Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005
10.01.2014 um 10:24normalbürger schrieb:Vielleicht haben die ja weniger gebechert und sich dafür eingeraucht?Das mag sein, die Beweislast, das irgendwie zu zeigen, läge jedoch bei der StA.
normalbürger schrieb:Vielleicht haben die ja weniger gebechert und sich dafür eingeraucht?Das mag sein, die Beweislast, das irgendwie zu zeigen, läge jedoch bei der StA.
Roy_Makaay schrieb:Wobei - diese 2-Promillebemerkung, falls es dazu wirklich keinen Alk-Test beim Verdächtigen und dem Opfer gab, ist ja auch schon heftiges Autsch! wert.Tja, vielleicht ist es beim Opfer wirklich festgestellt worden? Denn eine solche Untersuchung ist mit Sicherheit wohl gemacht worden. Es liegt dann auch recht nahe, dass der Verdächtige einen ebensolchen hatte.
Ich persönlich glaube der Aussage eher, dass der Verdächtige immer noch auf freiem Fuß wäre, würde ernicht in Australien wohnen. /ZITAT]
Fluchtgefahr reicht aber nicht als Haftgrund. Da muss unbedingt dringender Tatverdacht dazukommen.Wenn aber die Aussage des Anwalts richtig ist, dürfte die Hautschuppen kaum belastend sein.Es wurden aber immer, und zwar auch in den Aussagen der Ermittler, die Hautschuppen als mitbegründend für den Tatverdacht genannt. Meine Frage: Warum? Vielleicht hat TB bisher einen Kontakt abgestritten.
nephilimfield schrieb:Fluchtgefahr reicht aber nicht als Haftgrund. Da muss unbedingt dringender Tatverdacht dazukommen.Das ist zwar richtig, Richter winken Haftbefehle in der Regel aber erst mal durch ohne diese wirklich voll zu prüfen. Wenn dann das Kind dann ins Wasser gefallen ist, führen dann Rückzieher doch zum Gesichtsverlust eines Richters. Es menschelt halt auch in der Justiz.
normalbürger schrieb:Könnte schon sein, dass er ausgezuckt ist, weil sie dann doch zum Freund wollte.Stimmt! Mit dem Freund wird das sicherlich auch etwas gemacht haben, dass Daniela so spät erst zu ihm kommen wollte, vorausgesetzt dass er nicht selbst auch i-wo unterwegs war.
JosefK1914 schrieb:Tja, vielleicht ist es beim Opfer wirklich festgestellt worden? Denn eine solche Untersuchung ist mit Sicherheit wohl gemacht worden. Es liegt dann auch recht nahe, dass der Verdächtige einen ebensolchen hatteWarum denn das? Alkoholisierung ist doch nicht ansteckend! Ich war selbst schon stocknüchtern auf Feiern, wärhend meine Freunde besoffen waren, und umgekehrt ebenso. Wenn man von einer einzigen Person einen Alk-Wert ermittelt hat, kann man den nicht auf alle anderen Anwesenden einer Feier übertragen. Es müssten sich dann zumindest Zeugen finden lassen, die eine schwere Trunkenheit, von der man bei über 2 Promille ausgehen kann, bezeugen können.
AdrianMonk schrieb:Warum denn das? Alkoholisierung ist doch nicht ansteckend! Ich war selbst schon stocknüchtern auf Feiern, wärhend meine Freunde besoffen waren, und umgekehrt ebenso.Der Schluss ist natürlich nicht zwingend, aber naheliegend. Und das reicht in der Regel. Die Behauptung wäre dann nicht aus dem blauen erfolgt und die StA hätte die Beweislast das Gegenteil zu beweisen.
nephilimfield schrieb:Meine Überlegung dazu ist, dass ein Kontakt zwischen TB und Daniela bisher gar nicht bekannt war, dass also TB diesen Kontakt bei den ersten Vernehmungen abgestritten hat. Dass er ihr letzter Kontakt war, wurde ja erst im Zuge der Cold-Case Ermittlungen von HR Geiger erwähnt. Und wenn TB diesen Kontakt also ursprünglich abgestritten hat, machen ihn die Hautschuppen verdächtig.@nephilimfield
nephilimfield schrieb:Meine Überlegung dazu ist, dass ein Kontakt zwischen TB und Daniela bisher gar nicht bekannt war, dass also TB diesen Kontakt bei den ersten Vernehmungen abgestritten hat.
Doverex schrieb:Gute Überlegung!Es ist für mich die einzige schlüssige Erklärung, warum die Hautschuppen verdächtig sind, OBWOHL sie sich angeblich nicht bei den Wunden befunden haben.
AdrianMonk schrieb:Ich glaube nach wir vor eher, dass Art und Auffindungsort dieser DNA-Spuren Grund für den Tatverdacht sind...dass sie sich in Art und Ort von den Spuren ihrer anderen Kontakte unterscheiden...Ja, aber was könnte das sein, wenn sie sich laut Anwalt nicht an den Wunden befunden haben?
nephilimfield schrieb:Ja, aber was könnte das sein, wenn sie sich laut Anwalt nicht an den Wunden befunden haben?Ja, ich frag mich das auch! Erst dachte ich ja fix an die Wunden, da bereits unmittelbar nach Verhaftung von einem "massiven Tatverdacht" (Presseaussendung) die Rede war, und das ist ja eindeutig mehr als nur "Wir hätten da noch ein paar Fragen".