Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.03.2023 um 19:18Dr.Keks schrieb:Ist das mit dem Neoprenanzug eigentlich irgendwie erwiesen worden? Im Urteil wird ja nur die Äußerung der Verurteilten gegenüber einer Zeugin angeführt und diese dann als Täterwissen gewertet.Ich zitiere mal aus dem Urteil
https://openjur.de/u/841958.html
Das Gespräch habe sich um die Spuren am Tatort gedreht, er habe zu der Angeklagten gesagt, die Polizei werde sicher DNA des Täters am Tatort finden. Die Angeklagte habe das aber, wie auch in späteren Gesprächen, verneint und ausgeführt, da könne jemand mit einem Neoprenanzug reingehen, dann finde man da nichts. Sie habe weiter gesagt, ein im Eingangsbereich des Hauses gefundener Blutstropfen könne von ihr stammen, die Verletzung, die sie ihm am Donnerstag gezeigt habe, habe sich am Wochenende schon in Abheilung befunden, aber sie habe sich beim Griff in ihre Handtasche an einer Scheckkarte geritzt und die Wunde habe daher wieder angefangen zu bluten.
... der „unbekannte Täter“ könne keinerlei Spuren hinterlassen haben, weil er einen Neoprenanzug getragen habe, indiziert Täterwissen der Angeklagten, sei es, dass sie selbst bei der Tat einen Neoprenanzug trug, oder sei es, dass sie als Einzeltäterin nur das Vorhandensein von Spuren einer anderen Person ausschließen konnte.