@Jürgen57 hubertzle schrieb:Text
Bravo!
Genau so ist es und wir können beruhigt nach draußen in die Sonne gehen, anstatt und hier gegenseitig an den Karren zu fahren.
a) wenn die Gerichtsmediziner feststellen, dass der Todeszeitpunkt später als Freitag 12.00 Uhr war, dann ist HS freizusprechen, da sie erstens ein Alibi für diesen Zeitpunkt hat und zweitens die Schemmers kurz vor diesem Zeitpunkt ja laut Zeugenaussagen in der Koblenzer Altstadt gewesen sind
b) sagen die Gerichtsmediziner, dass der Todeszeitpunkt zum Beispiel zwischen 1 Uhr und 4 Uhr am Freitagmorgen gewesen ist, dann liegt die Annahme recht nahe, dass sich die Zeugen geirrt haben, die sie in der Stadt gesehen haben wollen. Dann wird auch erklärlich, dass BS (wie hier zu lesen war) diese am freitag tel. nicht erreichen konnte und warum die Rolläden unten blieben. Ob das zu einer Verurteilung reicht ist eine ganz andere geschichte.
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Es ist doch so das H.S.für die Zeit von Donnerstag 21:30 bis 6:30 Freitagmorgen kein Alibi hat.
Ich weiss nicht auf welchen Background Du dich hier mit deinen Zeiten verbeißt. .
Wenn man für den besagten Zeitraum eine jeweilige Fahrzeit von jeweils 4 Std.dazu addiert müssten die Forensiker/Pathologen eine Tötungszeit von 1:30 Uhr bis 2:30 Uhr glaubwürdig präsentieren.
Alles andere wäre doch meiner Meinung nach fatal.