@1cast Laut Urteil hat sie gegenüber Zeugen behauptet, sie wolle ohne Wissen des Ehemannes eine Freundin besuchen. Das kann man als Bekannte/r ja durchaus so glauben. Aber wenn ich der Ehemann wäre und noch nie ein Problem damit hatte, dass meine Frau eine Freundin besucht, sollte diese Erklärung doch stutzig machen. Sie muss ihm für jedes Indiz eine halbwegs glaubhafte Geschichte geliefert haben, dass er nach wie vor zu ihr steht.
Dann hat sie doch behauptet, sie sei gegen 1 Uhr wieder nach Hause gekommen. Der Tochter aber noch erzählt, sie habe sich bei einer Freundin verquatscht und sei deshalb erst um 6 Uhr zu Hause gewesen (oder hat die Tochter sie erst um 6 Uhr nach Hause kommen sehen?). Jedenfalls passt das doch alles vorne und hinten nicht zusammen, nicht mal ihre Ausreden sind in sich schlüssig.