@joschie99 Da hat man auch großflächig Schriftproben von der Bevölkerung eingeholt. Sowas macht nur Sinn, wenn ein Vergleich möglich ist.
Ein solches Gutachten ist auch kein Beweis. Es kann ein Hinweis auf den Täter sein, aber auf so einer Grundlage wird niemand verurteilt.
Ich halte das für ne fixe Idee, mehr nicht.
Aus Wikipedia:
"In der Folge kam es zu einer in der Geschichte der Kriminalistik einzigartigen Aktion. Es wurde damit begonnen, systematisch von allen Bewohnern Halle-Neustadts Schriftproben einzuholen, in der Fachsprache der Volkspolizei als „individuelle Schreibleistungen“ bezeichnet. Dazu wurden unter anderem Akten der Sozialversicherung und der Meldestellen durchsucht, außerdem wurden wiederholt Altpapiersammlungen durchgeführt und die Zeitungen darin nach ausgefüllten Kreuzworträtseln durchgesehen, um bei positivem Ergebnis der Schriftvergleichung das mutmaßliche Wohngebiet des Schrifturhebers geografisch besser eingrenzen zu können."
Datenschützer klagen solche Vorhaben heute schon im Keim zusammen.