Doverex schrieb:Ja, diese Szenario von dir erscheint mir auch sehr möglich zu sein!
Dass der ZK weder ja noch nein sagen konnte, ob TB in seinem Bett lag oder nicht.
Dann muss es aber was geben, dass er JA sagte.
Nun wird es spannend, denn auch wenn der ZK vielleicht damals zur Tatzeit "rauschig" war, er kann aber bestimmt aussagen, WAS, WARUM und WIESO wurde er dazu veranlasst, statt "ich weiß es nicht" stattdessen JA zu sagen?
Naja es war ein rauschendes Fest (Zitat). Es war warm und Sommer.
Auf Studentenpartys trinkt man gerne einen schon mal zuviel. Ich kann auch gut nachvollziehen wie man da angetrunken auf verflossene Beziehungen zu sprechen kommt. Der Alkohol tut seinen Rest. Es wird gequatscht, gefeiert, man berührt sich, nimmt den anderen mal lachend in den Arm während man sich unterhält etc.
Das dürften genügend Partybesucher mitbekommen haben, zumal beide ja in der sleben Clique waren. Es gibt das schöne Sprichwort: Alkohol macht schön.
Vielleicht war sie an dem Abend etwas schöner für ihn als sonst, genauso wirkte er vielleicht auch auf sie anziehend.
Das könnte der ZK auch mitbekommen haben.
Als der ZK dann in der Früh selbst völlig angetütelt ins Zimmer kam, muss er gar nicht darauf geachtet haben, Er war müde, angetrunken und sah vielleicht auch nur eine aufgebauschte Bettdecke im Nachbarsbett.
Er dachte der Verdächtige schläft.
Der ZK legte sich in sein Bett und schlief ein.
Am nächsten Tag dann die Horrormeldung und kurze Zeit später auch die Fragen der Polizei. Natürlich werden der Verdächtige und sein ZK sich darüber unterhalten haben. Vielleicht hat der Verdächtige dem ZK ja auch gesagt: Ich hab gepennt.
Der ZK dachte dann an die Bettdecke und bestätigte darum das Alibi. In Österreich war dieser grausame Mord ja ein großes Thema. Und normalerweise haben Menschen ein Gewissen.
Wenn Jahre später diese grausame Tat dann immer noch nicht geklärt ist und die Polizei nochmal an die Tür klopft um zu fragen wie es denn war: Ich glaube da fängt man an darüber nachzudenken. Und kommt dann selbst zu dem Schluß, dass es vielleicht so gar nicht war wie im ersten Augenblick geglaubt. Es muß von dem ZK also keine böse Absicht gewesen sein. Man weiß aber nie.
Wenn der ZK allerdings bewußt gelogen hat, gehört er bestraft.