Der "Vermisstenfall" Maike Thiel
03.04.2014 um 02:06Mutter und Sohn wieder in Haft
Neuruppin (MZV) Knapp elf Monate nach dem Beginn des Prozesses um das Verschwinden der schwangeren Maike Thiel aus Leegebruch (Oberhavel) sitzen die beiden Angeklagten wieder im Gefängnis. Das Landgericht Neuruppin setzte die Haftbefehle gegen den Hauptangeklagten Michael Sch. (34) und seine Mutter Christine (60) wieder in Kraft. "Das ist bereits am Wochenende geschehen", sagte der Vorsitzende Richter Gerd Wegner am Mittwoch.
Im Dezember waren die Haftbefehle gegen sie ausgesetzt worden. Seitdem waren sie auf freiem Fuß. Das Gericht begründete die erneute Haft mit der Sicherung des bereits begonnenen Prozesses. Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt. Ob eine kurzfristige Krankschreibung von Michael Sch. Auslöser für die erneute Inhaftierung war, blieb ebenfalls offen. Der Angeklagte hatte am 25. März dem Vorsitzenden erst 15 Minuten vor der Verhandlung mitgeteilt, dass er krank sei und zum Arzt gehe. Der aber schrieb ihn nur einen Tag krank, was auf keine massive gesundheitliche Beeinträchtigung schließen lässt. Erfolglos blieben am Mittwoch Befangenheitsanträge gegen zwei Richter.
Neuruppin (MZV) Knapp elf Monate nach dem Beginn des Prozesses um das Verschwinden der schwangeren Maike Thiel aus Leegebruch (Oberhavel) sitzen die beiden Angeklagten wieder im Gefängnis. Das Landgericht Neuruppin setzte die Haftbefehle gegen den Hauptangeklagten Michael Sch. (34) und seine Mutter Christine (60) wieder in Kraft. "Das ist bereits am Wochenende geschehen", sagte der Vorsitzende Richter Gerd Wegner am Mittwoch.
Im Dezember waren die Haftbefehle gegen sie ausgesetzt worden. Seitdem waren sie auf freiem Fuß. Das Gericht begründete die erneute Haft mit der Sicherung des bereits begonnenen Prozesses. Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt. Ob eine kurzfristige Krankschreibung von Michael Sch. Auslöser für die erneute Inhaftierung war, blieb ebenfalls offen. Der Angeklagte hatte am 25. März dem Vorsitzenden erst 15 Minuten vor der Verhandlung mitgeteilt, dass er krank sei und zum Arzt gehe. Der aber schrieb ihn nur einen Tag krank, was auf keine massive gesundheitliche Beeinträchtigung schließen lässt. Erfolglos blieben am Mittwoch Befangenheitsanträge gegen zwei Richter.