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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel
30.05.2024 um 18:57Ich habe mir die drei Teile der Doku auch angesehen.
Vielen Dank für die Erläuterung, mit welcher Begründung der zur Tatzeit 18jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt werden konnte. Nicht der einzige Punkt, der mich misstrauisch macht, ob das Urteil zutreffend ist.
Gesetz und BGH-Rechtsprechung verlangen ja mit der Beweisaufnahme und -würdigung einen Denkprozess, der offen und unbeeinflusst anfängt und mehr und mehr als logische Kette auf ein zwingendes ("ohne vernünftige Zweifel") Ergebnis hinführt.
Der BGH (BGHZ Band 53, 245 ff.) sagt dazu:
Ich werde das weiter ausführen.
Vielen Dank für die Erläuterung, mit welcher Begründung der zur Tatzeit 18jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt werden konnte. Nicht der einzige Punkt, der mich misstrauisch macht, ob das Urteil zutreffend ist.
Gesetz und BGH-Rechtsprechung verlangen ja mit der Beweisaufnahme und -würdigung einen Denkprozess, der offen und unbeeinflusst anfängt und mehr und mehr als logische Kette auf ein zwingendes ("ohne vernünftige Zweifel") Ergebnis hinführt.
Der BGH (BGHZ Band 53, 245 ff.) sagt dazu:
„Hauptstück des Indizienbeweises ist also nicht die eigentliche Indizientatsache, sondern der daran anknüpfende weitere Denkprozess, Kraft dessen auf das Gegebensein der rechtserheblichen weiteren Tatsache geschlossen wird.“Ich halte das für ein Konstrukt, das in der Realität nicht existiert. Und der professionelle Rechtsanwender, der glaubt, er sei da von nicht relevanten Tatsachen völlig unbeeinflusst, der irrt. Deshalb kommen die in der Doku zu Wort kommenden Rechtsanwälte und Richter so völlig unterschiedlichen Bewertungen der Indizien. Sie haben vielmehr von Anfang an (jeder zu einem individuellen Zeitpunkt) eine Tendenz oder eine Neigung, eine Intuition oder eine Emotion gefasst, die sie im Weiteren die erörterten Tatsachen in jeweils unterschiedliche Schubladen (belastend/entlastend/neutral) einsortieren ließen.
Ich werde das weiter ausführen.