schluesselbund schrieb am 14.12.2017:Dwarf schrieb:
Warum muss der anonymen Anruferin jemand die Telefonnummer von Katrins Schwester gegeben haben? Sie kann sich die Telefonnummer doch auch selbst aus dem Telefonbuch oder aus dem Internet rausgesucht haben, oder bei der Auskunft erfragt haben.
Muss ein Telefonbuch Eintrag in Deutschland erfolgen? Und selbst wenn, war die die Anschrift bekannt? Aus dem Internet wohl eher nicht möglich.
Nein es muss kein Eintrag im Telefonbuch erfolgen, das kann jeder selbst entscheiden. Wir wissen nicht ob die Telefonnummer von Katrins Schwester im Telefonbuch stand oder nicht. Aber warum sollte man diese Möglichkeit ausschließen?
Wozu muss die Anschrift der Schwester der Anruferin bekannt gewesen sein? Ich verstehe nicht was du damit sagen möchtest. Die Anruferin hat angerufen und die Schwester nicht postalisch kontaktiert.
ravyn schrieb:Was mir da als erstes auffällt ist, dass das letzte Lebenszeichen zuerst von einem Freund stammt, der sie nicht fahren will, dann von einem Freund, bei dem Katrin nicht mitfahren will. Ist das der gleiche? Wenn ja: Warum hat er nicht gleich gesagt, dass Katrin nicht mit ihm fahren wollte? Im Aktenzeichen Spezial sagt Kommissar Rusche, dass Ermittlungen ergeben haben, dass der Freund einen Fahrstil hatte, der evtl. der Grund war, warum sie nicht mitfahren wollte.
Meines Wissens nach handelt es sich um zwei verschiedene Personen. Katrin hat ja per SMS verschiedene Bekannte kontaktiert. Unter anderem auch den Freund, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Pizzeria aufgehalten hat. Dieser Freund wollte Katrin nicht nach Hause fahren.
Der andere Bekannte oder Freund hielt mit dem Auto an, als er Katrin an der Bushaltestelle stehen sah und bot ihr an sie nach Hause fahren. Aber hier lehnte Katrin das Angebot ab.