schluesselbund schrieb:In dem Sinne von Beschuldigten zu sprechen ist schlicht weg falsch.
Du willst es nicht verstehen. Es gab in diesem Fall bereits einen BESCHULDIGTEN, heißt er wurde als BESCHULDIGTER vernommen und hatte somit alle Rechte eines BESCHULDIGTEN, wie etwa das Aussageverweigerungsrecht. Nur weil du es nicht wahrhaben willst, sind nicht alle Infos aus der Zeitung Fake News. Finde dich einfach damit ab, dass es so war. Übrigens gab es schon damals, bei offensichtlichen falschen Meldungen, die Möglichkeit, eine Gegendarstellung einzufordern. Dies wurde ja wohl offensichtlich durch die Kripo nicht gemacht
;)Gegen die Person wurde nicht wegen eines möglichen Sexualdelikts mit anschließender Tötung ermittelt, sondern wegen eines eskalierenden Streits. Jedoch war die Beweislage so dünn, dass die Staatsanwaltschaft den Status eines Beschuldigten und somit den Aufbau einer Anklage (Gerichtsverfahren) nicht aufrecht erhalten wollte.
Sinn des Versuchs der Anklage wegen Totschlag war es vermutlich, den Beschuldigten, unabhängig von seinen wahren Motiven, zu einer Aussage zu bewegen, da das Strafmaß für Totschlag derartig gesenkt werden kann, dass es mit einem Sexualdelikt oder gar Mord nicht mehr zu vergleichen ist. Besonders wenn das Spurenbild einer möglicherweise skelettierten Leiche eventuell gar keine Rückschlüsse mehr auf die wahre Tatausführung zulässt.