@PillePalin Soweit hat das Wiederaufnahmeverfahren nichts damit zu tun, dass erst ein neuer Täter gefunden werden müsste.
Allerdings wäre ein neuer Täter eventuell auch keine Garantie für eine Entlastung Ulvis. Seit Rudi Rupp halte ich in unserem Rechtsstaat alles für möglich. Da sagte der Richter, als man den angeblich zerstückelten und aufgefressenen Rupp in Gänze fand "tot ist tot".
Aber, vielleicht war der gute Richter nur überlastet . Seine Haarfarbe ist leider auch unbekannt.
Den langen Aufenthalt Ulvis in der Psychiatrie sehe ich schon im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen Mordes.So lang ihm der Mord an der Hacken klebt hat er schlechte Karten.
Hier finde spuckt man der Gerechtigkeit ins Gesicht. Ein "normaler" Kindermörder, normal beziehe ich nur auf den IQ und stand der geistigen Entwicklung, wäre vermutlich längst wieder frei.
Mit den Missbrauchsfällen ist es nicht anders. Was hat Ulvi getan? Er ging mit seinem Geschlechtsteil seines Entwicklungsstandes entsprechend um, wie alle Jungs das altersgemäß tun.
Lassen wir auch noch die angebliche Vergewaltigung am 3.5. auf sein Konto buchen, welche "Strafen" da zu erwarten gewesen wären, wäre Ulvi ein "normaler" Kinderschänder siehst du an zwei unrühmlichen Beispielen allein aus Peggys direktem Umfeld.
R.E. missbraucht seine Enkelin und ein weiteres Mädchen, die wohl zufällig in Peggys Alter waren...R.E. war nach 2 1/2 Jahren wieder ein freier Mann.
H.E. vergewaltigt seine 2-3 jährige Tochter, filmt dies ( den Kommerz dahinter vermute ich nur)
und vergeht sich an der Tochter seines Onkel/Bruders. Von seinen " Beziehungen" zu 9jährigen Mädchen red ich hier gar nicht weil sie nicht ins Urteil einflossen.
H.E. wurde zu 6 Jahren Haft verurteilt und wir dürfen uns schon darauf freuen ihm in Bälde wieder auf der Strasse zu begegnen,
Nur zwei Beispiele aus Peggys direktem Umfeld.