Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
28.12.2012 um 03:05
Eins verstehe ich wirklich nicht. selbst wenn h.s. in der vernehmung - aus welchen gründen auch immer - gelogen hat, müsste sie doch ihrem mann wenigstens sagen, wo sie in der mordnacht war bzw. ihm zumindest nur eine version auftischen, damit dieser weiter an ihre unschuld glaubt. oder hatte sie keine gelegenheit mehr, mit ihm allein zu sprechen, nachdem ihre erste version (zur tatzeit im bett) bei der polizei aufgeflogen ist und sie ja dann nicht mehr nach hause und irgendwann mit ihm allein sprechen konnte. dennoch wird ja die kripo b.s. auch gesagt haben, dass die erste version seiner frau nicht stimmte und wie viele weitere dann noch von ihr kamen. mich wundert, dass dies ihn nicht stutzig macht, zumal es SEINE eltern waren und es wenige potentielle täter gab, denen der mord an ihnen etwas nützen würde...
ansonsten - was die lügerei in der vernehmung generell betrifft, so "beweist" das an sich ja leider gar nichts und ist auch kein sehr belastbares indiz, oder? es gibt ja notorische lügner oder menschen, die einfach unter stress generell lügen, und selbst da muss das gericht im zweifelsfall pro reo entscheiden, weil die charakterliche veranlagung eines angeklagten (notorischer lügner zb. siehe kachelmann) ihn ja nicht zum täter macht bzw. als solchen überführt, auch wenn der gedanke naheliegt - unglaubwürdiger verdächtiger = täter.
es könnte ja zb. theoretisch sein (hypothese!), dass h.s. mit dem rotlicht-pärchen geplant hatte, die seniors nachts zu überraschen und nur zu bedrohen, um an geld o. ä. ranzukommen oder einfach dort etwas bestimmtes zu stehlen. nehmen wir theoretisch an, dass hs. im auto des pärchens in horchheim wartete und das pärchen diese tat ausführen sollte mit dem schlüssel von hs. - das pärchen kommt zurück und erklärt hs., das etwas schief gelaufen ist und sie die seniors ermorden mussten.... in diesem fall wäre hs. die nacht ebenfalls nicht zuhause gewesen, hätte kein alibi und hätte höchstwahrscheinlich gelogene versionen über ihren verbleib in der tatnacht aufgetischt, die höchst unglaubwürdig wären. aber sie wäre dennoch keine doppelmörderin. die tatsache, dass evtl. keine fremd-dna außer ihrer gefunden wurde, beweist ebenfalls nichts, denn das pärchen könnte ja entsprechend in tarnkleidung eingedrungen sein und die dna von hs. von dem auffindetag allein. im umkehrschluss heisst das für mich, - egal wie sehr sie lügt und kein alibi hat und ihre taten (umarmen der toten opfer, messerblockentsorgen, kreditkartenwunde etc etc.) - das allein reicht nicht aus, um sie hinter gitter zu bringen, oder? eben weil es nur die wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie die täterin war, aber dennoch eine restmöglichkeit einer anderen tatversion bzw. täters besteht.
ansonsten glaube (nur eine vermutung) ich persönlich leider nicht, dass khk fremd-dna unter der bettdecke der w.s. gefunden hat, denn dann hätte er zum zeitpunkt der vernehmung von hs. bereits gewusst, ob es ihre oder evtl. die von der domina oder ihrem ehemann war. dann hätte er ja direkt zu h.s. gesagt (wenn es ihre dna war), wie erklären sie sich, dass wir ihre dna unter der bettdecke gefunden haben o. so ähnlich und sie direkt damit konfrontiert und in die ecke getrieben, statt zu sagen, "falls/wenn da fremd-dna gefunden wurde, kann diese nur vom ehemann oder vom täter sein".... diese schwammige ausdrucksweise klingt für mich wie ein bluff, um h.s. zu verunsichern und unter druck zu setzen. und 10 monate nach der tat weiss er ja definitiv, ob eine bekannte fremd-dna da war.
ach, und 2 gedanken wollte ich noch austauschen. dass mit dem alibi von der tochter finde ich kann ein anwalt doch leicht entkräften. ich halte es auch nicht für moralisch verwerflich, die kinder da "reinzuziehen", wenn sie unschuldig ist. in meiner familie, wenn zb. mein vater unschuldig verdächtigt worden wäre und unsere ganze familie darunter seit monaten leidet, hätte er möglicherweise zu mir als 17jähriger ältester tochter gesagt, mensch mist, ich war im bett und kanns nicht beweisen und nun wollen die mir was anhängen oder glauben partout, dass ich das war. so ein scheiss - kannst du nicht sagen, dass du kurz ins schlafzimmer um 23 uhr geschaut u. mich gesehen hast? und das hätte ich auf jeden fall für ihn gemacht in dem absoluten glauben, dass er unschuldig verdächtigt wird. und da ich selbst noch die ddr und stasi-zeit erlebt habe - da war man oft in der situation, wo man als kind in der schule gefragt wurde, ob die eltern denn west-fernsehen geschaut hätten und wenn nicht, welchen kanal, sendung etc. und da bekam man auch vorher von den eltern genau gesagt, welche "lüge" man dann der feindlichen staatsgewalt erzählte... will damit sagen, dass das "hineinziehen" der kinder nur dann in so einem moralisch verwerflichen licht erscheint, wenn man davon ausgeht, dass die staatgewalt "gerecht" und "fair" vorgeht. wenn aber ein elternteil wirklich mal unschuldig verdächtigt wird und dadurch gefahr läuft, dass seine kinder das erleiden müssen, was die kinder von hs. ja nun durchmachen, halte ich es eher für eine natürliche notlösung einer mutter, vielleicht die älteste tochter um eine notlüge zu bitten zum wohle der gesamten familie und als ausweg aus einem schrecklichen, auf normale weise möglicherweise nicht widerlegbaren justizirrtum.
und mein letzter (aufgestauter :-) gedanke:
das mit der brille beschäftigt mich. klar werden wir bald mehr hören und müssen nicht mehr ins blaue spekulieren, aber trotzdem. es wurde hier geschrieben, dass man oft etwas in den händen von toten opfern findet (z.b. knöpfe, die das opfer im todeskampf abgerissen hat o.ä.). im falle der brille war diese aber beim tätlichen angriff bereits in der hand des opfers und wäre also definitiv losgelassen worden, es sei denn es waren 2 täter (wie die streitbare charline schrieb) und einer hat die hände festgehalten und der 2. hat zugestochen. charline begründete das ja damit, dass angeblich kein blut an den händen den herrn s. war (da hände ja bei messerattacke festgehalten waren) und man im normalfall die hände zu der wunde - d.h. dem hals gerissen hätte und diese somit a) die brille losgelassen hätten und b) blutüberströmt wären. leider weiss ich nicht (und charline hatte es ja auch nicht belegt), ob die hände des herrn s. nun blutig waren oder nicht. was denkt/wisst ihr dazu?
wenn ich jedoch charlines sehr zweifelhafte äußerungen außer acht lasse, bleibt weiterhin im raum, dass der senior die brille dann ja nur post mortem in die hand gelegt bekommen haben kann. wenn dem so ist, warum sollte man das gemacht haben bei der schlechten gesamtplanung? (will sagen, ich glaube nicht an einen klug durchdachten versuch des täters, den mordzeitpunkt zurückzuverlegen). und wenn die brille sagen wir mal von hs. oder einem mittäter (spekulation!) in seine hand gedrückt wurde, warum hat dann h.s. versucht, die hand wieder zu öffnen??