nephilimfield schrieb:Das könnte natürlich sein: Der Verdächtige sagte aus, sie hätten sich nur freundschaftlich unterhalten, und dann findet man seine Spuren UNTER ihrer Kleidung. Das würde zumindest nahelegen, dass er in dieser Hinsicht gelogen hat.
Richtig
@nephilimfield seh ich auch so.
Interessant finde ich dabei, dass ja erst vom Staatsanwalt ein Haffbefehl unterschrieben wurde, dieser dann bei der Ankuft am Flughafen Wien vollzogen wurde. Ein Staatsanwalt unterschreibt ja einen Haftbefehl auch nicht nur einfach so... da muss ja schon mal eine Beweislast vorliegen.
Danach gab es ja ein Verhör, wo sich der Verdacht erhärtet hat.
Das hat wohl genügt, dass der Richter die U-Haft über den Verdächtigen - für den die Unschuldsvermutung gilt - unterschrieben hat.
Nun wurde diese Woche die Verlängerung der U-Haft vom Richter bestätigt.
Alles Fakten, wo sicher eine Suppe nicht gar so dünn sein kann, wie es der RA (verständlicherweise) behauptet.