Der "Vermisstenfall" Maike Thiel
31.05.2024 um 20:43IamSherlocked schrieb:In der Doku kam nicht zur Sprache, ob außer dem 6x6 cm großem (wenn ich richtig erinnere) Areal noch wo anders bzw. der gesamte Arm abgescannt wurde.So wurde das in der Doku nicht gesagt. Die Frau, die das Gerät bedient sagt, als sie den Untersuchungskopf auf den Arm aufsetzt, dass das Gerät in einem Areal von 6 x 6 mm 120 Schichtaufnahmen macht. (ungefähr ab Minute 17:10 in Teil 3 der Doku) Ich denke, dass damit einfach die Lesefläche des Gerätekopfes gemeint ist, mit dem man dann aber die zu untersuchende Hauptfläche Schritt für Schritt abtasten muss, halt immer um 6 mm verschoben.
Aber in der Doku wird nur die Anfertigung und Auswertung dieser einen Aufnahme gezeigt. Es ist unklar, ob der gesamte Arm untersucht wurde oder ob damals festgestellt wurde, dass sich die Narbe genau an der Stelle befunden haben soll.
abgelenkt schrieb:Weiß jemand, seit wann Michael die sehr umfangreiche Armtätowierung hat? Vor allem in der Zeitschiene zu den Beziehungen zu den beiden Exfreundinnen/Zeuginnen?Um 16:27 wird ein Bild des Unterarmes eingeblendet, da ist neben ganz viel geschnörkelter Deko auch der Schriftzug "Mayra 24.8.2006" zu lesen. Daraus würde ich schließen, dass das Tattoo kurz nach diesem Datum gestochen wurde. (wohl entweder das Geburtsdatum von Tochter Mayra (falls er denn so eine hat) oder ein Kennenlern-/Verlobungs-oder Hochzeitsdatum mit Mayra).
Die Mutter sagt in Teil 3 der Doku jedenfalls, dass die Tätowierung erst Jahre nach der Tat stattgefunden hat (ab Minute 15:00). Dann wird ein Foto eingeblendet, das mit dem Datum 24.9.2010 versehen ist und auf dem er schon einen Schriftzug längs über den Unterarm tätowiert hat, aber das ganze andere tätowierte Gekritzel ist noch nicht da.
Beim Raussuchen dieser Stellen ist mir jetzt noch ein Statement des ehemaligen Richters aufgefallen:
(ab ca. Minuten 13:50, Teil 3)
Er erzählt, dass man mit bloßem Auge am Unterarm keine Narbe erkennen konnte. Deshalb hat das Gericht zwei (!) Sachverständige beauftragt, zu klären, ob es eine Narbe gibt oder nicht. Die Untersuchungen bleiben dann ohne Ergebnis, die Sachverständigen konnten KEINE (!) Narbe nachweisen, aber auch nicht ausschließen, dass es eine gibt.
Damit ist meiner Meinung nach das neue Gutachten, das mit neuer Untersuchungsmethode nachgewiesen hat, dass es keine Narbe gibt, als Wideraufnahmegrund völlig hinfällig. Das Gericht war bei der Urteilsfindung ja offenbar gar nicht davon ausgegangen, dass es die Narbe gibt und dass diese ein Indiz darstellt, auf dass sich das Urteil stützen kann.
Damit stellt diese Erkenntnis doch keine neue Tatsache im Sinne von § 359 (5) StPO dar...?!