Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
20.05.2024 um 10:33@fassbinder1925
Ich glaube nicht, dass wir das hier abschließend alles klären können, ich habe nur eine in meinen Augen bessere Lösung aufgezeigt. Dass die aktuelle Lösung nicht das Gelbe vom Ei ist, zeigt ja genau die aktuelle Diskussion hier.
Ich will hier auch nicht Mord abschaffen, lebenslänglich gibt es auch nicht nur bei Mord. Es geht um die Strafe „lebenslänglich“ als solche. Und das als Haftzeiten dann höhere Zahlen zustande kommen, daran wird man sich nach einer Abschaffung sicher gewöhnen. In den USA kommt man ja mit utopischen Strafhöhen auch klar.
Und warum soll es verkehrt sein, genauer hinzusehen und z.B. zwischen vorsätzlich und billigend nicht zu unterscheiden? Warum sollen ungleiche Taten über den gleichen Kamm gezogen werden? Das findet man nur bei der Strafe lebenslänglich, bei allen anderen Taten wird individuell entschieden. Ist es nicht deutlich schlimmer, wenn jemand ein Opfer wochenlang quält und dann umbringt, als die Tat von BT? Warum gibt es in dem Sprachausspruch keinen Unterschied?
Der Gesetzgeber hat die einzelnen Verbrechen heute in Schubladen aufgeteilt, um den Gerichten eine gewisse Hilfe zu geben, hat ihnen einen Spielraum in der Strafe gelassen und dem Einzelfall gerecht zu werden, aber eben nicht bei Mord. Diese Schubladen werden ja auch nicht aufgelöst, nur wenn man die lebenslange Strafe abschafft
Die heutige Lösung des Gesetzgebers sieht so aus: Die Bevölkerung wird “angelogen“, es wird gesagt, die Strafe sei lebenslänglich. Und erst nach 15 Jahren wird dann diese Problematik berücksichtigt. Mittlerweile weiß natürlich die Bevölkerung, dass das in Wirklichkeit nicht stimmt, trotzdem der Gesetzgeber könnte endlich mal eine ehrliche Lösung einführen. So können das immer wieder Populisten nutzen, die sagen „Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben“. In Wirklichkeit nutzen sie so das nie vernünftig gelöstes Problem.
Es führt dazu, dass diese Strafe als solche einfach ungerecht ist. Warum wird ein Täter, der nicht therapierbar ist und das in Wirklichkeit die Ursache für das Verbrechen war, stärker bestraft, als der, welcher ganz bewusst einen Mord aus den Umständen heraus verübt hat, die Umstände aber so selten sind und daher eine Therapie nicht nötig hat und dann in Wirklichkeit nicht ein Leben lang eingesperrt ist?
Welche Rechtfertigung dazu hat der Staat, wenn das Instrument Sicherungsverwahrung vorhanden ist?
Aus meiner Sicht basiert „lebenslänglich“ auf einem extrem archaischen Hintergrund. Man hat irgendwann die Todesstrafe abgeschafft und sie durch lebenslänglich ersetzt. Inzwischen hat man lebenslänglich in Wirklichkeit aus Vernunftgründen ebenfalls abgeschafft, traut sich jedoch nicht das klar zu sagen. Vielleicht weil eine Abschaffung unpopulistisch wäre.
Aus Vernunftgründen deshalb, weil lebenslänglich in Wirklichkeit nicht human ist. Möglicherweise ist dahingehend die Todesstrafe sogar humaner, das sollte man mal untersuchen. Die Todesstarfe ist eine Momentsache, eine Gefängnisstrafe ist eine kontinuierliche Strafe bis zur Entlassung. Auch die Suizidrate ist nach der Verurteilung hoch und man trifft Vorkehrungen, dass derjenige sich nicht umbringen kann. Derjenige hat den „Laden“ durch die U-Haft kennen gelernt und meint es für den Augenblick zu erkennen, was die Strafe bedeutet. Derjenige empfindet den Tod in dem Moment für die bessere Lösung. Sicher, dort spielen noch weiter Gedanken eine Rolle, u.a. was ist nach der Entlassung. Diese Gefahr lässt dann nach, weil sich der Mensch an (fast) alles gewöhnt. Durch diesen Effekt kommen die meisten dann mit der Situation klar, aber auch nicht alle, aber die Frage, die sich dadurch stellt, was ist humaner?
Todesstrafe allein dürfte auch gar nicht so abschreckend sein, sie basiert aus meiner Sicht aus dem einfachen Gedanken, dem Aug um Aug-Prinzip. Wahrscheinlich weil für bestimmte Kreise die Todesstrafe nicht wirklich abschreckend ist, hat man sie in den USA mit einer langen Freiheitsstrafe zuvor kombiniert, welche von der Länge unbestimmt ist. Selbst wenn es sich rausstellt, dass Todesstrafe humaner wäre, dann sollte man sie nicht mehr einführen, denn es ist für die Menschen eine Zumutung, die an der Todesstrafe dann beteiligt sind. Bei einer Freiheitsstrafe kann man sie auch immer durch das Stellrad „Länge“ humaner werden lassen.
Du sprichst noch die Sache mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung an. Ja, die hat man ja mittlerweile EMRK-Gerecht gelöst. Diese speziellen wirklich schweren Fälle sind ja mittlerweile in der Forensik untergebracht (mmit Segen des EGMR). Vielleicht die bessere Lösung.
Man darf auch nicht vergessen unter welchen Kontext das damalige Urteil zustande kam. Der EGMR hatte auch die Unterschiede zwischen Sicherungsverwahrung und Strafhaft sich angesehen und den Unterschied als zu gering angesehen. Mit auf dieser Grundlage basierte das damalige Urteil. Die Niederlande hat da eine etwas andere Lösungen gefunden (wobei selbst diese Longstay-Einrichtung kritisierbar ist). Es gibt keine 100%ige Lösung.
Die anderen hat man dann ja auch wirklich entlassen, hat man da eigentlich groß negatives von gehört? War deren Entlassung vielleicht doch sinnvoll? Und diese Problematik taucht doch nicht nur bei Mord auf, auch bei heute zeitlich begrenzten Strafen kann diese Tendenz schon sichtbar werden. Dieses Problem ist unabhängig von der Strafe lebenslänglich.
Und gelebt wird dieser Vorteil, den Du in der aktuellen Lösung siehst, überhaupt nicht. Warum bleiben die nicht therapierbaren Fälle in der Strafhaft, wie der Fall Bräunig zeigt?
Aber in der aktuellen Lösung gibt es eben noch zusätzlich diese Lücke von 5 Jahren. Eigentlich hätte man die maximale zeitlich begrenzte Strafe auf 22,5 Jahre setzen müssen. Dann würde man wahrscheinlich so viele direkt nach den 15 Jahren nicht entlassen, dann wäre der Unterschied zwischen „normalem“ Mord und der mit der besonderen Schwere deutlich besser erkennbar. Diese Erhöhung würde aber insgesamt dann zu längeren Freiheitsstrafen führen. Die andere Möglichkeit wäre dann, dass man den frühesten Zeitpunkt der Entlassung bei Mord auf 10 Jahre vorzieht. Das wäre aber alles nur ein Flickwerk.
Ich glaube nicht, dass wir das hier abschließend alles klären können, ich habe nur eine in meinen Augen bessere Lösung aufgezeigt. Dass die aktuelle Lösung nicht das Gelbe vom Ei ist, zeigt ja genau die aktuelle Diskussion hier.
Ich will hier auch nicht Mord abschaffen, lebenslänglich gibt es auch nicht nur bei Mord. Es geht um die Strafe „lebenslänglich“ als solche. Und das als Haftzeiten dann höhere Zahlen zustande kommen, daran wird man sich nach einer Abschaffung sicher gewöhnen. In den USA kommt man ja mit utopischen Strafhöhen auch klar.
Und warum soll es verkehrt sein, genauer hinzusehen und z.B. zwischen vorsätzlich und billigend nicht zu unterscheiden? Warum sollen ungleiche Taten über den gleichen Kamm gezogen werden? Das findet man nur bei der Strafe lebenslänglich, bei allen anderen Taten wird individuell entschieden. Ist es nicht deutlich schlimmer, wenn jemand ein Opfer wochenlang quält und dann umbringt, als die Tat von BT? Warum gibt es in dem Sprachausspruch keinen Unterschied?
Der Gesetzgeber hat die einzelnen Verbrechen heute in Schubladen aufgeteilt, um den Gerichten eine gewisse Hilfe zu geben, hat ihnen einen Spielraum in der Strafe gelassen und dem Einzelfall gerecht zu werden, aber eben nicht bei Mord. Diese Schubladen werden ja auch nicht aufgelöst, nur wenn man die lebenslange Strafe abschafft
Die heutige Lösung des Gesetzgebers sieht so aus: Die Bevölkerung wird “angelogen“, es wird gesagt, die Strafe sei lebenslänglich. Und erst nach 15 Jahren wird dann diese Problematik berücksichtigt. Mittlerweile weiß natürlich die Bevölkerung, dass das in Wirklichkeit nicht stimmt, trotzdem der Gesetzgeber könnte endlich mal eine ehrliche Lösung einführen. So können das immer wieder Populisten nutzen, die sagen „Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben“. In Wirklichkeit nutzen sie so das nie vernünftig gelöstes Problem.
Es führt dazu, dass diese Strafe als solche einfach ungerecht ist. Warum wird ein Täter, der nicht therapierbar ist und das in Wirklichkeit die Ursache für das Verbrechen war, stärker bestraft, als der, welcher ganz bewusst einen Mord aus den Umständen heraus verübt hat, die Umstände aber so selten sind und daher eine Therapie nicht nötig hat und dann in Wirklichkeit nicht ein Leben lang eingesperrt ist?
Welche Rechtfertigung dazu hat der Staat, wenn das Instrument Sicherungsverwahrung vorhanden ist?
Aus meiner Sicht basiert „lebenslänglich“ auf einem extrem archaischen Hintergrund. Man hat irgendwann die Todesstrafe abgeschafft und sie durch lebenslänglich ersetzt. Inzwischen hat man lebenslänglich in Wirklichkeit aus Vernunftgründen ebenfalls abgeschafft, traut sich jedoch nicht das klar zu sagen. Vielleicht weil eine Abschaffung unpopulistisch wäre.
Aus Vernunftgründen deshalb, weil lebenslänglich in Wirklichkeit nicht human ist. Möglicherweise ist dahingehend die Todesstrafe sogar humaner, das sollte man mal untersuchen. Die Todesstarfe ist eine Momentsache, eine Gefängnisstrafe ist eine kontinuierliche Strafe bis zur Entlassung. Auch die Suizidrate ist nach der Verurteilung hoch und man trifft Vorkehrungen, dass derjenige sich nicht umbringen kann. Derjenige hat den „Laden“ durch die U-Haft kennen gelernt und meint es für den Augenblick zu erkennen, was die Strafe bedeutet. Derjenige empfindet den Tod in dem Moment für die bessere Lösung. Sicher, dort spielen noch weiter Gedanken eine Rolle, u.a. was ist nach der Entlassung. Diese Gefahr lässt dann nach, weil sich der Mensch an (fast) alles gewöhnt. Durch diesen Effekt kommen die meisten dann mit der Situation klar, aber auch nicht alle, aber die Frage, die sich dadurch stellt, was ist humaner?
Todesstrafe allein dürfte auch gar nicht so abschreckend sein, sie basiert aus meiner Sicht aus dem einfachen Gedanken, dem Aug um Aug-Prinzip. Wahrscheinlich weil für bestimmte Kreise die Todesstrafe nicht wirklich abschreckend ist, hat man sie in den USA mit einer langen Freiheitsstrafe zuvor kombiniert, welche von der Länge unbestimmt ist. Selbst wenn es sich rausstellt, dass Todesstrafe humaner wäre, dann sollte man sie nicht mehr einführen, denn es ist für die Menschen eine Zumutung, die an der Todesstrafe dann beteiligt sind. Bei einer Freiheitsstrafe kann man sie auch immer durch das Stellrad „Länge“ humaner werden lassen.
Du sprichst noch die Sache mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung an. Ja, die hat man ja mittlerweile EMRK-Gerecht gelöst. Diese speziellen wirklich schweren Fälle sind ja mittlerweile in der Forensik untergebracht (mmit Segen des EGMR). Vielleicht die bessere Lösung.
Man darf auch nicht vergessen unter welchen Kontext das damalige Urteil zustande kam. Der EGMR hatte auch die Unterschiede zwischen Sicherungsverwahrung und Strafhaft sich angesehen und den Unterschied als zu gering angesehen. Mit auf dieser Grundlage basierte das damalige Urteil. Die Niederlande hat da eine etwas andere Lösungen gefunden (wobei selbst diese Longstay-Einrichtung kritisierbar ist). Es gibt keine 100%ige Lösung.
Die anderen hat man dann ja auch wirklich entlassen, hat man da eigentlich groß negatives von gehört? War deren Entlassung vielleicht doch sinnvoll? Und diese Problematik taucht doch nicht nur bei Mord auf, auch bei heute zeitlich begrenzten Strafen kann diese Tendenz schon sichtbar werden. Dieses Problem ist unabhängig von der Strafe lebenslänglich.
Und gelebt wird dieser Vorteil, den Du in der aktuellen Lösung siehst, überhaupt nicht. Warum bleiben die nicht therapierbaren Fälle in der Strafhaft, wie der Fall Bräunig zeigt?
Aber in der aktuellen Lösung gibt es eben noch zusätzlich diese Lücke von 5 Jahren. Eigentlich hätte man die maximale zeitlich begrenzte Strafe auf 22,5 Jahre setzen müssen. Dann würde man wahrscheinlich so viele direkt nach den 15 Jahren nicht entlassen, dann wäre der Unterschied zwischen „normalem“ Mord und der mit der besonderen Schwere deutlich besser erkennbar. Diese Erhöhung würde aber insgesamt dann zu längeren Freiheitsstrafen führen. Die andere Möglichkeit wäre dann, dass man den frühesten Zeitpunkt der Entlassung bei Mord auf 10 Jahre vorzieht. Das wäre aber alles nur ein Flickwerk.