abberline schrieb:Lt Hildesheimer Allgemeiner Zeitung von heute wurde 2003 ein Bekannter von Katrin wegen Totschlagverdacht vernommen, es konnte aber damals nichts nachgewiesen werden. Es wird nur dieser eine Bekannte erwähnt.
Vordergründig bei der Führung einer Person als Beschuldigter ist es, weitere Maßnahmen gegen diesen, wie etwa Durchsuchungen oder Überwachung des Telefonanschlusses, einleiten zu können. Ist immer ein zweischneidiges Schwert, da er im Status als Beschuldigter auch das Aussageverweigerungsrecht genießt. Als Zeuge dagegen musst du dich auf die Fragen der Polizei, bzw. falls dort verweigert, im Rahmen einer richterlichen Vernehmung einlassen. Einer Einlassung als Zeuge könnte er dann nur bei bestehenden Verweigerungsrecht entgehen. Bedeutet, er würde sich durch die Aussage selbst belasten oder müsste Einlassungen zu einem Verwandten ersten Grades geben.
Lena77 schrieb:Mir kam so der Gedanke, was wenn das kein Hinweis war sondern als Ablenkung dienen sollte. Vielleicht war man irgendwie schon sehr nah dran an dem Täter und er hat diesen Anruf veranlasst um diese "falsche Spur" zu legen.
Ich gebe mal den Anstoss, den noch ganz anders zu bewerten, mit dem Ziel die Ermittlungen allgemein anzutreiben, wobei nicht der Anruf an sich den wichtigen Hinweis darstellt, sondern vielmehr der Ort, von welchem dieser getätigt wurde.