LuckyLuciano schrieb:Hätte er sein Auto genommen, wäre die Frage nach dem Hinkommen geklärt. Aber dann hätte er jemanden gebraucht, der ihn wieder zurück zum Parkplatz fährt, um dort sein eigenes Fahrzeug abzuholen, nachdem er das Opferfahrzeug verbracht hatte. Auf diese Weise wäre auch das Entdeckungsrisiko höher, wenn sein Wagen dort längere Zeit verblieb.
Zu diesem Thema (wo wurde das Tatfahrzeug geparkt) hatte hier
@Schmiddie ausgeführt und auch eine Wegekarte ins Forum gestellt. Seiner Ansicht nach wäre der strategisch beste Parkplatz für das Täterfahrzeug am Westrand der Göhrde gewesen. Kennzeichen LG fällt nicht auf und zudem kommt an diesen möglichen Stellplätzen da praktisch nie einer vorbei und sie sind nicht einsehbar, wenn man nicht direkt daran vorbei geht. Ich hatte mir die Lage(n) mit Hilfe seiner Karte dort vor Ort angesehen, war über 5 Stunden dort. Mir begegnete niemand. Schmiddie hatte recht. Gehzeit zu beiden Tatorten lediglich 20 Minuten. Und zudem hinter der Linie, wo er durch Polizisten etc. hätte gesehen werden können am 2. Mordtag. Hätte er dort geparkt, hätte er keinen Mittäter/Fahrer benötigt. Die Bahn hält in Neetzendorf, Fußweg zu den möglichen Tatfahrzeug-Parkplätzen auch nur 20 Minuten ab Neetzendorf. Die Opferfahrzeuge wurden an Bahnhöfen abgestellt, Winsen/L und Bad Bevensen, die beide beste Verbindungen nach Lüneburg haben - von dort mit der Wendlandbahn nach Neetzendorf...
Außerdem gebe ich zu bedenken, dass die beiden Opferfahrzeuge erst nach längerer Zeit (Wochen) an den Fundorten abgestellt wurden. So mussten sie "zwischengeparkt" werden an einem Ort, den niemand beobachten konnte. Das Grundstück von KWW wäre dafür nicht geeignet gewesen und scheidet aus. Garage bei KWW wäre aber mindestens theoretisch möglich, obwohl dann seine Frau das unweigerlich mitbekommen haben muss. Das Risiko wäre faktisch viel zu hoch. So muss sich gefragt werden, wo die Fahrzeuge sicher abgestellt wurden. Da das erste Opferfahrzeug nur 60 km Fahrstrecke zurücklegte von Röthen bis Winsen/Luhe, bleibt nicht viel Fahrstrecke übrig (10-15 km) für einen Umweg. Damit grenzt sich ein solcher Stellplatz auf eine bestimmte Region ein. Adendorf wäre 1989 nur theoretisch und am äußersten Rand in diesem Radius enthalten. Und auch nur, wenn mit dem Fahrzeug absolut kein Umweg gemacht worden wäre.
Meinen Gruß!