Philipp54 schrieb am 27.11.2021:Wie zu Beginn geschrieben, vermute ich eher ein Betreiben des "Aufklärungsfilm" seitens der öffentlich rechtlichen Sendeanstalt und Schemmers haben nur zögerlich und mit Absprachen der "Reportage" zugestimmt. Für die Doppelmörderin und ihren Ehemann war das Ergebnis des Films niederschmetternd.
MisterEko schrieb am 27.11.2021:Kann ich mir kaum vorstellen..
Schemmers wurde ja hier eine super Bühne geboten, um die eigene Agenda durchzudrücken.
Im Endeffekt hatten die ja nichts zu verlieren.
Das Urteil ist bereits gesprochen.
Auch wenn die Doku (aus Sicht der Schemmers) zu keinem positiven Ende kommt, so war diese dennoch, meiner Meinung nach sehr wohlwollend gestaltet.
Man hätte hier auch HS als durchgeknallte riesenhafte psychopathische Monsterschwiegertochter darstellen können.
Dies war nicht der Fall.
Sich in der Situation im TV zu stellen ist nicht ohne.
Medien bezahlen dafür des Öfteren riesen Summen.
Der Film ist ein Teil einer Serie. Dort wird sich schon zusammengesetzt und beraten, welcher Fall interessant ist.
Von neutraler Reportage kann keine Rede sein. Der Produktionsleiter (?) Name ist mir entfallen,. lehnte sich sehr weit aus dem Fenster und behauptete, die Aussagen des Motorradfahrer`s stimmen nicht. Gut, dass der Motorradfahrer sich dem Ausfragen in dem Film nicht nochmals aussetzte. Weiter Zweifel in seine Aussage zu bringen, war ein Ziel des Films. Vor Gericht wurde entschieden, dass sie stimmen. Schwenn wußte um die Bedeutung der absolut dichten Aussage des Motorradfahres für das Urteil.
Der weggeworfene Schlüssel gab das "Gefühl", dass es HS nach ihrer ganzen Lügerei und mangelnden Alibi war. Für die Verurteilung hätte es nicht ausgereicht. So sagte es auch der Richter. Ohne den Zeugen auf dem Motorrad wäre HS nur schwer zu verurteilen gewesen. Das letzte Register, was Schwenn vor Gericht zog, war eine "Scheinwahrnehmung" des Motorradfahrers. Schwenn wollte diese Möglichkeit gutachterlich feststellen lassen. Das Gericht lehnte es ab und vertrat die Ansicht, dass die Aussage stimmt. Genau diese angebliche "Scheinerinnerung" wäre bei der Mitarbeit des Motorradfahrers nach meiner Vermutung das Thema geworden. "Könnten sie sich geirrt haben?" Jegliche Antwort darauf kann man journalistisch zerpflücken.
Die Nachstellung der Begegnungssituation zwischen HS und Motorradfahrer war dilettantisch, unwirklich und schlicht falsch. Habert zog in Zweifel, dass der Motorradfahrer das Nummernschild erkannt habe. Von einer falschen Beobachterposition aus, von unwirklichen Fahrverhalten des Motorradfahres und des -Autofahrers und unterschiedlichen Geschwindigkeiten, wie sie vor Gericht wirkten. Und genau darum ging der ganze Film, um einzuhaken. Der Produktionsleiter war der Ansicht, dass der Motorradfahrer das Nummernschild nicht erkennen konnte. Scheinerinnerung. Die Kripo hatte ein Fahndungsphoto mit Abbildung des Nummernschild des BMW veröffentlicht. Weiter möchte ich dazu nicht ausführen, sonst wird es noch ein Roman. Nur soviel, der Motorradfahrer schaut kein TV. Bevor das ein Grund für die Zweifler gibt: Dafür gibt es Zeugen.