Peggy Knobloch
25.05.2013 um 02:01@JoniBoni
Ok. Aber ich kann Dir da im Moment nicht vollständig folgen.
Zielst Du darauf ab, dass für tot erklärt nicht automatisch tot sein braucht?
Das ist richtig, aber leider nur selten der Fall, auch wenn Aufgebotsverfahren allgemein meistens Selbstgänger sind, weil die meisten Leute weder den Bundesanzeiger noch die Aushänge bei Gericht lesen.
Aber ich lese mir das morgen in Ruhe noch mal alles durch.
Ok. Aber ich kann Dir da im Moment nicht vollständig folgen.
Zielst Du darauf ab, dass für tot erklärt nicht automatisch tot sein braucht?
Das ist richtig, aber leider nur selten der Fall, auch wenn Aufgebotsverfahren allgemein meistens Selbstgänger sind, weil die meisten Leute weder den Bundesanzeiger noch die Aushänge bei Gericht lesen.
Aber ich lese mir das morgen in Ruhe noch mal alles durch.