Urlaubsfahrt in den Tod - Ungeklärter Mord im Chiemgau
09.08.2022 um 23:42schluesselbund schrieb:Tust du aber. Weil du den kleinen aber feinen Unterschied von dem was ich schreib zu dem was du schreibst nicht erkennst. Aber kein bange. Ich sage ihn dir. In deinem Beispiel verfolgt der Täter die Ls. bis wo sie ihren Camper abstellten. In denen von mir aufgezeigte Fällen, muss der Täter die Ls nicht verfolgen. Der Täter muss nur noch zu den Ls gehen.Hervorhebung von mir. Ich seh da keinen Unterschied? Jetzt ehrlich - ich mein, jeder muss die Langendonks erstmal sehen, bevor er zu ihnen hingehen kann. Der Bauer sieht sie stehen und geht hin. Der irre Raubmörder sieht sie da stehen und geht hin. Und der Geigendieb sieht sie eben auch, vielleicht erst rumlaufen, dann da hinfahren und parken, und dann geht er da hin. Oder fährt. Der Bauer fährt vielleicht auch eher mit dem Trecker hin, und der Raubmörder mit dem Auto. Ob man das hingehen bzw. -fahren dann verfolgen oder eben hingehen oder hinfahren nennen mag, ist doch nur eine Sache der Ausdrucksweise.
schluesselbund schrieb:Da läuft jemand mit einem Geigenkasten in Siegsdorf rum, und wird am Schluss ermordet? Und warum das? Weil dem Täter bekannt ist, dass in Siegsdorf ein Geigenexperte lebt. Da muss doch in diesem Geigenkasten ein wertvolles Instrument sein.Da hat jemand einige Instrumente zuhause im Schrank in Paraguay, und wird am Schluss ermordet. Und warum das? Weil die Täter (!) mutmaßen, dass diese Instrumente wertvoll sind.
;)
Lassen wirs gut sein. Agree to disagree, nennt man das.
Schade, dass man halt so gar nicht weiterkommt. Auch wenn mir persönlich jetzt der Anspruch fern liegt, hier den Fall lösen zu wollen. Aber rumspekulieren möchte man halt doch, @mattschwarz , quasi eine Art Online-Cluedo ;)