wasnhierlos schrieb am 02.01.2018:das phantom bild vom göhrde mörder hat absolut keine ähnlichkeit mit k.w.w er hatte ja blonde haare.. hat die zeugin sich verguckt oder war der kerl im wald ganicht der täter ?
Im Jahre 2014 wurde das gezeichnete Phantombild von den Ermittlern "aus dem Rennen" genommen, mit der Erklärung das es keine Relevanz mehr bei den Ermittlungen habe.
Abgesehen davon kann man meiner Meinung nach nicht, von "absolut keine Ähnlichkeit" sprechen. Der Seitenscheitelansatz und die freie hohe Stirn, stellen schon den Ansatz einer Ähnlichkeit zu K.W.W.dar.
heideblume schrieb am 02.01.2018:Soweit ich weiß, wurde das Phantombild damals auch recht schnell zurückgezogen und als nicht mehr relevant erklärt.
Na ja, von schnellem Zurückziehen, würde ich wie bereits oben erwähnt, nicht sprechen wollen. 1 Vierteljahrhundert ging ins Land, bis man es 2014 zurück gezogen hat.
SpäteSühne schrieb am 03.01.2018:Wundern deshalb, weil dieses Wissen offenbar wie ein Staatsgeheimnis behütet wurde. Es sickerte zwar etwas durch, aber nichts konkretes.
Was mich sehr erstaunt hat, ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
In der Woche "zwischen den Jahren" wie man bei uns sagt. Mittig zwischen Weihnachten und Sylvester. Eine Woche die zudem, in diesem Jahr nur drei Werktage hatte. Gemeinhin eine Zeit, in der man es "arbeitsmäßig" etwas gemächlicher angehen lässt und die von vielen Arbeitnehmern für den Einschub des Ein oder Anderen Urlaubstages genutzt wird und der Betrieb auf Sparflamme herunter gefahren wird.
Mal ganz ehrlich. Nach so einer langen Zeitspanne von Ende Februar an gerechnet, hätte doch eine Veröffentlichung in der ersten Woche des Neuen Jahres, den "Kohl auch nicht mehr fett gemacht". Oder ?
Para_1234 schrieb:Vielleicht findet sich eine Möglichkeit das Grundstück in Adendorf komplett - incl. Haus - zu "zerlegen".
Da sehe ich keinerlei Möglichkeit. Das Haus gehört ja nun einem neuen Eigentümer, der sich ja erfreulicherweise kooperativ zeigte und so die Auffindung der sterblichen Überreste von B.M. ermöglichte. Eine weitere Untersuchung des Grundstückes, kann und sollte im Interesse des Eigentümers nur erfolgen, wenn ganz konkrete Hinweise vorliegen. Aber einmal auf "Verdacht", die "Bude auf den Kopf zu stellen", ist nicht drin.
ErwinKöster schrieb:Meiner Meinung nach kollidiert der Grundsatz "Gegen Tote wird nicht ermittelt" mit dem Grundsatz "Mord verjährt nicht". Bei Vermögensdelikten wird man sagen können, OK der mutmassliche Täter ist tot, da ist das öffentliche Interesse an einer Aufklärung wegen Vermögensschäden nicht gross genug. Aber bei Mord? Da wäre es schon toll wenn die Angehörigen zB von Frau Gehrkens, der Reinolds oder der beiden anderen wüssten wer ihre Angehörigen umgebracht hat. Juristisch muss ja die Kripo in solchen Fällen fast darauf "hoffen" das es Komplizen gab-dann kann weiterermittelt werden.
Eine Täterschaft, wird von einem Gericht festgestellt. Zur Zeit besteht ein dringender Tatverdacht gegen K.W.W. und über diesen hinaus wird es nicht mehr gehen, weil K.W.W. verstorben ist und nicht mehr gegen ihn verhandelt werden kann.