Erbschaft hin oder her, die Sch. Sen. waren rüstige Rentner.
Im Normallfall kann man davon ausgehen, dass mindestens einer noch 20 Jahre loder länger lebt.
Das würde bedeuten, dass die Sch. Jun. selbst schon in Rente sind.
Wenn das im Raum stehende Vermögen schon das Motiv ist, dann sollte dieses jetzt und nicht erst in 20 jahren übertragen werden......
In dem Zusammenhang interessiert mich:
War das ein Haus oder eine Wohnung, wo in Haren während desTatzeitpunkt gewohnt wurde ?
Mieter ?
War nicht zu irgendeinem Zeitpunkt gesagt worden, dass man bauen oder kaufen wollte?
Falls das so richtig ist, wie ich es geschrieben habe, bzw. frage, wäre es bei 15.000 € Schulden nicht eine 110 % Finanzierung gewesen ?
Falls ein Eigentumerwerb oder Bauvorhaben so realisiert werden soll - gleiches gilt in Kleinformat auch für ein neues Auto - fände ich es legitim, ja selbstverständlich, meine Eltern um Unterstützung zu fragen. D.h. Vorgriff auf das Erbe unter Anrechnung auf das Erbvermögen. Also wird später bei der Vermögensaufteilung angerechnet.
Wird das von den Eltern ausgeschlagen, stimmt gewaltig in der Familie was nicht.
Das die Eltern den Sohn und die Schwiegertochter bei Konsumschulden nicht aus der Patsche helfen und ihre Unterstützung auf deren Kinder begrenzen (so die Gerüchte), finde ich eine nachvollziehbare und gute Entscheidung.
Kritisch und als mit ein mögliches Motiv, würde ich sehen, wenn im Zuge eine Beteiligung der Schwiegereltern am Eigentumserwerb klar würde, dass selbst nach den angenommenen 20 Jahren nicht beabsichtigt ist, dass Vermögen der Sch. sen. unkontrolliert zu übergeben.
In dem Zusammenhang auch nochmals der Hinweis, dass mit einem Pflichtanteil sehr hohe Einschränkungen und Verfügungen notariell, oder allgemein testamentarisch verbunden werden können.
Auf eine andere Idee, als das es um das Geld der Sch. sen. ohne Diebstahl in der Wohnung geht und damit nur in der Familie Nutzniesser sein können, komme ich nicht.
An die Juristen hätte ich Fragen:
Wenn das Pärchen aus Düsseldorf vor dem Tatzeitpunkt nach einem Auftragsmörder von H.S. gefragt wurde und nicht meldete, ist das strafbar?
Als die Sch. sen. getötet wurden und man meldet die Anfrage der H.S. nicht, nach einem Auftragsmörder, gibt es ein Strafmaß dafür?
Kann das Pärchen die Aussage vor Gericht verweigern, wegen Selbstbelastung, evt. für noch mehr?