@ra he KO
Dein Beitrag heute um 17:26
"Hallo.
Hier ging es ja in den letzten Tagen rund.
Woher hast du, wastl, deine Infos hinsichtlich der Festnahme? Warst du dabei oder ist das so irgendwo nachprüfbar veröffentlicht? Woher kennst du die Verfügung von BS hinsichtlich irgendwelcher Vernehmungen seiner Kinder?
Viele von den hier schreibenden Foristen waren offensichtlich noch nie vor Gericht. Weder als Angeklagter noch als Betroffener (zB wegen zu schnellen Fahrens).
Anders kann ich mir manche Kommentare nicht erklären.
Nur wer ein schlechtes Gewissen hat, hat einen unwahrscheinlichen Redebedarf. Klar, er hat ein schlechtes Gewissen und möchte daher dieses entlasten und zwar durch reden.
Kann man immer wieder feststellen. Manche reden sich dabei um Kopf und Kragen.
Am besten ist der schweigende Angeklagte zu verteidigen.
Dies hängt mit dem Tatbestandsaufbau zusammen.
Jemand wird nur bestraft, wenn er den objektiven Tatbestand (Tb) und den subjektiven Tb erfüllt, dabei rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.
Objektiv ist der Tatbestand erfüllt, wenn ich (zB) jemanden töte.
Wenn ich dieses gewollt habe und auch wusste, dass ich es mache, habe ich auch den subjektiven Tb erfüllt. Ein Autofahrer, der bei einem Unfall jemanden tötet, wollte dies im Zweifel nicht. Er wird daher nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes bestraft, sondern allenfalls wegen fahrlässiger Tötung.
Die Tat ist rechtswidrig, wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Der bekannteste Rechtfertigungsgrund ist Notwehr. Wenn ich also in Notwehr töte, werde ich nicht bestraft."
... Genau so ist es.... könnte fast aus dem "Wessels Strafrecht At" sein, also richtig gut wie aus " unserem früheren Lehrbuch" !
Schulhaft handele ich, wenn keine schuldausschließungsgründe greifen. Ein solcher Grund ist zB bei Geisteskranken gegeben, die das Ausmaß ihrer Handlung nicht überblicken können.
Und wenn es um die subjektive Seite geht, dann ist es bei einem schweigenden Angeklagten schwer, hier irgendwelche Feststellungen zu treffen.
Daher gilt auch hier: schweigen ist Gold.