ZenCat1 schrieb:Gibt es eigentlich irgendwo eine klare Aussage dazu, ob Daniela nun mit TB allein war, oder ob der Zimmerkumpan dabei war? Nicht, oder?
@ZenCat1 Leider, weder in die eine noch anderen Richtung gibt es da wirklich eine verlässliche Quelle.
Ich denke mir aber das man sich vorstellte oder die Überlegung aufkam, dass in der Wohnung ja 3 Personen anwesend gewesen sind, hängt damit zusammen, dass der Zimmerkollege als Alibigeber fungierte. Also mit Daniela, TB nun der Zimmerkollege als 3 Person hinzu kommt.
Die Überlegung darin wäre aber, dass ja das Alibi, damit man als Täter ausscheidet, für die Tatzeit gelten muss. Also für den Zeitrahmen von ca. 4:35 bis 5:05 - eine halbe Stunde.
Rekonstruktion für ein mögliches Szenario/Variante:
Daniela verließ um ca. 2 Uhr früh das "rauschende Fest".
War danach ca. 2 Stunden in der Whg. von TB.
Daniela verließ um 4:30 dieses Wohnung.
Kam mit dem Rad um ca. 4:40/4:45 bei den Telefonzellen an.
Zwischen 4:40 - 4:50 passierte dann dort der Mord.
Fazit: Bei dem Alibi kann es sich ja nur darum drehen, war TB - für den die Unschuldsvermutung gilt - ca um 4:45 herum in seiner Wohnung oder nicht?
Das bedeutet, der Zimmerkollege muss nicht zwingend vorher in der Wohnung anwesend gewesen sein, um als Alibigeber für TB fungieren zu können.
Mein mögliche gezeichnetes Zeit-Szenario/Variante für den Zimmerkollegen schaut also dazu so aus:
Er war noch länger auf dem Fest oder anderswo mit Leuten/Kollgegen/Freundin... zusammen/unterwegs.
Er hatte also die letzten 2- 3 Stunden mit Daniela weder die räumliche noch zeitliche Nähe, hat sie dann also wahrscheinlich auf dem Fest das letzte mal selbst gesehen und kam erst in die Wohnung zurück, als Daniela diese schon wieder verlassen hat. Das müsste also nach 4:30 gewesen sein.
Es könnte also so sich darstellen, dass der Alibigeber von andere Personen SEIN eigenes Alibi herhat, die bezeugen, dass er zwischen 4:30 - 4:50 selbst erst heimkehrte ins Wohnheim mit ihnen zusammen und danach in die Wohnung ging, die er gemeinsam mit TB dort hat. So würde der Alibigeber auch völlig selbst als Täter ausscheiden.
Und nun kann er ja von den Ermittlern danach gefragt worden sein, war um ca. 4:50 der TB in der Wohnung, als er selbst heimkam, anwesend oder nicht? Denn nur um diese Zeitspanne von einer halben Stunde geht es für ein Alibi. Und hier dürfte der Zimmerkollege wohl damals ausgesagt haben: "Ja, der TB war in der Wohnung anwesend". *Spekulation*!
In diesem Szenario/Variante hätte also der Zimmerkollge weder mit Daniela noch mit TB selbst die letzten 2 Stunden vor dem Mord Kontakt gehabt. Und könnte trotzdem als Alibigeber fungieren. Er braucht also nur in dieser Zeitspanne nach Hause gekommen sein, wo ein Täter aber zwingend um diese Zeit am Tatort war.