schluesselbund schrieb:Was passiert dann, falls dies electoral roll nicht aus ausgefüllt oder weiter geleitet wird? Dann lebst du einfach nicht mehr in England? Oder wie ist das zu verstehen?
Wenn das Formular gar nicht ausgefüllt wird oder offensichtliche Diskrepanzen bestehen, kommt irgendwann jemand vorbei, um sich die Situation persönlich anzusehen und (milde) Strafen für das nicht korrekte Ausfüllen des Formulars zu verteilen. Falls jemand jedoch zwischen zwei electoral rolls das Land verlassen hat, so wird er oder sie nicht explizit als "Abgang" geführt, ist einfach nur nicht mehr in der electoral roll gelistet.
schluesselbund schrieb:Das wäre der normal Fall. Wie verhält es sich dann, falls der Vormieter aus welchen Gründen auch immer den Anschluss nicht abgemeldet hat? Der Nachmieter wird wohl kaum Interesse haben Fremdanrufe entgegen zu nehmen. Kann dieser einfach den Anschluss ummelden?
Da man seine Telefonnummer innerhalb desselben Vorwahlbereichs mitnehmen kann, ist es eigentlich der Regelfall, dies zu tun. Falls der Vormieter seinen Anschluss nicht abgemeldet haben sollte, liegt es im Interesse des Nachmieters, die Telefongesellschaft (Platzhirsch bei Festnetz ist nach wie vor BT) zeitnah über den Mieterwechsel zu informieren, da er oder sie ansonsten die letzten Telefonrechnungen des Vormieters begleichen müsste. Dies, die Nichtbezahlung von Telefongebühren, ist eigentlich der einzige Grund, warum ein Anschluss zwangsweise abgeschaltet werden würde. In jenem Fall wäre die Identität des Gebührenschuldners allerdings kein Geheimnis, im Gegenteil, die Telefongesellschaft würde alles daran setzen, diese Schulden einzutreiben.