Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.05.2024 um 10:33
@fassbinder1925

Ich glaube nicht, dass wir das hier abschließend alles klären können, ich habe nur eine in meinen Augen bessere Lösung aufgezeigt. Dass die aktuelle Lösung nicht das Gelbe vom Ei ist, zeigt ja genau die aktuelle Diskussion hier.

Ich will hier auch nicht Mord abschaffen, lebenslänglich gibt es auch nicht nur bei Mord. Es geht um die Strafe „lebenslänglich“ als solche. Und das als Haftzeiten dann höhere Zahlen zustande kommen, daran wird man sich nach einer Abschaffung sicher gewöhnen. In den USA kommt man ja mit utopischen Strafhöhen auch klar.

Und warum soll es verkehrt sein, genauer hinzusehen und z.B. zwischen vorsätzlich und billigend nicht zu unterscheiden? Warum sollen ungleiche Taten über den gleichen Kamm gezogen werden? Das findet man nur bei der Strafe lebenslänglich, bei allen anderen Taten wird individuell entschieden. Ist es nicht deutlich schlimmer, wenn jemand ein Opfer wochenlang quält und dann umbringt, als die Tat von BT? Warum gibt es in dem Sprachausspruch keinen Unterschied?

Der Gesetzgeber hat die einzelnen Verbrechen heute in Schubladen aufgeteilt, um den Gerichten eine gewisse Hilfe zu geben, hat ihnen einen Spielraum in der Strafe gelassen und dem Einzelfall gerecht zu werden, aber eben nicht bei Mord. Diese Schubladen werden ja auch nicht aufgelöst, nur wenn man die lebenslange Strafe abschafft

Die heutige Lösung des Gesetzgebers sieht so aus: Die Bevölkerung wird “angelogen“, es wird gesagt, die Strafe sei lebenslänglich. Und erst nach 15 Jahren wird dann diese Problematik berücksichtigt. Mittlerweile weiß natürlich die Bevölkerung, dass das in Wirklichkeit nicht stimmt, trotzdem der Gesetzgeber könnte endlich mal eine ehrliche Lösung einführen. So können das immer wieder Populisten nutzen, die sagen „Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben“. In Wirklichkeit nutzen sie so das nie vernünftig gelöstes Problem.

Es führt dazu, dass diese Strafe als solche einfach ungerecht ist. Warum wird ein Täter, der nicht therapierbar ist und das in Wirklichkeit die Ursache für das Verbrechen war, stärker bestraft, als der, welcher ganz bewusst einen Mord aus den Umständen heraus verübt hat, die Umstände aber so selten sind und daher eine Therapie nicht nötig hat und dann in Wirklichkeit nicht ein Leben lang eingesperrt ist?

Welche Rechtfertigung dazu hat der Staat, wenn das Instrument Sicherungsverwahrung vorhanden ist?


Aus meiner Sicht basiert „lebenslänglich“ auf einem extrem archaischen Hintergrund. Man hat irgendwann die Todesstrafe abgeschafft und sie durch lebenslänglich ersetzt. Inzwischen hat man lebenslänglich in Wirklichkeit aus Vernunftgründen ebenfalls abgeschafft, traut sich jedoch nicht das klar zu sagen. Vielleicht weil eine Abschaffung unpopulistisch wäre.

Aus Vernunftgründen deshalb, weil lebenslänglich in Wirklichkeit nicht human ist. Möglicherweise ist dahingehend die Todesstrafe sogar humaner, das sollte man mal untersuchen. Die Todesstarfe ist eine Momentsache, eine Gefängnisstrafe ist eine kontinuierliche Strafe bis zur Entlassung. Auch die Suizidrate ist nach der Verurteilung hoch und man trifft Vorkehrungen, dass derjenige sich nicht umbringen kann. Derjenige hat den „Laden“ durch die U-Haft kennen gelernt und meint es für den Augenblick zu erkennen, was die Strafe bedeutet. Derjenige empfindet den Tod in dem Moment für die bessere Lösung. Sicher, dort spielen noch weiter Gedanken eine Rolle, u.a. was ist nach der Entlassung. Diese Gefahr lässt dann nach, weil sich der Mensch an (fast) alles gewöhnt. Durch diesen Effekt kommen die meisten dann mit der Situation klar, aber auch nicht alle, aber die Frage, die sich dadurch stellt, was ist humaner?

Todesstrafe allein dürfte auch gar nicht so abschreckend sein, sie basiert aus meiner Sicht aus dem einfachen Gedanken, dem Aug um Aug-Prinzip. Wahrscheinlich weil für bestimmte Kreise die Todesstrafe nicht wirklich abschreckend ist, hat man sie in den USA mit einer langen Freiheitsstrafe zuvor kombiniert, welche von der Länge unbestimmt ist. Selbst wenn es sich rausstellt, dass Todesstrafe humaner wäre, dann sollte man sie nicht mehr einführen, denn es ist für die Menschen eine Zumutung, die an der Todesstrafe dann beteiligt sind. Bei einer Freiheitsstrafe kann man sie auch immer durch das Stellrad „Länge“ humaner werden lassen.


Du sprichst noch die Sache mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung an. Ja, die hat man ja mittlerweile EMRK-Gerecht gelöst. Diese speziellen wirklich schweren Fälle sind ja mittlerweile in der Forensik untergebracht (mmit Segen des EGMR). Vielleicht die bessere Lösung.

Man darf auch nicht vergessen unter welchen Kontext das damalige Urteil zustande kam. Der EGMR hatte auch die Unterschiede zwischen Sicherungsverwahrung und Strafhaft sich angesehen und den Unterschied als zu gering angesehen. Mit auf dieser Grundlage basierte das damalige Urteil. Die Niederlande hat da eine etwas andere Lösungen gefunden (wobei selbst diese Longstay-Einrichtung kritisierbar ist). Es gibt keine 100%ige Lösung.

Die anderen hat man dann ja auch wirklich entlassen, hat man da eigentlich groß negatives von gehört? War deren Entlassung vielleicht doch sinnvoll? Und diese Problematik taucht doch nicht nur bei Mord auf, auch bei heute zeitlich begrenzten Strafen kann diese Tendenz schon sichtbar werden. Dieses Problem ist unabhängig von der Strafe lebenslänglich.

Und gelebt wird dieser Vorteil, den Du in der aktuellen Lösung siehst, überhaupt nicht. Warum bleiben die nicht therapierbaren Fälle in der Strafhaft, wie der Fall Bräunig zeigt?

Aber in der aktuellen Lösung gibt es eben noch zusätzlich diese Lücke von 5 Jahren. Eigentlich hätte man die maximale zeitlich begrenzte Strafe auf 22,5 Jahre setzen müssen. Dann würde man wahrscheinlich so viele direkt nach den 15 Jahren nicht entlassen, dann wäre der Unterschied zwischen „normalem“ Mord und der mit der besonderen Schwere deutlich besser erkennbar. Diese Erhöhung würde aber insgesamt dann zu längeren Freiheitsstrafen führen. Die andere Möglichkeit wäre dann, dass man den frühesten Zeitpunkt der Entlassung bei Mord auf 10 Jahre vorzieht. Das wäre aber alles nur ein Flickwerk.


1x zitiertmelden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.05.2024 um 11:10
@Lento
Wie du sagst, das ist einfach eine Geschmackssache und sollte man in dem Thread nicht ewig weiterführen.

Aber du hast jetzt nur die Vorteile von einer Abschaffung aufgezählt, es gibt aber ja bei beidem Vor- und Nachteile.
Zitat von LentoLento schrieb:Ist es nicht deutlich schlimmer, wenn jemand ein Opfer wochenlang quält und dann umbringt, als die Tat von BT? Warum gibt es in dem Sprachausspruch keinen Unterschied?
Zitat von LentoLento schrieb:Eigentlich hätte man die maximale zeitlich begrenzte Strafe auf 22,5 Jahre setzen müssen.
Diese Strafe würde aber nie verhängt werden, weil man ja davon ausgeht, dass der schlimmste Fall noch kommt. Und Leute wie BT und HS, die nicht vorbestraft sind und nicht jemanden wochenlang gequält haben, bekommen dann 12 Jahre. Bei einer Zeitigen Strafe gelten dann ja wieder zwei Drittel und sie kommen nach 8 Jahren raus. Oder bei deiner Grenze 10 Jahre.

Sieht man ja bei der gefährlichen Körperverletzung. Der Strafrahmen geht bis zu 10 Jahren, aber de facto bekommt fast niemand mehr als 5 Jahre dafür.


melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.05.2024 um 18:20
@fassbinder1925
@Lento
ich habe einen Tipp für euch, macht doch einen Thread dazu auf, oder macht das mit PN, denn eure Seitenlange, Meinungen haben nichts mit dem Fall zutun und müllen ihn nur unnötig zu.


1x zitiertmelden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

22.05.2024 um 18:38
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:ich habe einen Tipp für euch, macht doch einen Thread dazu auf, oder macht das mit PN, denn eure Seitenlange, Meinungen haben nichts mit dem Fall zutun und müllen ihn nur unnötig zu.
Der Tipp kommt 8 Stunden nach Beendigung der Diskussion etwas spät;)

Aber es hat direkt schon was mit dem Fall zutun, ich habe dabei ja immer wieder den Bogen zu HS gespannt. Und natürlich ist die Länge der Strafe bzw. ihre Entlassung und wann die angemessen ist in diesem Stadium fast so relevant, wie die Beweislage und der Fall selbst.


1x zitiertmelden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.05.2024 um 11:30
Ich mache mir Gedanken zu diesen Dingen:

- Wieso hält der Vater die Brille in der Hand beim Verlassen des Bades? Wieso trägt er sie nicht bis er im Bett ist, wenn er sie braucht - oder lässt sie im Bad liegen, wenn er sie nicht braucht? Weiß nicht, irgendwie hakt mein Hirn immer bei diesem Detail, das find ich komisch. Woher soll der/die Täter/in überhaupt gewusst haben, dass er grad im Bad ist? Er/Sie muss ja davon ausgegangen sein, dass beide im Bett liegen. Wurde also extra abgewartet, ob einer der beiden nicht endlich mal ins Bad geht um dann beide nacheinander zu töten? Hätte ja auch nicht passieren können, was dann? Spricht für mich für 2 Täter...
- Der Vater soll ja zuerst getötet worden sein. Das muss die Mutter doch gehört haben - und bleibt trotzdem im Bett liegen und wartet darauf, bis sie an der Reihe ist? Oder wurde vielleicht doch die Mutter zuerst getötet und der Vater kam deshalb aus dem Bad, mit der Brille in der Hand, um sie sich gerade aufzusetzen
- Die Nachbarin will ein Wimmern der Mutter gehört haben. In welcher Situation soll das gewesen sein? Dann muss sie ja erstmal bedroht worden sein bzw angst gehabt haben oder? Vielleicht wars doch bloß der TV und die Tatnacht war eine andere? Warum kann man sich da eigentlich nicht exakt festlegen?


Ich könnte mir also auch gut vorstellen, dass es zwei Täter waren. Einer kümmert sich um die Mutter, einer um den Vater.


5x zitiertmelden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.05.2024 um 11:51
Zitat von MaEl23MaEl23 schrieb:- Wieso hält der Vater die Brille in der Hand beim Verlassen des Bades? Wieso trägt er sie nicht bis er im Bett ist, wenn er sie braucht - oder lässt sie im Bad liegen, wenn er sie nicht braucht? Weiß nicht, irgendwie hakt mein Hirn immer bei diesem Detail, das find ich komisch. Woher soll der/die Täter/in überhaupt gewusst haben, dass er grad im Bad ist? Er/Sie muss ja davon ausgegangen sein, dass beide im Bett liegen. Wurde also extra abgewartet, ob einer der beiden nicht endlich mal ins Bad geht um dann beide nacheinander zu töten? Hätte ja auch nicht passieren können, was dann? Spricht für mich für 2 Täter...
- Der Vater soll ja zuerst getötet worden sein. Das muss die Mutter doch gehört haben - und bleibt trotzdem im Bett liegen und wartet darauf, bis sie an der Reihe ist? Oder wurde vielleicht doch die Mutter zuerst getötet und der Vater kam deshalb aus dem Bad, mit der Brille in der Hand, um sie sich gerade aufzusetzen
Schau dir mal Bild 60 in der Galerie an. Das Badezimmer kann man nur durch das Schlafzimmer erreichen. Der Täter kommt durch die Tür ins Schlafzimmer und findet dann Herrn Schemmer im Bad vor, tötet ihn und kann dann erst zum Bett gehen und auch Frau Schemmer töten. Anders herum ist es fast schon ausgeschlossen.

Zu der Brille: Ich vermute, dass Herr Schemmer entweder zu den Menschen gehört, die ne Klolektüre haben oder sich beim Verlassen des Bettes vergriffen hat.

Und viele ältere Menschen die ich kenne schlafen mit Oropax. Mache ich auch, wenn ich mit jemandem zusammen in einem Raum schlafen muss. Mich weckt dann auch so schnell nichts auf.


melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.05.2024 um 13:42
Zitat von MaEl23MaEl23 schrieb:Der Vater soll ja zuerst getötet worden sein. Das muss die Mutter doch gehört haben - und bleibt trotzdem im Bett liegen und wartet darauf, bis sie an der Reihe ist?
Der Mann wurde vollkommen aus dem Nichts mit einem Messer attackiert. Der war wohl nach ein paar Sekunden und mehreren Messerstichen absolut handlungsunfähig.
Gehe davon aus dass die Ehefrau noch nicht einmal die Situation begriffen hat ehe sie auch schon attackiert wurde. Ansonsten hätte die Untermieterin ja irgendwelche Schreie oder ähnliches vernommen.

Lies dir mal das Urteil durch, da geht eigentlich ziemlich plausibel anhand der Spurenlage hervor dass das Ehepaar wohl absolut überrascht wurde und nicht den Hauch einer Chance hatte sich zu wehren.


1x zitiertmelden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.05.2024 um 15:43
Guck dir die Harbort Doku, "Mord ohne Beweis" an, da stellt er die Situation nach und kommt auch zum Schluß , das es nur ein Täter war und Heinrich Schemmer der erste war der getötet wurde. Ansonsten ist die oku nicht so gelungen, aber einiges wird darin nachgestellt. Er mußte wohl pinkeln , hat im Dunklen seine Brille ergriffen, um seine Frau nicht zu stören hat er im Schlafzimmer das Licht ausgelassen und erst im Bad angemacht. Vielleicht war er ein "imStehenpinkler", hat die Brille dort angezogen um nicht daneben zumachen , da im Schlafzimmer ja kein Licht war, brauchte er sie dann nicht mehr und nahm sie ab. Eine Möglichkeit.
Waltraut Sch. hat tief geschlafen und wurde durch die Geräusche oder ev die Stimmen wach und brauchte erstmal was um zubegreifen, sie hat sich wohl auch noch im Bett aufgesetzt und bestimmt nach ihrem Mann gerufen(Daher vielleicht die Stimmen die die Mieterin hörte) und die Täterin ist dann sofort zu ihr ans Bett und hat sie direkt attakiert, das alles ist sehr schnell passiert, der Überraschungsmoment lag bei der Täterin.
Ansonsten lies dir das Urteil durch, da wird vieles erklärt.
Letztlich weiß nur HS wie es wirklich passiert ist.


melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.05.2024 um 17:26
Zitat von SteamedHamsSteamedHams schrieb:Gehe davon aus dass die Ehefrau noch nicht einmal die Situation begriffen hat ehe sie auch schon attackiert wurde.
So sieht das aus. Man könnte auch sagen: Schockstarre. Aber selbst wenn die Frau geistesgegenwärtig gewesen wäre, hätte sie keine Chance gehabt: Die Fenster waren vergittert, die Tür lag Richtung Bad und damit Richtung Täterin. Da sich das Geschehen innerhalb weniger Sekunden abgespielt haben dürfte, wird sie zu derlei Gedanken gar nicht gekommen sein.
Zitat von MaEl23MaEl23 schrieb:Er/Sie muss ja davon ausgegangen sein, dass beide im Bett liegen. Wurde also extra abgewartet
Nichts wurde abgewartet, dazu hatte die Täterin gar keine Zeit. Es war Zufall. Der Mann lag nicht im Bett, demnach war er im Bad; ob er nun dort Licht anhatte oder Geräusche machte, kann man vermuten, ist aber letztlich unerheblich. Es brauchte jedenfalls keine zwei Täter. Im Urteil liest es sich so:
Dieser hatte das Bett kurz zuvor verlassen, um in dem über das Schlafzimmer erreichbaren Badezimmer zu urinieren. Die Angeklagte erkannte die Situation und wollte Heinrich Schemmer nun bei Rückkehr ins Schlafzimmer überraschen, so dessen Arglosigkeit und die daraus resultierende Wehrlosigkeit ausnutzen und ihn mittels Messerangriffs töten. Sie stand im Bereich der Tür, die vom Schlafzimmer ins Bad/WC führt, als Heinrich Schemmer in das Schlafzimmer zurückkehren wollte und bereits seine Sehbrille wieder abgesetzt hatte und in der rechten Hand hielt.



melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.05.2024 um 21:55
Zitat von AdolphesaxAdolphesax schrieb am 17.05.2024:Ich sehe das genauso, man wird aufgrund einer schweren Straftat verurteilt, bei der man sich so gar nicht gut geführt hat. Da ist es doch bei Festellung der besonderen Schwere total Gurke, ob man danach freundlich zu JVA Beamte ist, morgens pünktlich aufsteht, sein Bett ordentlich macht, die passende Anzahl Streichhölzer in den Pappkarton bekommt o.ä. und abends einem Mithäftling ein Gummibärchen anbietet.
Auch ich kann da nur zustimmen. Sich in Haft "gut zu benehmen" sollte doch wohl eher die Selbstverständlichkeit sein und nichts, wofür man - angesichts eines Doppelmordes - mit einem Bonus im Sinne von Hafterleichterungen und einer Aussetzung der Haft zur Bewährung belohnt wird.
Die passende Anzahl an Streichhölzchen ins Kartönnchen zu packen, die Kartoffeln in der Gefängsnisküche möglichst dünn und ordentlich zu schälen oder die Beete der Gefängnisgärtnerei akkurat unkrautfrei zu halten sind doch wohl Anforderungen, die jeder Arbeitgeber an seine Angestellten hat und eben keine besonders hervorzuhebende Leistung. Nur weil die Frau Mithäftlinge nicht beschimpft, im Knast nicht mit Drogen oder Mobiltelefonen dealt und den Anweisungen des Gefängnispersonals offenbar brav Folge leistet, hat sie doch wohl kaum einen Haftrabatt verdient.
Hier wird immer so leicht von "guter Führung" geschrieben und das als Begründung für Hafterleichterungen und vorzeitige Entlassung angeführt. Dabei geht es bei der Beurteilung, ob eine lebenslange HAftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ja auch darum, ob der Inhaftierte prinzipiell in der Lage ist, sich an Regeln des sozialen Umgangs zu halten. Die "gute Führung" ist also prinzipiell die Voraussetzung für eine Aussetzung zur Bewährung, aber nicht der Grund dafür.
Zitat von MaEl23MaEl23 schrieb:Der Vater soll ja zuerst getötet worden sein. Das muss die Mutter doch gehört haben - und bleibt trotzdem im Bett liegen und wartet darauf, bis sie an der Reihe ist? Oder wurde vielleicht doch die Mutter zuerst getötet und der Vater kam deshalb aus dem Bad, mit der Brille in der Hand, um sie sich gerade aufzusetzen
Das ganze hat sich in extrem kurzer Zeit abgespielt. HS hat nicht eine Viertelstunde lang auf den um Hilfe schreienden und vor Schmerzen stöhnenden Senior eingestochen. Sie hat bei ihm nur drei Stiche/Schnitte mit dem Messer gesetzt, die ihn sofort außer Gefecht gesetzt haben müssen und das hat wahrscheinlich alles nur Augenblicke gedauert.

Ich weiß ja nicht, ob Du schon einmal aus dem Tiefschlaf hochgeschreckt bist, weil Du meintest irgendein Geräusch gehört oder eine Bewegung im Zimmer wahrgenommen zu haben. Man kann dann oft nicht sagen, ob man wirklich etwas wahrgenommen hat oder nur geträumt hat. Und auch nicht, ob es nur der Ehemann war, der da einfach gerade im Halbdunkel vom Klo zurückkommt.
In der Situation schaltet man nicht so schnell, schreit um Hilfe oder setzt zur Flucht an. Man ist im halbdunklen Schlafzimmer, ist noch vom Schlaf benommen, setzt sich im Bett auf und denkt kurz nach, wieso man überhaupt aufgewacht ist und schwups, da hat die Schwiegertochter einem schon die Kehle durchgeschnitten....


melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.05.2024 um 22:32
Zitat von MaEl23MaEl23 schrieb:Wieso hält der Vater die Brille in der Hand beim Verlassen des Bades? Wieso trägt er sie nicht bis er im Bett ist, wenn er sie braucht - oder lässt sie im Bad liegen, wenn er sie nicht braucht?
Im Bad hat er das Licht angemacht und da nutzt die Brille, alleine schon zur Zielsicherheit oder er hat noch etwas gebraucht, was er ohne Brille nicht finden konnte. Mit zurück nimmt er sie, um sie wieder auf den Nachttisch zu legen, damit er sie morgens gleich parat hat. Im dunklen Schlafzimmer nutzt die Brille dem Träger dann auch wenig.
Zitat von MaEl23MaEl23 schrieb:Das muss die Mutter doch gehört haben - und bleibt trotzdem im Bett liegen und wartet darauf, bis sie an der Reihe ist?
Zitat von MaEl23MaEl23 schrieb:- Die Nachbarin will ein Wimmern der Mutter gehört haben. In welcher Situation soll das gewesen sein? Dann muss sie ja erstmal bedroht worden sein bzw angst gehabt haben oder?
Beim 4fach Mord in Idaho wurde die Frau des Pärchens auch nach ihrem Partner getötet und diese hat auch nicht "mehr" gemacht, als leise zu heulen/wimmern (lt. den Nachbarn). Plötzlich steht da im Dunkeln ein wahrscheinlich maskierter Mensch im Zimmer und geht auf einen zu. Ob sie den getöteten Ehemann da überhaupt schon wahrgenommen hat ist fraglich. Hätte sie ein Messer überhaupt sehen können? Geht man gleich davon aus, dass da ein Mörder vor einem steht oder denkt man doch zuerst, dass es ein Einbrecher auf Beutezug ist? Eine Reaktion in ein leises "bitte nicht" finde ich genauso nachvollziehbar, wie hysterisches Schreien. Jeder Mensch reagiert nunmal anders in einer solchen Ausnahmesituation, dafür gibt es keine Verhaltensregel.


melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.05.2024 um 12:21
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Stimmt, leuchtet mir jetzt völlig ein, dass die Frau da natürlich nicht gleich die Lage überblickt, wenn sie schon fest geschlafen hat.

Dennoch finde ich es schon sehr gewagt, dass HS es sich zugetraut, zwei Menschen nahezu gleichzeitig im Schlaf im Nahkampf mit einem Messer zu töten. Das ist schon irgendwie höchst risikoreich. Scheinbar hat man auch keine Spuren bei ihr gefunden, wie sie sich im Vorfeld darüber informiert hat wie man sowas macht oder?

Wo kann ich denn das Urteil einsehen?

Danke :)


melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

24.05.2024 um 12:43
@MaEl23
https://openjur.de/u/706079.html

Danach sind wirklich keine Fragen mehr offen ;-)


melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

25.05.2024 um 09:28
Nur noch kurz:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber es hat direkt schon was mit dem Fall zutun, ich habe dabei ja immer wieder den Bogen zu HS gespannt. Und natürlich ist die Länge der Strafe bzw. ihre Entlassung und wann die angemessen ist in diesem Stadium fast so relevant, wie die Beweislage und der Fall selbst.
Du sagst es. Diese Auseinandersetzung findet gerade nicht in der Urteilsbegründung im Mordfall statt, auch wenn man sich bei anderen Dingen große Mühe gegeben hat. Bei Mord wird eben nicht – wie bei anderen Taten, wo lebenslänglich optional ist - ein Blick über das Ganze geworfen, um dann die Strafe zu bestimmen. Sobald die Mordmerkmale erfüllt sind, ist AUTOMATISCH auf lebenslänglich zu erkennen. Dabei geht man erstmal von einer frühesten Entlassung nach 15 Jahren aus. Auch diese ist nicht automatisch, da hat dann die StA auch ein Wörtchen mitzureden.

Ist die Schwere der Schuld festgestellt, erfolgt diese notwendige Auseinandersetzung erst nach 15 Jahren, erst dann bestimmt ein Gericht den frühesten Zeitpunkt der Entlassung. In dieser Auseinandersetzung ist der Verurteilte, Verteidiger, die StA und natürlich das Gericht involviert und sie findet ohne öffentliche Verhandlung statt. Daher ist diese Entscheidung für uns nicht transparent und damit erscheint sie uns in gewisser Weise willkürlich. Ich glaube, das war der eigentliche Hintergrund der Diskussion.

Ich persönlich würde eine andere Lösung vorziehen, aber die vorliegende hat eben auch den Vorteil, dass weiteres, was sich z.B. während der Haft gezeigt hat, mitberücksichtigen werden kann, wie Therapieerfolge oder das Gegenteil etc..


melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

25.05.2024 um 12:49
@Lento
@fassbinder1925
Ich hoffe das war es jetzt damit. Denn sonst laufen wir Gefahr das die Mods den Thread schliessen, schreibt euch doch über PN. Ich denke das interessiert viele garnicht.
Ich kann nur dazu sagen, dass ich enttäuscht bin und dachte , das bei schwere der Tat sie 15Jahre wirklich sitzt und nicht Urlaub bekommt und nach 10Jahren schon Freigängerin ist und nur noch zum schlafen in den Knast geht. Das hat mich schockiert. Und ich möchte nun auch nicht wissen, warum das so ist oder nicht.


1x zitiertmelden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

25.05.2024 um 13:27
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Ich kann nur dazu sagen, dass ich enttäuscht bin und dachte , das bei schwere der Tat sie 15Jahre wirklich sitzt und nicht Urlaub bekommt und nach 10Jahren schon Freigängerin ist und nur noch zum schlafen in den Knast geht. Das hat mich schockiert. Und ich möchte nun auch nicht wissen, warum das so ist oder nicht.
Mir geht es da genau wie Dir!
Und noch mehr stößt es mir auf, dass diese Frau sich noch erdreistet, sich über eine öffentlich-rechtliche Plattform über ihre ach so harten Lebensbedingungen im Gefängnis auszubreiten. In diesem unsäglichen Podcast-Interview mit ihrem Anwalt und gleichzeitigem Podcast-Host klagte sie davon, dass sei nur 20 Wochenende pro Jahr zuhause verbringen darf. "Das klingt viel, ist es aber nicht!", so in etwa waren ihre Worte....
Sie ist sich also nicht mal zu schäbbig, sich auch noch öffentlich darüber zu beschweren, dass ihr die ihr zuteil werdenden Vergünstigungen nicht weitreichend und nicht umfangreich genug sind!

Wie in ihrem vorherigen Leben: egal wie viel Geld die Schwiegereltern zuschossen, es war nie genug; das ihr zur Verfügung gestellte Auto war nicht von der richtigen, prestige-trächtigen Marke; und die Schwiegereltern zu geizig und zu anspruchsvoll.
Die Summe, die die Seniors jahrelang monatlich überwiesen habe, stellt für andere Menschen ein Familieneinkommen dar, von dem es ihnen gelingt, ihr Leben und den Alltag zu bestreiten. Für HS dagegen waren es nur Almosen, die sie schneller aus dem Fenster blies, als man gucken konnte.
An dieser Anspruchshaltung scheint sie ja auch heute noch festzuhalten: 20 knastfreie Wochenende für eine Doppelmörderin mit besonderer Schwere der Schuld, das mag viel klingen, ist in HSs Augen aber bei weiten nicht genug!


2x zitiertmelden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

25.05.2024 um 13:49
@cododerdritte
Ja ich empfinde es auch so, sie hat zwei Menschen umgebracht und das wehrlos und ahnungslos, zumindest in einem Fall, gibt die Tat nicht zu und geht an die Öffentlichkeit, mehrfach um sich als Justizopfer hinzustellen, sie reflektiert ja nicht mal und hält auch jetzt nicht die Klappe, sondern haut auf den Putz und bekommt dann diese Erleichterungen , nach so kurzer Zeit. Und studiert auch noch, das hat sie in Freiheit nie auf die Kette bekommen. Ihre Opfer können auch nicht mal eben 21 Tage im Jahr von Tod Urlaub machen oder Tagsüber lebendig ihren Hobbies nachgehen, die sind immer tot. Und wie gesagt ich finde auch das man eine Perspektive braucht, aber wie gesagt, erst wenn man sich mit der Tat auseinander gesetzt hat und nicht mehr gefährlich ist und bei besonderer Schwere , sollte man meiner Meinng nach echt 15Jahre brummen , danach langsam wieder eingegliedert werden. Ich denke immer 2 Menschen die nichts getan haben und der Mörderin auch noch Jahrelang geholfen haben , sind tot und kommen nie wieder...


melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

25.05.2024 um 15:01
Unpopular opinion, very unpopular: Ich denke, wer das Leben eines Menschen gewaltsam genommen hat, sollte NIE wieder entlassen werden.
Es sei denn, die getötete Person bekommt ebenfalls ihr Leben zurück. Nur das wäre ein fairer Deal...
In diesem Fall, bei zwei Opfern und dem Verhalten und Anspruchsdenken der Mörderin nach ihrem Urteil sollte über eine Hafterleichterung bzw. Haftentlassung nicht einmal nachgedacht werden!


1x zitiertmelden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

25.05.2024 um 20:34
Zitat von jaarajaara schrieb:Unpopular opinion, very unpopular: Ich denke, wer das Leben eines Menschen gewaltsam genommen hat, sollte NIE wieder entlassen werden.
Sehe ich genauso - zunächst mal lebenslänglich (und damit meine ich wirklich, bis zum Ende des Lebens) und ggf. kann nach min. 20 - 30 Jahren über Erleichterungen und in absoluten Ausnahmefällen (mit besonders positiver Entwicklung) auch über eine Hafterleichterung nachgedacht und über mehrere Gremien entschieden werden. Die Hürden sollten hier aber entsprechend hoch sein.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Sie ist sich also nicht mal zu schäbbig, sich auch noch öffentlich darüber zu beschweren, dass ihr die ihr zuteil werdenden Vergünstigungen nicht weitreichend und nicht umfangreich genug sind!
Klassisch narzisstische Persönlichkeit - da hilft auch keine Strafe und nichts für ein "Einsehen", da gibt es kein reflektieren, da gibt es nur ich und alles andere dreht sich um mich.

Keine Ahnung, wieviel von dem Erbe noch da ist - wenn sie aber rauskommt, wird sie Ansprüche stellen und entsprechend leben wollen. Wenn Ihr Mann hier dagegen hält, würde ich an seiner Stelle nachts im verschlossenen Zimmer alleine schlafen.


melden

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

26.05.2024 um 02:51
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und noch mehr stößt es mir auf, dass diese Frau sich noch erdreistet, sich über eine öffentlich-rechtliche Plattform über ihre ach so harten Lebensbedingungen im Gefängnis auszubreiten.
Das ist abartig, aber noch viel ärgerlicher finde ich, dass sich eine öffentlich-rechtliche Plattform erdreistet, von der Gesellschaft eingetriebene Zwangsgebühren dazu zu verwenden, dieser Unperson ein Forum zu bieten. Über die Frau selber muss man eigentlich gar kein Wort mehr verlieren ... Mit jedem Medienauftritt möchte man sie zehn Jahre länger verschwunden sehen.


melden