Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
15.03.2023 um 13:50@veicor
Insofern hat @svizzera recht.
Allerdings wurde im Fall Wörz das Zivilverfahren von den Eltern des Opfers selber angestrengt und hatte nicht das Ziel, Wörz zu entlasten.
Im vorliegenden Fall kann ich aber keinen Justizirrtum erkennen.
veicor schrieb:Nein, bei Harry Wörz geschah der Freispruch im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens.Natürlich konnte der Freispruch nur in einem Wiederaufnahmeverfahren erfolgen. Aber zu diesem Verfahren kam es nur, weil das Zivilgericht die Klage wegen erheblicher Zweifel an der Schuld von Harry Wörz abgewiesen hatte. Das führte dann zu dem Wiederaufnahmeverfahren und zum Freispruch.
Insofern hat @svizzera recht.
Allerdings wurde im Fall Wörz das Zivilverfahren von den Eltern des Opfers selber angestrengt und hatte nicht das Ziel, Wörz zu entlasten.
Im vorliegenden Fall kann ich aber keinen Justizirrtum erkennen.