JosefK1914 schrieb:Wenn man bedenkt, dass schon ein Münzwurf eine 50%ige Wahrscheinlichkeit erreicht, ist ihre Behauptung, dass aus der Aussage allein die StA und Richter das GUT beurteilen kann, weit hergeholt.
@JosefK1914 Noch viel weiter hergeholt scheint es aber zu sein, wenn jemand (wie du) behauptet, der weder dabei war bei der Vernehmung noch irgendwelche Akteneinsicht hat, es besser beurteilen zu können wie Staatsanwalt & Richter.
Eben jemand der irgendwelche Aussagen von einem Verteidiger aufschnappt und sich daraus seine recht schrägen Vermutungen bildet und diese hier als Tatsache und als völlige Unkorrektheit von Staatsanwälten und diversen Richtern hinstellt.
Bezeichnent dafür ist auch, dass das wahre Opfer bei solchen schrägen Vermutungen in keinster Weise irgendwie noch eine Rolle spielt, der totale Fokus wird allein auf die sooo armen Verdächtigen gelegt, in einer Art und Weise, wie kann man denn diesen das nur antun, sie überhaupt zu verdächtigen... diese bösen Ermittler, diese bösen Staatsanwälte, dazu noch die Richter, die ja irgendwie auch mit unter einer Decke stecken müssen... oder gerade im Urlaub sind und für nichts eine Zeit haben.
Somit werden von dir nebulose Unterstellungen gestrickt, etwa der U-Richter war ja noch in den Weihnachtsferien, als er die U-Haft des TatVerdächtigen TB - für den die Unschuldsvermutung gilt - verlängerte. Im Grunde totaler Unsinn und an den Haaren herbei gezogen.
JosefK1914 schrieb:Ich würde an Ihrer Stelle nicht so blind auf die Justiz vertrauen,...
Mit
blind der Justiz vertrauenhat das überhaupt nichts zu tun, sondern mit einer gehörigen Portion Realismus ausgestattet worden zu sein, der mir sagt, deine ganze ausgedehnte Verschwörungstheoriepredigt hier über die öster. Polizeibeamten, Staatsanwälte und Richter kann ich nicht mal im Ansatz irgendwie nachvollziehen.
Wenn sich morgen bei der U-Haft-Überprüfung wirklich was ins Positive für den Verdächtigen geändert haben soll, so wird er möglicherweise auch morgen aus der U-Haft entlassen. Wenn nicht, und er bleibt in U-Haft, so wird es seine Berechtigung haben. Soweit kann man schon der Justiz und dem öster. Rechtstaat vertrauen, dass es in niemandens Interesse liegt, einen völlig Unschuldigen und diesen sogar ohne jede Beweislast in U-Haft zu nehmen oder gar zu belassen.
Lieben Gruß!