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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:24
die Anklage lautet aber auf alleinige Täterschaft. So lautet auch der Haftbefehl
Der Todeszeitpunkt wird für die Nacht vom 07. auf den 08. angenommen

wer hier jetzt was hinbiegt weiss ich nicht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:25
@confidential ist das ein Tatbestand mit den rollenden Köpfen oder eine Vermutung?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:26
Ich kann dich auch wegen Mordes anzeigen, das beweist gar nichts, auch wenn dann Haftbefehl gegen dich erlassen wird. Der Todeszeitpunkt wird angenommen, aber nicht eindeutig datiert.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:28
@confidential das stimmt so sicher NICHT!!!!
Ich bin mir ganz sicher, dass der Todeszeitpunkt bei dieser kurzen Liegezeit auf einen deutlich geringeren Zeitraum als 24 Stunden eingeschränkt werden konnte!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:30
sensibella: Eine rein persönliche Einschätzung nach den mir vorliegenden Indizien.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:31
@confidential dann bitte auch so deklarieren. Sonst stürzen sich die "Insider", die die Tat beobachtet haben und den Prozessausgang schon kennen (zähle ich nicht zu) auf dich ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:32
Diese Tat wird ohne Geständnis(se) nicht vollständig aufzuklären sein.

Man wird nicht einmal wissen, wer die Klinge geführt hat.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:36
@Luulu
Zitat von LuuluLuulu schrieb:@Jürgen57
aber das Protokoll der Gerichtsmedizin liegt ja bereits vor. Hier muss der Todeszeitpunkt ein anderer sein, der sich nicht mit den Aussagen der Zeugen deckt. HS wäre ansonsten nicht in U-Haft bekommen bzw. man hätte ihr nicht den Prozess gemacht.

Da wäre es ja grob fahrlässig wenn der HB nicht ausser Vollzug gesetzt würde
Schon klar, im laufenden Prozeß aber noch nicht öffentlich gemacht. Ich sehe den Prozeß als Chronologie. Stand nach dem 3. Verhandlungstag ist, dass Schemmers am Freitag quietschvergnügt in der Altstadt "was kleines" kauften obwohl die Rolläden den ganzen Tag runtergelassen waren.

Was die Gerichtsmedizin festgestellt hat, weiß der Staatsanwalt (und der Richter? und der Verteidiger?), "wir" aber noch nicht.


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:40
Zitat von Jürgen57Jürgen57 schrieb:"...Was die Gerichtsmedizin festgestellt hat, weiß der Staatsanwalt (und der Richter? und der Verteidiger?),..."
@Jürgen57
genau.
Und StA und Richter sind zu dem Ergebniss gekommen, dass die (Gesamt-)Inhalte mehr als ausreichend sind um eine öffentl. Fahnung sowie im Nachgang U-Haft anzuordnen bzw. die Anklage zuzulassen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:42
@Luulu

das mit der gerichtsmedizin ist nur eine möglichkeit


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:45
Zitat von wieso1wieso1 schrieb:@Luulu

das mit der gerichtsmedizin ist nur eine möglichkeit
genau richtig, wieso. Daher bezog ich mich in meiner Ausführung auch auf die Gesamtinhalte! Vermutlich wird es noch mehr schlüssiges Material in den Akten geben, welches diese Vorgehensweise rechtfertigt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 12:47
Als Ermittler hätte ich vermutlich ebenso auf diesem Wege versucht an Beweise zu gelangen oder die Beschuldigte weichzukochen. Mit dieser Methode wäre man nicht zum erstenmal erfolgreich gewesen. Man erinnere sich nur an die Methodik im Fall "Gäfgen".


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 13:00
Also eines möchte ich mal klarstellen:
Zugezogene Rolläden sagen überhaupt nichts aus!
Es sagt jrdenfalls sicher nicht aus, dass im Haus Tote liegen.
Nach dem Motto :Zugezogene Rolläden = Tote im Haus
Glaube nicht das dies verwertbar ist als Todesteitpunkt.
Entscheidend ist das gerichtsmedizinische Gutachten und genau das liegt aber noch aus.
Warum? Das wird seine Gründe haben.
Die richtigen Beweise die zur Verhaftung führten liegen noch aus.Nicht ohne Grund.
Nur meine Meinung,klar.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 13:13
@confidential
Provokativ gefragt: deshalb auch der Beistand?

Wer Nutzen aus der Tat zieht ist offensichtlich.

Wer das Messer geführt hat? Ich schrieb ja schon, wäre der Tatbezug klarer, hätte man sie eher geholt.

Sie steckt drin oder ist extrem abhängig vom Täter und war es nicht und hofft, dass sie raus kommt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 13:33
Meine Überlegungen dienen nur dazu, nicht einseitig auf diesen Fall zu schauen!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 13:38
In der Becherhöllstrasse wohnt ein weiteres Mitglied der Familie Schemmer:

http://telefonbuch-suche.com/werner-schemmer-becherhöllstraße-56112-lahnstein


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 13:40
@nigiri nicht schon wieder....ist schon bekannt. Aber haben absolut nichts damit zu tun. Weit entfernte Verwandte.
Gibt eben viele Dackel die Waldi heißen :)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 13:51
@Luulu
Zitat von hubertzlehubertzle schrieb:Text
nein, sind sie nicht. Auch Entlastendes, sofern es welches sein könnte, muss gehört werden. Hätte das Gericht die Zeugen nicht geladen wäre der Weg frei für eine Revision.

Interessant was Du über Revisionsgründe weisst.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 13:51
@hubertzle
So sehen es ja einige hier.
Ich übrigens auch.
Die Tendenz geht dahin, dass sie sich für die Tat einiges an Hilfe verschafft hat.
Schon 100mal geschrieben ist ,dass eine alleinige Täterschafft ja schon deswegen ausscheidet, da eine Mitbewohnerin im Haus mitgelebt hat.Wenn die nur einen einzigen Schrei gehört hat und die Polizei alamiert hätte, dann wäre alles vorbei gewesen mit dem Plan.
Dieser Plan besagte sicher nicht, das man das im Alleingang durchführen könnte.
Vlt war ihr auch alles egAL; NACH DEM mOTTO GANZ EGAL WIE ES KOMMT;HAUPTSACHE DIE BEIDEN SIND ESRT MAL TOT:


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.01.2013 um 14:06
@Jürgen57
Zitat von hubertzlehubertzle schrieb:Text
Bravo!

Genau so ist es und wir können beruhigt nach draußen in die Sonne gehen, anstatt und hier gegenseitig an den Karren zu fahren.

a) wenn die Gerichtsmediziner feststellen, dass der Todeszeitpunkt später als Freitag 12.00 Uhr war, dann ist HS freizusprechen, da sie erstens ein Alibi für diesen Zeitpunkt hat und zweitens die Schemmers kurz vor diesem Zeitpunkt ja laut Zeugenaussagen in der Koblenzer Altstadt gewesen sind

b) sagen die Gerichtsmediziner, dass der Todeszeitpunkt zum Beispiel zwischen 1 Uhr und 4 Uhr am Freitagmorgen gewesen ist, dann liegt die Annahme recht nahe, dass sich die Zeugen geirrt haben, die sie in der Stadt gesehen haben wollen. Dann wird auch erklärlich, dass BS (wie hier zu lesen war) diese am freitag tel. nicht erreichen konnte und warum die Rolläden unten blieben. Ob das zu einer Verurteilung reicht ist eine ganz andere geschichte.
+++++++++++++++++++++
Es ist doch so das H.S.für die Zeit von Donnerstag 21:30 bis 6:30 Freitagmorgen kein Alibi hat.
Ich weiss nicht auf welchen Background Du dich hier mit deinen Zeiten verbeißt. .
Wenn man für den besagten Zeitraum eine jeweilige Fahrzeit von jeweils 4 Std.dazu addiert müssten die Forensiker/Pathologen eine Tötungszeit von 1:30 Uhr bis 2:30 Uhr glaubwürdig präsentieren.
Alles andere wäre doch meiner Meinung nach fatal.


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