versäumungsurteil" heißt.
Nein, so ist es nicht. Außer in den Ausnahmefällen, dass ein Gericht jemanden persönlich lädt (beispielsweise zu einer Befragung als Partei o.ä), kann er sich jederzeit durch einen Anwalt vertreten lassen. Dann ergeht kein Versäumnisurteil. Selbst wenn er geladen ist, aber gesetzlich vertreten, so wird auch in diesen Fällen kein Versäumnisurteil gesprochen, vielmehr liegt es dann am Gericht, mit welchen Mitteln ein Geladener zum Gericht "gebracht" wird, das kann dann auch zwangsweise erfolgen.

Im Fall eines im Ausland lebenden, kann dann das Gericht auch Rechtshilfe von dem Staat verlangen, in dem der zu Befragende lebt. Dann führt ein dortiger Richter die Befragung durch.

So eine Regelung ist auch im Sinne der Parteien. Würde der Beklagte vor Gericht erscheinen müssen, hätte die unterlegende Partei natürlich auch die Flugkosten und Unterbringung zu erstatten.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 20:19
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Würde der Beklagte vor Gericht erscheinen müssen, hätte die unterlegende Partei natürlich auch die Flugkosten und Unterbringung zu erstatten.
Da hast Du recht, @JosefK1914 . Im Zivilprozess zahlt der Staat, von Prozesskostenhilfe mal abgesehen, gar nichts. Alle Kosten müssen deshalb von der unterlegenen Partei übernommen werden. Auch die Kosten des Gegenanwalts z. B. Das hat schon so manchen in den Ruin getrieben.

Von daher sollte sich der Anwalt der Opferfamilie schon sehr sicher sein, wenn er so einen Prozess anstrebt. Am Ende macht er sonst den Schaden noch größer.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 20:51
Zitat von AngRaAngRa schrieb:Insofern bin ich gespannt auf die Entscheidung des Richterrats über den Fortführungsantrag. Ich sehe es auch in erster Linie so, dass RA Boran durch die Klageankündigung hier den Druck erhöhen wollte.
Was soll ein solcher Druck eigentlich bringen?

In der Regel macht man sich bei Richtern mit solchen Aktionen nicht gerade beliebt. Da kann der Schuss nach hinten los gehen, in dem der Antrag nur flüchtig durchgelesen wird und dann abgelehnt wird. Auch Richter sind nicht frei von Emotionen.
Zitat von Faxe1212Faxe1212 schrieb:Von daher sollte sich der Anwalt der Opferfamilie schon sehr sicher sein, wenn er so einen Prozess anstrebt.
Wenn der Fall so klar sein würde, hätte die StA den Ermittlungen niemals gegen den ehemals Verdächtigen eingestellt. Denn die Einstellung hat letztendlich zu einem schweren Gesichtsverlust der StA geführt.

Und warum hat der Anwalt keine Zeit die Entscheidung des Richterrats abzuwarten? Er geht hier ein hohes Risiko auf Kosten der Eltern ein.

Man sollte sich auch an eine Begründung erinnern, die er vorgebracht hat. So sieht er 4 Hautzellen am Rande des Rockes als schwerwiegend an. Aber hier müssen wir uns erinnern, es befinden sich noch weiter unter dem Rock Hautzellen von anderen Männern. Also weiter innen min. 1 Hautzelle pro Mann. Deutlich mehr verschleppte Hautzellen sind immer am Rockrand zu erwarten. Solche "Begründung" hat somit in Wirklichkeit keinerlei Grundlage. Zu dieser Ansicht sind auch zwei unabhängige forensische Gutachten (aus Innsbruck und München) gekommen und der logische Menschenverstand sollte einem das auch selber sagen.


Und besonderers schwerwiegend ist der Satz in der Krone

"Der Beklagte hat die Tochter der Klägerin getötet". In der Klageschrift selber darf so etwas prinzipiell stehen. Es ist eine sogenannte Tatsachenbehauptung, für die die Klageseite natürlich Beweismittel anzubieten hat, eine solche Behauptung in der Klageschrift selber ist durch den Anspruch auf rechtliches Gehör gedeckt.

Eine Veröffentlichung solcher Tatsachenbehauptungen hat aber nichts mehr mit rechtlichem Gehör zu tun. Dies kann zu einer Unterlassungsklage u.U. mit Schadensersatz führen. Die Krone versucht hier sich mit "dort steht" dieses Problem zu umgehen. Ob das für ein Gericht aber ausreichend ist, eine Verurteilung bzgl. einer Unterlassungerklärung zu umgehen, wage ich zu bezweifeln.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

27.07.2014 um 21:05
@Hammerstein
@nephilimfield

stimmt, die allererste, veröffentlichte 'Vermutung' seitens der Behörden war ja sehr wohl, dass es sich um eine Beziehungstat handelt - wenn auch nur kurz.

Da würde man davon ausgehen, dass unter dieser (ersten) Prämisse der genaue Ablauf der Tatnacht als erstes recherchiert und mit den entsprechenden Personen intensivst gesprochen wird, oder?

Meine Erklärung ist daher die, dass genau diese (aller)ersten Überprüfungen* nichts erbracht haben und man daher dann recht schnell zur 'Zufallstäter-Hypothese' umgeschwenkt ist (bzw. gab es ja auch das Gerücht, dass es sich um eine Verwechslung mit einer jungen Polizistin gehandelt haben könnte).

*nachdem man ja auch noch klären musste, ob der Auffindezeuge etwas mit der Tat zu tun hat.

Was mich stutzig macht, ist allerdings, dass ja die ersten Veröffentlichungen auch einen ziemlich anderen (zeitlichen und örtlichen) Ablauf der Tatnacht ergeben haben als jener, der nun (seit dem CCT) 'gilt'.

Was wiederum nahelegt, dass eben nicht besonders intensiv oder zumindestens nicht besonders effektiv ermittelt worden sein dürfte. Denn von einem stundenlangen Aufenthalt in der DHG9 und damit auch dem letzten bekannten Kontakt war zu Beginn nichts - öffentlich - bekannt.
Damals klang es mehr so, als wäre sie an dem Abend bei mehreren Festen und in mehreren Wohnungen gewesen und dann - quasi zum Abschluss - alleine zu den Bögen geradelt (wo wir ja lange spekuliert haben, ob sie dort jemanden gesucht haben könnte), bevor sie bei den Telefonzellen ermordet wurde.

Ich persönlich denke daher, dass man zunächst zwar eine Beziehungstat für möglich, aber aufgrund des Tatorts, der Tatumstände (und vielleicht sogar auch den Drohungen gegen die junge Polizistin seitens einiger Personen aus dem Rapoldipark-'Milieu') für nicht sehr wahrscheinlich eingeschätzt hat - und sich daher mit eher oberflächlichen Befragungen in ihrem Umfeld, in dem man den Mörder aber ohnehin nicht wirklich vermutete, zufrieden gegeben hat. Als sich da nicht unmittelbar ein Anfangsverdacht ergeben hat, ist man recht schnell dazu übergegangen, von einem Zufalls- oder 'Rapoldipark'-Täter auszugehen und in diese Richtung zu ermitteln.
Und irgendwann waren dann Sommerferien und die Hälfte der potenziellen Zeugen nicht mehr in Innsbruck - jetzt ein bisschen überspitzt formuliert.


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