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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

14.06.2013 um 21:13
@Blondi23

Also so persönliche Empfindlichkeiten sollten doch nicht wirklich eine Rolle spielen dürfen?

Warum kommen wir nicht zum Thema zurück. Das heißt eben, dass es einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren gibt, welches Ulvi als Täter entlasten soll...

Und irgendwie bellen doch nur getroffene Hunde?


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Peggy Knobloch

14.06.2013 um 21:17
@PillePalin
ja deshalb hab ich es ja auch ironisch verfasst, weil ich so getroffen bin=)
sobald ich etwas zum thema beitragen kann, werde ich mich auch wieder beteiligen.


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 10:14
@PillePalin
Soweit hat das Wiederaufnahmeverfahren nichts damit zu tun, dass erst ein neuer Täter gefunden werden müsste.
Allerdings wäre ein neuer Täter eventuell auch keine Garantie für eine Entlastung Ulvis. Seit Rudi Rupp halte ich in unserem Rechtsstaat alles für möglich. Da sagte der Richter, als man den angeblich zerstückelten und aufgefressenen Rupp in Gänze fand "tot ist tot".
Aber, vielleicht war der gute Richter nur überlastet . Seine Haarfarbe ist leider auch unbekannt.

Den langen Aufenthalt Ulvis in der Psychiatrie sehe ich schon im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen Mordes.So lang ihm der Mord an der Hacken klebt hat er schlechte Karten.
Hier finde spuckt man der Gerechtigkeit ins Gesicht. Ein "normaler" Kindermörder, normal beziehe ich nur auf den IQ und stand der geistigen Entwicklung, wäre vermutlich längst wieder frei.

Mit den Missbrauchsfällen ist es nicht anders. Was hat Ulvi getan? Er ging mit seinem Geschlechtsteil seines Entwicklungsstandes entsprechend um, wie alle Jungs das altersgemäß tun.
Lassen wir auch noch die angebliche Vergewaltigung am 3.5. auf sein Konto buchen, welche "Strafen" da zu erwarten gewesen wären, wäre Ulvi ein "normaler" Kinderschänder siehst du an zwei unrühmlichen Beispielen allein aus Peggys direktem Umfeld.

R.E. missbraucht seine Enkelin und ein weiteres Mädchen, die wohl zufällig in Peggys Alter waren...R.E. war nach 2 1/2 Jahren wieder ein freier Mann.

H.E. vergewaltigt seine 2-3 jährige Tochter, filmt dies ( den Kommerz dahinter vermute ich nur)
und vergeht sich an der Tochter seines Onkel/Bruders. Von seinen " Beziehungen" zu 9jährigen Mädchen red ich hier gar nicht weil sie nicht ins Urteil einflossen.
H.E. wurde zu 6 Jahren Haft verurteilt und wir dürfen uns schon darauf freuen ihm in Bälde wieder auf der Strasse zu begegnen,

Nur zwei Beispiele aus Peggys direktem Umfeld.


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 10:56
@avatar455
Sehr gut aufgeführt!


Wollen die denn überhaupt einen neuen Täter finden? Mir kommt es irgendwie nicht so vor, sonst wäre in diese Richtung doch schon mehr gelaufen....am Ende verkaufen die uns den Hallenser noch als Komplizen von Ulvi, nur damit sie sich nicht die Blöße geben und ihr eigenes Urteil revidieren müssen - "tot ist tot", das trifft es wirklich!




Ach ja, und zu den Beleidigungen und der angeblichen Anspruchslosigkeit dieses Threads @Blondi23: Wer im Glashaus sitzt....


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 11:02
@Schneewi77chen
Was die uns mal präsentieren? Ja, da bin bin ich auch gespannt! Wenns nicht so traurig wär....
Mir geht der Toyota song gar nicht mehr aus dem Kopf..."alles ist möglich." Eine Schande ist das.


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 11:25
So nur mal zur Anschauung:

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.



(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Also kann jemand der sagt der Politiker XY rennt nkig durch den Garten wenns dumm kommt durchaus härter bestraft werden wie einer der Kindern Gewalt antut


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 11:57
@avatar455

Genauso ist es... ein "Mörder Ulvi" wird ja da ganz anders psychologisch kategorisiert, als einer der nur mal seinen Pimmel zeigt.


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 12:36
@PillePalin
Die Frage ist auch: Wo fängt Missbrauch an und was ist schwerer Missbrauch ? Wurde Ulvi nicht sogar schwerer Missbrauch vorgeworfen?
Ein Beispiel: Neulich erzählt mir ein Mädchen aus der 3.Klasse " Heut wars lustig der Kevin (ebenfalls 3.Klasse) hat uns in der Umkleide seinen Penis gezeigt" Auf meine Frage was die Lehrerin unternahm meinte die Kleine....die Lehrerin sagte " So, jetzt haben alle dein Wienerla (fränk. Bezeichnung für Wiener Würstchen) gesehen, jetzt kannst du es wieder einpacken "
Die Kinder fanden es lustig, eine Schädigung für ihr weiteres Leben ist nicht anzunehmen. Höchstens beim " Entblößer" denn sein bestes Stück wurde als Wienerla abgewertet. Aber damit muss nun Kevin fertig werden.
Es wäre doch, falls Interesse bestünde, ein Leichtes die damaligen geschädigten Kinder HEUTE zu fragen, wie schlimm die Übergriffe Ulvis damals für sie waren.


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 12:45
@avatar455

Tja aber daran ist ja niemand interessiert, bzw. denke ich weiß man gar nicht genau, wieviel Kinder da überhaupt mißbraucht worden sind? Denke das fand alles unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt?


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 13:00
Angeblich existierte auch mal ein Gutachten, das belegt, dass Ulvi K. Peggy nicht vergewaltigt haben kann. Wie andere Unterlagen auch sei es aber verschwunden.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/peggy-knoblochs-moerder-ulvi-k-will-wiederaufnahmeantrag-a-823989-2.html (Archiv-Version vom 09.05.2013)


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 14:47
@avatar455
Zitat von avatar455avatar455 schrieb:Es wäre doch, falls Interesse bestünde, ein Leichtes die damaligen geschädigten Kinder HEUTE zu fragen, wie schlimm die Übergriffe Ulvis damals für sie waren.
Das interessiert den Gesetzeshüter aber nicht, da Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Gesetzen festgeschrieben ist. Und da heißt es ganz eindeutig:

§ 176 StGB
Zitat von NymueNymue schrieb:(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Und § 176a StGB
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
Kind ist, eine Minderjährige Person unter 14 Jahre.


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 14:51
@avatar455
Aber darüber hinaus - Ulvi ist wegen den sexuellen Missbräuchen auch nicht verurteilt worden. Die Unterbringung in der Psychiatrie soll zum Schutz der Öffentlichkeit und ihm selbst sein. Aber Ulvi hat auch ein Recht darauf, dass er wieder am öffentlichen Leben teilnehmen darf. Das hat übrigens ein Psychiater zu beurteilen, ob er keine Gefahr mehr ist.


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 14:56
Auch wenn es um Mollath geht, es wird auch Ulvi angesprochen (es geht dabei unter anderem um den Psychiater Kröber)

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=twGpLH3jnh8#at=91


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 15:55
@bayernwastl80
Ich weiß dass Ulvi nicht wegen der " Missbräuche " verurteilt ist. Was nutzt es ihm? Ständig werden diese "Missbräuche" selbst hier im Thread thematisiert.
Das gipfelte des öfteren sogar darin, dass sogar den Eltern von U. Vorwürfe gemacht wurden, beschämend ist das.
Mit den Psychiatern ist es nicht anders als vor Gericht oder auf hoher See, der Mensch befindet sich da allein in Gottes Hand.
Mein Chef sagte mal, als wir einen Patienten mit dem wir seit 7 Jahren täglich zu tun hatten laut Gutachten nicht erkannten " Was erwartest du von einem Menschen der sich anmaßt in andere Gehirne sehen zu können?"

Wie war das eigentlich mit dem Gastwirt, Peggy soll doch bei einem Hausaufgaben gemacht haben und verköstigt worden sein? Weisst du da was drüber?


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 16:00
Wer war da eigentlich der Pächter?, Das Gasthaus soll ja auch nicht unbedingt der passende Aufenthaltsort für Kinder gewesen sein


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 16:36
@bayernwastl80

Also ich verstehe das Urteil dann aber nicht. Wieso wurde Ulvi verurteilt und das Urteil aber nicht vollzogen? Das ist doch Nonsens...

Das ist ja so wie... ein bißchen schwanger sein ..hehehe


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 16:50
Ulvi konnte wegen der Missbrauchsfälle nicht verurteilt werden da hier die Schuldunfähigkeit greift


§ 20 StGB ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern.


Wohingegen er im Falle des Mordes zum Nachteil von Peggy durchaus wusste das man das nicht tut.
Meiner Meinug hätte er allerdings auch wegen des "Mordes nicht verurteilt werden dürfen da er ja beim Missbrauch schuldunfähig ist
Somit auch die Mordmerkmale nicht zutreffen

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 17:11
Das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Denn es wurde mal ein Mann als Mörder verurteilt, der im Zustand der tiefgreifenden Bewußtseinsstörung, einen Mann erstochen hat.. und gerade eben deshalb wurde das als Mord gewertet. Denn eigentlich hatte dieser Mann zwar einen Rausch gehabt, aber das Opfer - ist zwar hier schlimm gesagt - eigentlich zum Teil selber schuld.

Zumindest meine ich, dass der Täter da niemals als Mörder verurteilt, hätte werden dürfen.

Aber ist ja OT....


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 17:18
@PillePalin
Das kann ich dir schon erklären,
Der war zwar knülle, hat aber diesen Zustand bewusst herbeigeführt


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Peggy Knobloch

15.06.2013 um 17:40
@Nymue

Na ja und warum wird dann ein Autofahrer, der besoffen rumfährt, nicht wegen Mordes verurteilt?

Echt der Fall hat mich schockiert damals. Das Opfer war ein Arzt-Sohn.. und so schlimm das alles wirklch war. Aber das Opfer hatte auch dazu beigetragen, dass es zu diesem "Unfall" kam.... und dann wurde dieser Mann - sogar noch in der Revision des Mordes verurteilt. Ich meine Totschlag hätte ausgereicht. Klar will niemand beschönigen, dass der Besoffene da sich auch falsch verhalten hat. Aber zu Mord, gehört eigentlich auch Mordabsicht! Und wenn jemand an meiner Wohnungstür da am Schloss probiert "einzubrechen" ist doch wohl keine Mordabsicht zu erkennen oder? Aber ist jetzt wirklich OT.. vielleicht mal später per PN ok?


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