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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

19.05.2013 um 21:23
@Scipper
kann möglich sein,aber auch nicht!
denke daran,das irgend einer peggy von der schule abgeholt haben soll.dies steht übrigens
weiter vorn im thread.


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 21:29
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:@Scipper

Wir werden auf diese Art und Weise weder den Münchbergfahrer ermitteln können,
noch den Mercedesfahrer und schon garnicht die Autofahrer, mit denen Peggy per
Anhalter mitgefahren ist. Dass einer oder mehrere von denen der Grund für Peggys Wesensveränderung sind, wäre möglich, aber nicht 100%ig sicher.
Ich habe mir auch nicht eingebildet, dass wir einen Unbekannten ermitteln können, denn wie sollten wir aus der Ferne und ohne Akten und ohne Informanten auch nur einen einzigen Unbekannten ermitteln können? Wir hinken ja sogar der Zeit hinterher. Denn was wir hier wissen, dass weiß die BI-Pro-Ulvi vermutlich bereits seit Jahren. Der unbekannte Münchbergfahrer scheint aber bei denen auch kein "Super-Verdächtiger" zu sein, denn bisher habe ich darüber noch nicht viel gelesen oder gehört.


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 21:39
@Scipper

Ich denke, er wird für die BI weder ein Superverdächtiger noch ein Unverdächtiger sein , denn auf der BI-Seite heiosste es
Peggy wurde auch von einem Herrn abends nach Hause gebracht, den der Stiefvater nicht kannte, den er aber an Hand von Fotos identifizieren konnte. In den Verfahrensakten ist von einer Vernehmung dieses Herrn kein Protokoll zu finden.
Da der BI aber nur die Verfahrensakte und nicht die Spurenakte zur Verfügung steht , kann sie auch nicht einschätzen oder bewerten , wie verdächtig oder unverdächtig er für sie wäre und deshalb wird sich die BI auch nicht näher zu ihm äussern . Ich bin sicher, auch die BI ist an seinen Aussagen interessiert.


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 21:45
@maikäferchen

Wenn der Stiefvater den Autofahrer identifizieren konnte, dann wird man ihm doch
auch verraten haben, um wen es sich handelt, oder ist das nicht üblich?
Wenn mir Ermittler Fotos vorlegen und ich würde jemanden erkennen - ohne ihn zu
kennen - würde ich doch danach fragen, mit wem ich die Ehre habe.


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 21:47
Ich nehme an, dass die BI-Pro-Ulvi mehr weiß, denn sie kann auch nicht alles ins Internet setzen. Es kann doch nicht so schwer sein, rauszufinden mit wem das Kind im Auto mitgefahren ist. In so einem kleinen Ort hört man das Gras wachsen und die Flöhe husten, hat mal einer hier gesagt. Da wird auch unter der Hand durchaus mehr gesagt, in den Lokalen, als man im Internet sagen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die BI-Pro-Ulvi nicht auch mit diesem Unbekannten befasste und dann nach Jahren nur ermittelt hat, dass in der Verfahrensakte nichts drin steht. Ich denke, dass die BI-Pro-Ulvi durch Infos aus dem Ort auch ohne die Spurenakte rausbekommt, wer dieser Unbekannte sein kann.


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 21:47
@ramisha

Selbst wenn die BI den Namen wüsste oder weiss, hat sie trotzdem keine Kenntnisse über (s)eine Aussage und kann in der Folge auch nicht abwägen , wie verdächtig oder unverdächtig er für sie wäre.


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 21:48
@ramisha
aber der Stiefvater wird es der BI wohl nicht mittgeteilt haben, wenn er es dann wusste...seit wann gibt es die BI ?


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 21:51
@avatar455

Der Stiefvater ünterstütze die Bemühungen der BI längere Zeit , aber auch er hatte keine Spurenakte und somit keine Kenntnis über die Aussage des "Heimbringers" . Somit könnte er der BI zwar den Namen mitgeteilt haben, so dieser ihm von der Polizei genannt wurde, aber mehr auch nicht.


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 21:54
@maikäferchen
heisst das, der Stiefvater war sich bei U.nicht so sicher wie SK?


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 21:55
Na ja gut, auch wenn der Stiefvater erfahren hat, um wen es sich handelte, musste er
ja nicht notgedrungen die Öffentlichkeit darüber informieren, genauso wenig wie über
die zahlreichen Telefonate, die Peggy angeblich geführt hat und von denen wir auch
nicht wissen, wer sie so häufig anrief.

@maikäferchen
Zitat von maikäferchenmaikäferchen schrieb:Der Stiefvater ünterstütze die Bemühungen der BI längere Zeit
Das wär mir aber neu! Verwechselst du den jetzt nicht mit dem leiblichen Vater?


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 22:00
@avatar455

Das wäre zumindest eine Erklärung, weshalb er die Akltivitäten der BI unterstütze. Seine Eltern waren der BI sogar sehr verbunden und in ihren Augen war U.K. nicht Täter .

@ramisha

Oh entschuldigt bitte . natürlich der leibliche Vater und nicht der Stiefvater .
Der Fehler schlich sich wohl ein , weil ich heute das Wort Stiefvater schon so oft geschrieben habe .


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 22:02
@maikäferchen
@ramisha
Danke, jetzt is es wieder klar


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 22:09
also nochmal korrekt

Der leibliche Vater ünterstütze die Bemühungen der BI . Da er , als leiblicher Vater, Akten- auch Spurenaktenberichtigter ist , hätte theoretisch eine Information zu dem "Heimbringer" über ihn an die BI erfolgen können. Das ist jedoch auch auszuschliessen , da auch er keine Spurenakte hatte und es in der Verhandlungsakte keinen Vermerk über ein Verhör des "Heimbringers" gab.

Hieraus ergibt sich , die BI hat keine Ahnung über Verhörinhalte bezüglich des "Heimbringers" und kann ihn weder als verdächtig , noch als unverdächtig einschätzen , was der Grund dafür sein dürfte, dass sie nichts weiter über ihn schreibt als das , was auf der Seite steht.


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 22:10
@maikäferchen
der leibliche Vater selbst , hatte da aber ja wohl wenig direkten Einblick....die Großeltern, von denen hier gesprochen wurde....waren die väterlicher Seite ?


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 22:12
@avatar455

Es waren die Eltern von Peggys leiblichem Vater welche die BI unterstützen , weil sie von U.Ks Unschuld überzeugt waren.


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 22:16
@maikäferchen
und diese waren auch die Großeltern, die Peggy öfters beaufsichtigten ? Sorry klingt grad nach Kreuzverhör, aber ist auch schon mein letzter Puzzlestein :-)


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 22:21
@avatar455

Das kann ich Dir nicht mit Garantie richtig beantworten , aber ich gehe davon aus, dass die "Beaufsichtigungsgrosseltern " die Grosseltern mütterlicherseits waren.

Die Begründung für diese Wahrscheinlichkeit ergibt sich für mich aus der Tatsache, dass Peggys leiblicher Vater zumindest so guten Kontakt mit seinen Eltern hatte , dass sie sich gemeinsam in der BI engagierten. Aber Peggys leiblicher Vater soll seine Tochter jahrelang nicht mehr gesehen haben. Wären seine Eltern die "Beaufsichtigungsgrosseltern" von Peggy gewesen , hätte er sie bei diesen Besuchen sicher auch wenigstens ab und an gesehen , da ja sein Kontakt zu seinen Eltern wohl recht gut war .

( Uff ! ;-) )


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Peggy Knobloch

19.05.2013 um 22:24
@maikäferchen
Danke Dir !


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Peggy Knobloch

20.05.2013 um 16:45
Bei der Internet-Suche nach "Autofahren und Peggy" fand ich diesen alten Bericht vom 21.05.2001:
... Peggy war morgens immer eine der Ersten, verlangte Käselaugenstangen, mochte Capri-Sonne, Orange-Geschmack, und runde Chupa-Chups-Lutscher für 30 Pfennig das Stück. ... Am Montag vor genau zwei Wochen sah er sie das letzte Mal. ...

Am nächsten Morgen stand aufgelöst die Mutter, Susanne Knobloch, bei ihm. Ob er die Tochter gesehen habe. Da hatten sie in der Nacht schon begonnen, nach dem Kind zu suchen, und Hundestaffeln waren ausgeschwärmt. Aber bis heute fehlt jede Spur. Nun hängt ihr Foto an der Ladentür ...

... Die Kundinnen sagen, dass die Peggy "ein liebes aufgewecktes Madl ist", und wie sie immer "schon von weitem freundlich gegrüßt" habe. Eine Dame ... erzählt, dass es ihr Enkel war, der Peggy in einen roten Mercedes mit tschechischem Kennzeichen steigen sah. Aber gewundert habe sich der Junge nicht. Peggy fuhr öfter bei anderen mit, und hätte sie die Fahrer nicht gekannt, wäre sie wohl nicht eingestiegen. Andere wollen Peggy noch abends auf der Straße gesehen haben, mit ihrem Schulranzen, der auch verschwunden ist. Aber das sind alle Hinweise. Ansonsten fehlt jede Spur. ...

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/vermisste-peggy-vom-erdboden-verschluckt/v_print/229130.html
Wenn es angeblich öfters vorkam, dass Peggy in ein Auto einstieg und mitfuhr, stellt sich die Frage, ob auch andere Leute aus dem Ort (Anwohner, Eltern von Kindern, Passanten etc.) gehört oder gesehen haben, dass Peggy in ein Auto von "fremden Leuten" einstieg, also in ein Auto von Leuten, die nicht zur Peggy-Familie gehörten, also wömöglich mit ortsfremden Personen mitfuhr, wo man sich fragte: Wieso steigt das Kind in das Auto und wo will es denn hin? Denn normal ist es ja wohl nicht, dass ein Kind von 9 Jahren in ein fremdes Auto einsteigt. Etwas anderes wäre es, wenn das Kind nur im Rahmen einer Fahrgemeinschaft von Eltern anderer Kinder zum Sportunterricht oder Ähnlichem gefahren wurde. Darum geht es aber nicht. Es geht darum, dass das Kind, wie es scheint, auch mit FREMDEN oder mit UNBEKANNTEN mitfuhr, wo der Stiefvater sogar sehr erstaunt oder verwundert war, als mal ein ihm Unbekannter das Kind nach Hause brachte. Oder als das Kind erzählte, es sei mit einem großen Auto in Münchberg gewesen. Man weiß aber auch nicht, ob es so war, ob das Kind einfach nur gerne Stories von Autofahrten nach Münchberg erzählte, also um sich bei andereren Kindern interessant zu machen.


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Peggy Knobloch

20.05.2013 um 17:12
Ich habe mir jetzt mal Gedanken um die letzte Aktion in Lichtenberg gemacht. Hier wurde ja immer wieder spekuliert - auch von mir -, wie diese Grabungen zu deuten wären. Ich bin mittlerweile der Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft wirklich selbst Zweifel an dem Urteil von Ulvi hat, außer man ginge wirklich davon aus, dass dieser Robert E. eine Straftat im Sinne von Ulvi begünstigt hätte. Aber dann stellt sich schon die Frage, warum dieser Robert E. eine Straftat eines anderen begünstigen sollte - das macht meiner Meinung nach keinen großen Sinn. Es könnte sich natürlich auch der Verdacht einschleichen, dass der wahre Täter oder Verbringer der Leiche diese unbemerkt auf dem Anwesen des Robert E. vergraben haben könnte, aber auch das klingt für mich sehr abenteuerlich und zu sehr nach Verschwörung. Theoretisch wäre es natürlich möglich, sowas auch praktisch umzusetzen, aber das wäre sicher aufgefallen. Außerdem grabte man ja auch den Keller auf und hatte wohl auch einen Durchsuchungsbeschluss für ein weiteres Anwesen des Herrn Robert E. Auch im benachbarten Thüringen soll nochmals gesucht worden sein. Bei den Untersuchungen an den beiden anderen Orten, fand man nichts - so die Polizei.

Für einen Durchsuchungsbeschluss muss ein hinreichender Anfangsverdacht (oder Tatverdacht) bestehen und begründet sein. Hier müssen wir wahrscheinlich ein wenig zurück gehen. Im Jahr 2007 fand man auf dem Anwesen des Herrn Robert E. ein Kinderunterhemd. Damals wurde das Hemd a) auf DNA Spuren untersucht und b) der Mutter von Peggy zur Inaugenscheinnahme vorgelegt. Die DNA-Analyse hatte keine brauchbaren Ergebnisse liefern können und Peggys Mutter konnte das Hemd nicht als das ihrer Tochter Peggy identifizieren. Die damalige Ehefrau des Robert E. - mittlerweile soll sie die Ex-Frau sein - soll das Kinderhemd als ihres identifiziert und auch so gegenüber der Polizei ausgesagt haben. So hatte man damals - im Jahr 2007 - keinen hinreichenden Verdacht, um eine weitere Hausdurchsuchung zu begründen.

Jetzt gehen wir in das Jahr 2012: Staatsanwalt Schmalz sagte gegenüber der Presse, dass man seit 2012 - in anderen Medien wird sogar von 2011 gesprochen - wieder ermitteln würde. Auslöser dürfte auch unter anderem die Versicherung an Eides statt des Herrn Peter H. (der V-Mann) sein, der im Jahr 2010 in dieser seine Aussage aus den Jahren 2002-2004 zurücknahm und erklärte, dass er damals vor Gericht gelogen hatte. Weiter erklärte Schmalz, dass man unter anderem neue Hinweise in Richtung Robert E. bekommen hätte. Und hier dürfte sich nun der Kreis schließen. Man hatte also bereits im Jahr 2007 ein Kinderunterhemd auf dem Anwesen des Robert E. gefunden - damals stieß man auf das Hemd, da ein Leichenspürhund angeschlagen hatte - und neue Hinweise und Erkenntnisse. Hier könnte eine Möglichkeit folgende sein (Achtung; reine Vermutung): Die Ex-Frau von Robert E. sagte 2007, dass das Hemd von ihr sei. Nun könnte es möglich sein, dass sie diese Aussage zurückgezogen hat. Somit hätte das Hemd auch wieder eine Bedeutung bekommen. Staatsanwalt Schmalz betonte in seinen Interviews, dass er noch keine Anhaltspunkte dafür hätte, um Robert E mit einer Tat gegen Peggy in Verbindung zu bringen. Außerdem wurde Robert E. - so betonte es Staatsanwalt Schmalz und der Polizeisprecher - als Zeuge vernommen. Diese Infos muss man so annehmen und einmal so stehen lassen. Als dann Knochenteile gefunden wurden, sagte Schmalz, dass Robert E. zu diesem Zeitpunkt offizell als Beschuldigter zu führen war.

Aus den Medienberichten geht hervor, dass die Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft begleitet wurde.

Um meine Theroie ein wenig zu begründen, muss ich auf die Strafprozessordnung (StPO) eingehen, da dort die Voraussetzung für einen Durchsuchungsbeschluss geregelt sind. Also fange ich mal an.

Eine Durchsuchung ist regelmäßig ein schwerer Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung ist die Strafprozessordnung (StPO) § 102 bis § 110.

Der Duchsuchungsbeschluss muss also gemäß den §§ 102, 105 und §162 - gemäß § 33 StPO - begründet sein.

Aufgrund der Vorschriften in der Strafprozessordnung und den Infos aus Funk und Fernsehen, komme ich zu dem Schluss, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich mittlerweile anscheinend selbst Zweifel am Urteil von Ulvi hegt. Staatsanwalt Schmalz hat natürlich mit seiner Äußerung viel Raum für Spekulation gelassen. Auch die Aussage dass man Robert E. nur als Zeugen befragte, lässt Raum für Spekulation. Selbstverständlich wäre ein Durchsuchungsbeschluss auch dann möglich, hier käme der §103 StPO in Frage. Aber wie ich schon erwähnte, halte ich das persönlich für äußerst unwahrscheinlich. Denn würde man davon ausgehen, dass ein Anderer die Leiche der Peggy dort vergraben haben sollte, so muss man sich doch fragen, warum gerade bei Robert E. Mir wäre jedenfalls nichts bekannt, was dies begründen könnte. Denn die Annahme dass Robert E. einem Anderen das Verbringen der Leiche auf seinem Grundstück erlaubt hätte, klingt jedenfalls sehr abwegig. Und dass der Verbringer heimlich die Leiche dort verscharrt haben sollte, klingt meiner Meinung noch abenteuerlicher, denn auffälliger hätte es der Verbringer - oder Täter - nicht machen können.

Egal wie man es dreht oder wendet, die Aussage von Staatsanwalt Schmalz, man hätte Robert E. nur als Zeugen vernommen, halte ich für absoluten Schwachsinn. Hätte man den Durchsuchungsbeschluss tatsächlich auf den §103 StPO begründet, dann würde auf jeden Fall der Gedanke wegfallen, dass Robert E. dem Verbringer das Vergraben der Leiche auf seinem Grundstück erlaubt hätte. Würde dies zutreffen, wäre Robert E. auch als Beschuldigter vernommen worden und nicht als Zeuge. Und die andere Möglichkeit, dass der wahre Verbringer die Leiche auf dem Grundstück ohne das Wissen des Robert E. verbracht haben soll, halte ich auch für sehr unwahrscheinlich. Das widerspricht jeglicher Logik. Sicher handelt kein Täter nach einer Logik, aber da gäbe es sicher ganz andere Möglichkeiten, als eine solche abenteuerliche Theorie.

Auch wenn ich die Bild als die schlechteste Informationsquelle bezeichne die man heranziehen kann, so beschleicht mich doch der Verdacht, dass die Bild mit Ihrer ersten Meldung, man habe Robert E. verhaftet, nicht ganz so unrecht hatte. Verhaftet hatte man ihn wahrscheinlich nicht, aber ich denke, dass wohl dem Einen oder Anderen das Wort Beschuldigter herausrutschte. Und nimmt man sich die vergangenen Ermittlungen zur Hilfe - Duchsuchung im Jahr 2007 bei Robert E., der Fund des Kinderhemds etc. - , lässt dies nur diesen einen Schluss zu.

Ich bin mal gespannt, welche Gedanken zu meiner Einlassung von euch kommen.


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