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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

751 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisstenfall, Maike Thiel, Mord Schwangere ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

06.06.2024 um 22:01
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hut ab vor den Rechtsanwälten, die erfolgreich ein Wiederaufnahmeverfahren durchzusetzen (das ist einfach bei der geltenden Rechtslage sauschwer) und auch vor den Gerichten, die entsprechenden Anträgen stattgeben. Denn sie treten ihren Kollegen des Prozessgerichts gegen das Schienbein. Noch mutiger: Das ursprüngliche Urteil auseinander zu nehmen und dem Gericht schwere Rechts- und Sachfehler vorzuwerfen. Das LG München hat das im Fall Gendetkzi getan, obwohl es zu Anfang den Wiederaufnahmeantrag abgelehnt hat. Die Justiz macht einfach Fehler und es ist anzuerkennen, dass sie (leider viel zu selten) dazu steht. Und ohne entsprechend engagiert Anwälte würde sich nichts tun, weil die "objektivste Behörde der Welt", die StA, nie Fehler erkennen möchte.
Meiner Meinung nach siehst Du es einzig und allein so, dass es bei einer Wiederaufnahme darum geht, dem verurteilenden Gericht eine Fehler nachzuweisen. Strate sieht das ja auch so, jedenfalls schwadroniert er das in der Doku.
Gerade § 359 (5) StPO nennt ja aber als Voraussetzung für die Wiederaufnahme, dass neue Tatsachen beigebracht werden, die eben dem urteilenden Gericht nicht vorgelegen haben. Da geht es also gerade nicht darum, dem urteilenden Gericht einen Fehler nachzuweisen, sondern darzulegen, dass sich der Fall und das Tatgeschehen nach Kenntnis der neuen Tatsache anders darstellen, als sie es zum Zeitpunkt der Urteilsprechung getan haben.

Und auch in den anderen Absätzen von §359 ist die Voraussetzung für eine Wiederaufnahme nicht, nachzuweisen, dass das urteilende Gericht einen Fehler gemacht hat.

Die Anwälte, die ihr Versuche der Wiederaufnahme gerne medienwirksam darstellen, tun halt immer so, als ginge es um hahnebüchende Fehlurteile und die Justiz würde sich dagegen sperren, dieses Fehlurteile auszubügeln. Aber die Wiederaufnahme ist ja eben nicht dazu gedacht, etwas zu korrigieren, was schon damals durch Fehler des entscheidenden Gerichts ein Fehlurteil war, sondern dazu, Urteile, die erst nachträglich als falsch erkannt werden konnten, zu korrigieren.
Zitat von BandiniBandini schrieb:Da dürfte man den Mund doch eher aufmachen wollen als fest zu schließen. Zumal das ja auch zwei verschiedene Personen waren und ich kann mir vorstellen, dass man da differenziert, denn der Angriff von hinten ist der gefährlichste: wenn ich die Chance hätte, dem konkreten Angreifenden, sagen wir mal, zwischen die Beine zu treten, damit er sofort aufhört oder zumindest den Angriff kurzzeitig unterbricht, kann ich das nachvollziehen. Aber der eine bringt mich um und ich wende meine geringe Energie dafür auf, einen anderen zu beißen? Finde ich schwerer nachvollziehbar. Auch wenn der Hass meinem gewünschten Partner gegenüber sicher in dem Moment explodiert.
Es war ja so, dass Maike auf dem Beifahrersitz saß, Michael S. auf dem Fahrersitz und Manfred S., der auf dem Rücksitz saß, sie dann von hinten erdrosseln wollte. Er hat also nach hinten gezogen, Maike dadurch gedrosselt, aber eben auch am Sitz fixiert, wodurch er für die nicht in Reichweite war, um sich gegen ihn zu wehren.

Als das Erdrosseln nicht gleich funktionierte soll Michael S. ihr dann seinen Unterarm auf dem Mund gedrückt haben, weil sie um ihr Leben bettelte und um ihr die Luftzufuhr abzudrücken. Wenn sie also schrie/bettele und er ihr dann den Arm auf den Mund drückte, finde ich es schon naheliegend, in den Arm zu beißen, um sich zu wehren. Er ist ja sozusagen in unmittelbarer Reichweite der Zähne.
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Wo sagte er das konkret?
Dafür hätte ich gerne mal einen Beleg.
Folge 1, ab ca. Minute 15: Vorstellung Strate, erst geht es um seine "prominenten Mandanten" (Was schon Quatsch ist, weil weder Vera Brühne, noch Monika Weimar noch Gustl Mollath "prominent" sind. Die Fälle sind recht bekannt und haben großes Echo in den Medien bekommen, was aber eben an den aufwendigen Prozessen und dem langen, und teils erfolgreichen Bemühen um Wiederaufnahme liegt, wozu bei Strate eben auch gehört, den Fall in die Medien zu schleppen.) Und dann sagt die Stimme aus dem Off, dass Strate "bei solchen Verfahren in der Regel pro bono" arbeitet.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Allerdings unwahrscheinlich, dass durch das Nicht-Vorhandensein einer Narbe eine "Lüge" nachgewiesen wäre - eher allenfalls ein Anzeichen für ungenaue Erinnerung oder Beschreibung.
Genauso sehe ich das auch. Eine Lüge kann damit ganz sicher nicht nachgewiesen werden, denn es kann ja auch sein, dass sich die beiden Zeuginnen einfach geirrt haben. Das jemand als Zeuge etwas sagt, was nicht den Tatsachen entspricht, bedeutet nicht automatisch, dass er lügt.

Und außerdem kann sich jemand in einem Detail seine Aussage irren, in anderen Aspekten aber zuverlässige Auskünfte geben. Genau das gleiche gilt für eine Lüge: weil jemand in Punkt A lügt, bedeutet das nicht automatisch, dass man ihm auch in Punkt B, C und D nicht glauben kann.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

06.06.2024 um 22:44
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Folge 1, ab ca. Minute 15: Vorstellung Strate, erst geht es um seine "prominenten Mandanten" (Was schon Quatsch ist, weil weder Vera Brühne, noch Monika Weimar noch Gustl Mollath "prominent" sind. Die Fälle sind recht bekannt und haben großes Echo in den Medien bekommen, was aber eben an den aufwendigen Prozessen und dem langen, und teils erfolgreichen Bemühen um Wiederaufnahme liegt, wozu bei Strate eben auch gehört, den Fall in die Medien zu schleppen.) Und dann sagt die Stimme aus dem Off, dass Strate "bei solchen Verfahren in der Regel pro bono" arbeitet.
Ich hätte gerne einen Beleg dafür, dass er behauptet hat, er sei von der Unschuld seines Mandanten überzeugt.
Wann hat er genau das gesagt?
Genau das tut er nämlich nicht.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

06.06.2024 um 22:54
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Dies wurde in dem Dreiteiler so erzählt. "Strate arbeitet in solchen Fällen immer (oder meist ?) pro Bono also ohne Honorrar.
Dass er bei verschiedenen Wiederaufnahmeverfahren pro Bono arbeitet, steht ja außer Frage.
Darum geht es auch nicht.

Mir geht es um die Behauptung, er hätte im Interview geäußert, er würde seinen Mandanten für unschuldig halten.

Dieser Satz ist nie gefallen, auch nicht sinngemäß;
andernfalls hätte ich gern Beleg und Quelle dafür.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

06.06.2024 um 22:55
Ich verlinke hier mal ein Interview mit Strate. Neben ein paar persönlichen Dingen spricht er auch über seine Arbeit, die Wiederaufnahmeverfahren, warum er manchmal pro bono arbeitet etc. Alles wird nur sehr kurz angerissen, aber ich finde es ganz interessant.


https://www.ndr.de/podcast/Feel-Hamburg-Gerhard-Strate-Strafverteidiger,audio1331220.html


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

07.06.2024 um 07:15
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Meiner Meinung nach siehst Du es einzig und allein so, dass es bei einer Wiederaufnahme darum geht, dem verurteilenden Gericht eine Fehler nachzuweisen.
Dann hast Du meine Ausführungen nicht richtig zur Kenntnis genommen oder betreibst Wortglauberei. Es dürfte im Kontext deutlich geworden sein dass es mir hier in diesem Fall um rechtserhebliche Fehler geht. Das sind bei einem rechtskräftigen Urteil nur Fehler, die zu einer Wlederaufnahme im Sinne von § 359 StPO führen können. Diese Fehler können ex ante vor einem Wiederaufnahmeverfahren identifiziert werden. Oder ex post, wenn ein neuer Beweis vorliegt.

Dessen unbenommen können auch andere Fehler kritisiert werden, müssen das sogar, nicht nur von Rechtsanwälten. Journalisten, die sich am Prozess beteiligen, Angehörige von Täter oder Opfer (so der Bruder des Opfers Ursula Herrmann). Hans Holzhaider, ein verdienter Journalist der SZ, hat von Anfang an das Urteil gegen Gendetzki (Badewannenmord) kritisiert und über Jahre hinaus darüber berichtet.

Deshalb sind Prozess und Urteilsverkündung öffentlich. Ein Urteil kann die Öffentlichkeit überzeugen - oder auch nicht. Die Öffentlichkeit besteht übrigens weder aus Dir noch aus mir.. Deshalb dürfen Verteidiger auch in der Öffentlichkeit ihre Position darlegen. Im seriösen Journalismus müssen immer zwei Seiten gehört werden, die Probleme bei der Doku, den StA interviewen zu können, wurde schon geschildert.

Die Kritik kann die Sachverhaltsermittlung genauso betreffen wie die mündliche Begründung oder das Strafmaß. Es gibt erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren, in denen im neuen Prozess das alte verurteilende Urteil nach allen Regeln der Kunst wegen seiner Fehlerhaftigkeit zerlegt wird. Und auch an der Entscheidung des Wiederaufnahmegerichts kann juristisch kein gutes Haar gelassen und es wieder aufgehoben werden (Fall Weimar, wo BGH und das letzte Gericht den Freispruch des Wiederaufnahmegerichts zerpflückten). So wie das in der StPO bei weniger schweren Taten oder in anderen Prozessordnungen (ZPO) die 2. Instanz mit der Entscheidung der 1. Instanz machen kann.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Gerade § 359 (5) StPO nennt ja aber als Voraussetzung für die Wiederaufnahme, dass neue Tatsachen beigebracht werden, die eben dem urteilenden Gericht nicht vorgelegen haben. Da geht es also gerade nicht darum, dem urteilenden Gericht einen Fehler nachzuweisen, sondern darzulegen, dass sich der Fall und das Tatgeschehen nach Kenntnis der neuen Tatsache anders darstellen, als sie es zum Zeitpunkt der Urteilsprechung getan haben.
Richtig. Aber § 359 StPO enthält auch Fehler des Urteils als Wiederaufnahmegrund. Nr. 1 bis 4 sowie Nr. 6. Und auch Nr. 5 kann Fehler betreffen, z.B. wenn das Urteil Verfahrensfehler aufweist, schon existierende Beweismittel ignoriert oder eine schon damals veraltete Beweisermittlungsmethode dem Urteil zugrunde gelegt hat. Ein Fehler kann es auch sein, einen Zeugen nicht angehört zu haben, der nunmehr dem Verurteilten durch eine (neue) Aussage z.B. ein felsenfestes Alibi verschafft (z.B. im Fall Gendetzki bestätigte, dass das Opfer sehr wohl regelmäßig seine Wäsche in der Badewanne wusch - während das verurteilende Gericht diese Möglichkeit ausschloss).
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Strate sieht das ja auch so, jedenfalls schwadroniert er das in der Doku.
Seufz. "schwadroniert" Du kommst nicht runter vom hohen Ross. Fehler können auch ex post identifiziert und für eine Wiederaufnahme elementar sein. Im Falle von § 359 Nr. 5 StPO reicht ja der neue Beweis nicht. Er muss auch geeignet sein, das Urteil zu einem anderen Ergebnis zu führen. Die Geeignetheit ist eben oft nur in Kombination mit weiteren Fehlern des Urteils gegeben. Du hast da ja richtig gesehen, hier wird auf die Zeugenaussagen gezielt, die das Urteil wesentlich tragen und ggf. nicht erkannte, nicht erkennbare oder schlicht ignorierte Fehler enthalten können. Da ist die Narbenfrage eben i.S.v. § 359 Nr. 5 StPO evtl. geeignet, ein neues Verfahren durchzuführen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und dann sagt die Stimme aus dem Off, dass Strate "bei solchen Verfahren in der Regel pro bono" arbeitet.
Er sagt aber nicht, er habe die Genannten für "unschuldig" gehalten. Und das sagt er auch nicht zu diesem Fall hier.
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Mir geht es um die Behauptung, er hätte im Interview geäußert, er würde seinen Mandanten für unschuldig halten.
Die ist nach wie vor nicht belegt.

Im Übrigen sind die genannten Fälle, ob Weimar, Brühne oder Mollath, schon vor Strates Mandatsübernahme "prominent" gewesen. Bei Weimar erinnere ich mich noch gut an die "Hexenjagd" in Hessen (unabhängig von rechtlichen Implikationen), bei Brühne war beim Prozess in München wegen des Opfers wie auch wegen des Auftritts der Angeklagten (neben einer weiteren öffentlichen "Hexenjagd") in allen Gazetten und Mollath wurde bekannt, weil er mehrmals Interviews für das TV gegeben und dabei in keiner Weise den Eindruck eines durchgeknallten und gefährlichen Irren machte.

Strate tritt immer erst relativ spät auf den Plan, wenn das schriftliche Urteil rechtskräftig geworden ist und ihm vorliegt. Er dürfte dabei nur die Fälle verfolgen, die Anhaltspunkte für § 359 StPO enthalten. PR hat er nicht mehr nötig, was ich von seinen öffentlichen Auftritten vorrangig wahrnehme ist Aufklärung über die Arbeitsweise der Justiz und eben ihre Fehler. Für sich dürfte z.B. sprechen, dass ihn der Hamburger LKA-Präsident a.D. Wolfgang Sielaff in seine "Task Force" holte, die das Verschwinden von Birgit Meier (Sielaffs Schwester, die im Rahmen der "Göhrde-Morde" getötet wurde) aufklären sollte. Dabei kam z.B. zu Tage, dass die zuständige StA das Ermittlungsverfahren nach dem Tod des Hauptverdächtigen nicht nur zu Unrecht eingestellt und - noch viel schlimmer - alle Beweismittel vernichtet hatte. Auch ein Fehler.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

10.06.2024 um 16:29
Ich verstehe nicht, inwiefern das Fehlen einer Narbe einen Wiederaufnahmegrund liefern soll. Die Zeugenaussagen werden doch wohl kaum dahingehend differenziert haben, ob man eine regelrechte Narbe, wie sie entsteht, wenn Haut durchtrennt wird, gesehen hat, oder ob da vielmehr nur Bissspuren waren, so dass man Quetschungen der Haut (wie Zahnabdrücke) etc. sehen konnte.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

11.06.2024 um 14:08
Habe die Dokumentation auch gesehen, den Fall hatte ich zuvor nicht so sehr auf dem Schirm. Wirklich angenehm sachlich und unparteiisch gestaltet, hatte zunächst etwas Sorge, dass es eine weitere einseitige "UNSCHULDIG INHAFTIERT"-Story wird, als ich gesehen habe, dass den beiden Verurteilten so viel Raum eingeräumt wird.

Schließe mich auch der fast einhelligen Meinung hier an: Habe auf Basis der Doku-Inhalte und der hier geposteten Zusatzinfos keinerlei Zweifel an der Schuld der beiden. Dies faktisch schon wegen des starken Motivs, der (bestrittenen aber nachgewiesenen) Anwesenheit am Verschwindeort und der Abwesenheit jeglichen Alternativszenarien. Die beiden übereinstimmenden Zeuginnenaussagen (auch wenn jede für sich isoliert betrachtet Schwächen haben mag) reichen dann doch recht klar für eine Verurteilung und einen fest geschlossenen Indizienring.

Neben dem bedenklich schwachen Auftritt der Altverteidiger hat gerade die verurteilte Mutter sich und ihrer Glaubwürdigkeit mit dem Auftritt auch sicher keinen Gefallen getan. Wenn nun wirklich viele Zeugen wussten und erlebt haben, dass sie das Kind nicht wollten und sie dabei als dominante und einschüchternde Frau erlebt haben, wirkt es fast unfreiwillig komisch, wenn sie bei dem "Krisengipfel" der beiden Familien vor der Tat in ihrer Selbstdarstellung die liebe Vertraute von Maike gewesen sein will, die ihr als einzige wegen des Babies gut zugeredet hat.

Dass der Kollege Strate hier abermals als Kämpfer für eine Wiederaufnahme in einer Doku auftaucht, kann ich in diesem Fall wirklich noch weniger nachvollziehen als in anderen und sollte er sich womöglich vor dem nächsten Mal besser überlegen. Diese Narben-Geschichte ist aus den hier bereits genannten Gründen eine denkbar schwache Basis für einen Wiederaufnahmeantrag, selbst wenn man jetzt nach vielen Versuchen einen Gutachter haben will, der bestätigt , dass es nie eine gab: womöglich war hier mit "Narbe" eben von den Zeuginnen auch nur eine kleinere Wunde gemeint / womöglich hatte der verurteilte Sohn ihnen selbst von einer Narbe erzählt, um sich auf kranke Art als besonders hart darzustellen / womöglich macht das auffällig platzierte Tattoo den Befund doch unmöglich... Und selbst wenn dieses Detail bei beiden falsch war, hieße das nicht, dass beide Aussagen wertlos sind, hier ging es ja um durchaus vielaktige Geschehensabläufe bzw. bei Zeugin Lydia um eine sehr spezielle und schwer auszudenkende Geständnissituation. Sehr hier wirklich keinerlei Erfolgaussicht für den Antrag und das auch aus gutem Grund.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

11.06.2024 um 14:25
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Und selbst wenn dieses Detail bei beiden falsch war, hieße das nicht, dass beide Aussagen wertlos sind, hier ging es ja um durchaus vielaktige Geschehensabläufe bzw. bei Zeugin Lydia um eine sehr spezielle und schwer auszudenkende Geständnissituation. Sehr hier wirklich keinerlei Erfolgaussicht für den Antrag und das auch aus gutem Grund.
Das ist hier bisher wenig erwähnt worden, aber ich finde auch, dass die von der Zeugin geschilderte Geständnissituation deutlich zur Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage beiträgt.
Ich hatte das in der Doku erst gar nicht so recht verstanden, warum Michael S. sie unter die Dusche gezogen hat, als er ihr im Drogenrausch von der Tat erzählt haben soll. Ich hatte das irgendwie als erotische Situation gedeutet (gemeinsam duschen). Aber im Crime-Time Podcast zu dem Fall wird das genauer beschrieben und da wird gesagt, dass die Zeugin berichtet hat, dass Michael S. durch die laufende Dusche verhindern wollte, dass das Geständnis mitgehört wird, weil er halt dachte, dass seine Wohnung verwanzt ist und abgehört wird.

Tatsächlich sagt auch die Mutter an irgendeiner Stelle, als es darum ging, dass die Ermittlungen nach langer Zeit wieder aufgenommen wurden und die das mitbekommen hat so etwas wie: "Da wusste ich, jetzt jagen sie uns wieder." oder "Das wusste ich, jetzt sind sie wieder an uns dran." (Sinngemäß, den genauen Wortlaut weiß ich jetzt nicht mehr...).

Ich finde das deshalb glaubhaft, dass die beiden sich von der Polizei verfolgt fühlten oder sich zumindest sehr bewusst waren, dass die sie "auf dem Kieker" haben. Und das wiederum spricht für mich auch dafür, dass die beiden die tatsächlichen Täter sind. Wären sie unschuldig und würden wirklich davon ausgehen, dass Maike sich abgesetzt hat (wie die Mutter ja an einer Stelle schildert, dass das ihr erster Gedanke war, als sie von Maikes Verschwinden gehört hat....), dann würden sie doch nicht so eine Paranoia haben, dass die Polizei u.a. ihre Wohnung abhört...!

Und es wäre absolut unlogisch, dass die Zeugin sich so eine Situation ausdenken würde. Sie hätte sich vielleicht Details zum Tathergang ausdenken können oder einbilden können, dass Michael S. diese geschildert hat. Aber dass sie sich so eine abstruse Situation ausdenkt/einbildet, wie das Geständnis nach dem er sie - bei in voller Bekleidung - unter die laufende Dusche zieht, finde ich einfach nur abwegig.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

11.06.2024 um 16:16
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich finde das deshalb glaubhaft, dass die beiden sich von der Polizei verfolgt fühlten oder sich zumindest sehr bewusst waren, dass die sie "auf dem Kieker" habe
Ja , das mussten die beiden fürchten, die ja schon Jahre vorher zu den Tatverdächtigen gehört haben
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und das wiederum spricht für mich auch dafür, dass die beiden die tatsächlichen Täter sind.
Was spricht dafür ?
Ihr Verhalten auf die wieder aufgenommene Untersuchung, gegen sie als vermeintlich Hauptverdächtige
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wären sie unschuldig und würden wirklich davon ausgehen, dass Maike sich abgesetzt hat (wie die Mutter ja an einer Stelle schildert, dass das ihr erster Gedanke war, als sie von Maikes Verschwinden gehört hat....), dann würden sie doch nicht so eine Paranoia haben, dass die Polizei u.a. ihre Wohnung abhört...!
Wer schiebt Paranoia?
Unwohl empfinden, wenn man nun wieder beschattet wird, würden wohl jeder, ob schuldig oder unschuldig, haben.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und es wäre absolut unlogisch, dass die Zeugin sich so eine Situation ausdenken würde. Sie hätte sich vielleicht Details zum Tathergang ausdenken können oder einbilden können, dass Michael S. diese geschildert hat. Aber dass sie sich so eine abstruse Situation ausdenkt/einbildet, wie das Geständnis nach dem er sie - bei in voller Bekleidung - unter die laufende Dusche zieht, finde ich einfach nur abwegig.
Was die Zeugen genau aussagten habe und mit welcher Wertung und Glaubhaftigkeit diese ins Urteil eingeflossen sind , können wir hier anhand der mageren Informationen dazu nicht genau sagen.
Es hat auf jeden Fall zur Verurteilung geführt.

Schade das anders wie im Fall Darsow, das Urteil nicht frei zugänglich ist.
Dann könnte man sich selbst eine Meinung darüber bilden


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

11.06.2024 um 16:37
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Unwohl empfinden, wenn man nun wieder beschattet wird, würden wohl jeder, ob schuldig oder unschuldig, haben.
Bei dieser Aussage der Mutter stößt mir weniger auf, dass sie sich unwohl fühlte, sondern eher, wie sie das erzählt. Es kommt so rüber, dass sie die arme Verfolgte ist, die böse Polizei schon wieder an ihr dran hängt und sie davon spricht, dass "die" schon wieder "an ihr dranhängen". Wie gesagt, den genauen Wortlaut habe ich gerade nicht mehr, aber sie hatte das so auffällig in ihre "Ich arme unschuldig Verfolgte"-Story eingebaut.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Was die Zeugen genau aussagten habe und mit welcher Wertung und Glaubhaftigkeit diese ins Urteil eingeflossen sind , können wir hier anhand der mageren Informationen dazu nicht genau sagen.
Es hat auf jeden Fall zur Verurteilung geführt.
Ich kann halt nur sagen, was in der Doku und im Podcast gesagt wurde. Aber wenn da solche Aussagen fallen, dann gehe ich bei einer ARD-Doku erst mal nicht davon aus, dass sich die Journalisten das ausgedacht haben.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

11.06.2024 um 21:16
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:ie böse Polizei schon wieder an ihr dran hängt und sie davon spricht, dass "die" schon wieder "an ihr dranhängen". Wie gesagt, den genauen Wortlaut habe ich gerade nicht mehr, aber sie hatte das so auffällig in ihre "Ich arme unschuldig Verfolgte"-Story eingebaut.
Ja klar, das ist doch die normale Vorgehensweise damit umzugehen. Ob nun schuldig oder nicht.
Soll sie sagen "Ich bin froh das weitere Ermittlungen gegen meine Person als Täter wieder aufgenommen werden " ?
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:ch kann halt nur sagen, was in der Doku und im Podcast gesagt wurde. Aber wenn da solche Aussagen fallen, dann gehe ich bei einer ARD-Doku erst mal nicht davon aus, dass sich die Journalisten das ausgedacht haben.
Es fielen ja gar keine Aussagen, bis auf die Andeutungen des Richters, das man die Belastungszeuginnen als vollkommen glaubwürdig und deren Angaben vollkommen glaubwürdig waren
Der Verteidigung wird indierekt vorgeworfen auch nicht das Gesamtbild der Aussagen zu würdigen


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

11.06.2024 um 22:44
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Soll sie sagen "Ich bin froh das weitere Ermittlungen gegen meine Person als Täter wieder aufgenommen werden " ?
Davon abgesehen, dass es der Dame in ihrer Situation, nämlich als in Haft sitzende, verurteilter Mord-Anstifterin, einfach besser gestanden hätte, gar nichts zu sagen, hätte sie ja auch damit reagieren können, dass sie froh ist, dass die Polizei den Fall nicht zu den Akten gelegt hat. Immerhin ist ja nicht nur Maike Thiel, sondern auch ihr ungeborenes Enkelkind verschwunden. Da könnte man sich ja durchaus auch Sorgen machen, ob das Kind gesund zur Welt gekommen ist, ob es lebt und ob es ihm gut geht und deswegen froh sein, dass die Polizei wieder nach dem Verbleib der beiden sucht....


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13.06.2024 um 20:36
Im XY Podcast zu Maike ist von dem damaligen Richter zu hören, dass es sich laut Aussage der Zeuginnen gar nicht um wirkliche Narben, sondern lediglich um Hautverfärbungen gehandelt haben soll.

Das würde die Tottoos nur auf dem einen Arm ja auch erklären.

Und der Wiederaufnahmegrund wäre dann auch keiner.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

13.06.2024 um 21:25
@cododerdritte
Da verwechselst Du was komplett.
Die Frau sagte, sie sei genervt gewesen, als die „Nachspioniererei“ nun erneut begann.
Da war sie noch frei.

Da ist ja auch alles normal dran. Würde mich als Unschuldiger nerven und als Schuldiger erst recht.
Aber ableiten aus der Aussage lässt sich kriminalistisch gar nichts.
Das hatte ich so erwähnt


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13.06.2024 um 21:29
Zitat von KerzenlichtKerzenlicht schrieb:Im XY Podcast zu Maike ist von dem damaligen Richter zu hören, dass es sich laut Aussage der Zeuginnen gar nicht um wirkliche Narben, sondern lediglich um Hautverfärbungen gehandelt haben soll.
Welches ist denn der XY Podcast?
Magst du den nochmal verlinken, bitte?


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14.06.2024 um 19:19
Ich finde es schon seltsam, das der Täter seinen kompletten Unterarm tätowiert hat, Ansonsten aber keine sichtbaren Tatoos hat.
Nur der Unterarm, an dem die Bissnarbe sein könnte ist von oben bis unten zu tätowiert.


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