Die Göhrde-Morde
05.07.2019 um 13:25LuckyLuciano schrieb:Da die Ermittlungsbehörden ja ausdrücklich darauf in Pressemitteilungen hinweisen, dass die Kontaktaufnahme in anderen Fällen niedrigschwellig erfolgen soll, reicht ja schon ein geringer Verdacht aus, den Fall der Clearingsstelle zu melden. Das erhöht jedoch m.E.n. die Wahrscheinlichkeit, dass man in der Mehrzahl der Fälle wohl eher keine Verbindung zu Kurt Werner Wichmann herstellen können wird.Ja, sicher für ca. 238 ungeklärte Morde wird er kaum in Frage kommen und für jeden ungeklärten Anhaltermord auch nicht.
LuckyLuciano schrieb:Er hätte zum einen eine Person aus seinem unmittelbaren Lebensumfeld getötet, zum anderen zudem aber auch eine Person von der er ggf. finanziell noch hätte profitieren können.Zu seinem "unmittelbaren Lebensumfeld" gehörte Birgit M., bis dato nicht, immerhin war sie noch mit Harald M. verheiratet, wohnte ein paar Kilometer entfernt und KWW hatte ebenfalls eine eigene Ehefrau. Zur direkten Nachbarschaft am Streitmoor gehörte Birgit M. ebenfalls nicht.
Unter "unmittelbarem Lebensumfeld" verstehe ich die eigene Familie, oder direkte Nachbarschaft, Menschen mit denen man quasi täglich privat oder beruflich zu tun hat.
Es gibt weder Anhaltspunkte, noch Belege dafür, dass Birgit M. in irgendeiner Form beabsichtigte, KWW finanziell zu unterstützen. Welche Frau würde schon einen Mann finanziell unterstützen, der noch anderweitig ( hier mit Ehefrau Alice) verheiratet ist?
LuckyLuciano schrieb:Und das passt wenig in seine Verhaltensweise jahrelang (1975-1978) mit der Zahnarzt-Gattin bei Karlsruhe liiert gewesen zu sein, die ihn finanziell aushielt und davon sprach, dass er sie stets gut behandelt habe.Die Zahnarztgattin, mit bei der eingezogen war, gehörte ja tatsächlich zu seinem "unmittelbaren Lebensumfeld". Er profitierte finanziell von ihr und sie hatte sich für seine vorzeitige Entlassung aus der JVA Wolfenbüttel eingesetzt. Da wäre es mehr als dumm, die Hand, die einen füttert, zu vernichten, bzw. diese Frau schlecht zu behandeln.
Er hat ja auch Alice, von der er zu Beginn der Ehe auch finanziell profitierte, nicht getötet. Außerdem ist eine feste Lebensgefährtin, bzw. Ehefrau für Kriminelle wie Wichmann sehr nützlich, da eine solche Beziehung nach Außen Seriosität dokumentiert.
Alice war ihm doch auch noch für eine falsche Zeugenaussage bei den Lüneburger Ermittlern nützlich, nach dem er wegen des Verschwindens, der Birgit M. dort vorgeladen wurde.
Frauenmörder verhalten sich sogar in der Mehrzahl solcher Fälle genauso positiv wie Wichmann, gegenüber der eigenen Lebensgefährtin oder Ehefrau. Das war bei Frauenmörder Hans Jürgen Schröder ( Norderstedt), Günther Kühnapfel ( Geesthacht) und anderen dasselbe, dass die eigene Ehefrau, bzw. Lebensgefährtin gut behandelt wurde und diese aus allen Wolken fielen, als die Polizei ihnen mitteilte, dass der eigene Ehegatte, bzw. Lebensgefährte, ein mehrfacher Frauenmörder ist.
SpäteSühne schrieb:Das darf man in Frage stellen, denn von Ermittlungsseite wurde offen geäußert, dass vom mutmaßlichen Mittäter keine Gefahr mehr ausgehen würde. Wenn aber der Bruder von KWW in 2019 aktiv als Gärtner in einem Betrieb am Rande von Lüneburg arbeitet, dann wird er wohl fit sein und nicht körperlich gebrechlich oder psychisch im Eimer. So werden die Ermittler wohl einen anderen Mittäter im Visier haben.Wenn die Ermittler jemand anderen im Visier hätten, wozu dann die erkennungsdienstliche Behandlung des Bruders?
Erkennungsdienstliche Behandlung bedeutet, dass die Polizei bestimmte Identifizierungsmaßnahmen GEGEN den Willen des Betroffenen anordnen kann, zur Durchführung eines Strafverfahrens, also zur Aufklärung einer bereits begangenen Straftat oder präventiv für erkennungsdienstliche Zwecke, um die Aufklärung bei zukünftigen Straftaten zu erleichern ( Strafverfolgungsvorsorge).
Die nach §81 StPO zulässigen Maßnahmen sind vielfältig und nicht abschließend im Gesetz benannt. Die Polizei hat also einen gewissen Spielraum.
Die Voraussetzung ist der erkennungsdienstlichen Behandlung nach StPO ist jedoch, dass der Betroffene, einer Straftat beschuldigt wird.
Der Bruder HJW, wird also als Beschuldigter geführt, ansonsten wäre die erkennungsdienstliche Behandlung des Bruders nicht zulässig gewesen.
Von einer anderen Person, die außer dem Bruder, im Zuge der Ermittlungen der Göhrde Morde und des Mordes an Birgit M., einer erkennungsdienstlichen Behandlung zugeführt wurde, ist bisher keine Rede gewesen.