Peggy Knobloch
20.05.2013 um 17:12
Ich habe mir jetzt mal Gedanken um die letzte Aktion in Lichtenberg gemacht. Hier wurde ja immer wieder spekuliert - auch von mir -, wie diese Grabungen zu deuten wären. Ich bin mittlerweile der Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft wirklich selbst Zweifel an dem Urteil von Ulvi hat, außer man ginge wirklich davon aus, dass dieser Robert E. eine Straftat im Sinne von Ulvi begünstigt hätte. Aber dann stellt sich schon die Frage, warum dieser Robert E. eine Straftat eines anderen begünstigen sollte - das macht meiner Meinung nach keinen großen Sinn. Es könnte sich natürlich auch der Verdacht einschleichen, dass der wahre Täter oder Verbringer der Leiche diese unbemerkt auf dem Anwesen des Robert E. vergraben haben könnte, aber auch das klingt für mich sehr abenteuerlich und zu sehr nach Verschwörung. Theoretisch wäre es natürlich möglich, sowas auch praktisch umzusetzen, aber das wäre sicher aufgefallen. Außerdem grabte man ja auch den Keller auf und hatte wohl auch einen Durchsuchungsbeschluss für ein weiteres Anwesen des Herrn Robert E. Auch im benachbarten Thüringen soll nochmals gesucht worden sein. Bei den Untersuchungen an den beiden anderen Orten, fand man nichts - so die Polizei.
Für einen Durchsuchungsbeschluss muss ein hinreichender Anfangsverdacht (oder Tatverdacht) bestehen und begründet sein. Hier müssen wir wahrscheinlich ein wenig zurück gehen. Im Jahr 2007 fand man auf dem Anwesen des Herrn Robert E. ein Kinderunterhemd. Damals wurde das Hemd a) auf DNA Spuren untersucht und b) der Mutter von Peggy zur Inaugenscheinnahme vorgelegt. Die DNA-Analyse hatte keine brauchbaren Ergebnisse liefern können und Peggys Mutter konnte das Hemd nicht als das ihrer Tochter Peggy identifizieren. Die damalige Ehefrau des Robert E. - mittlerweile soll sie die Ex-Frau sein - soll das Kinderhemd als ihres identifiziert und auch so gegenüber der Polizei ausgesagt haben. So hatte man damals - im Jahr 2007 - keinen hinreichenden Verdacht, um eine weitere Hausdurchsuchung zu begründen.
Jetzt gehen wir in das Jahr 2012: Staatsanwalt Schmalz sagte gegenüber der Presse, dass man seit 2012 - in anderen Medien wird sogar von 2011 gesprochen - wieder ermitteln würde. Auslöser dürfte auch unter anderem die Versicherung an Eides statt des Herrn Peter H. (der V-Mann) sein, der im Jahr 2010 in dieser seine Aussage aus den Jahren 2002-2004 zurücknahm und erklärte, dass er damals vor Gericht gelogen hatte. Weiter erklärte Schmalz, dass man unter anderem neue Hinweise in Richtung Robert E. bekommen hätte. Und hier dürfte sich nun der Kreis schließen. Man hatte also bereits im Jahr 2007 ein Kinderunterhemd auf dem Anwesen des Robert E. gefunden - damals stieß man auf das Hemd, da ein Leichenspürhund angeschlagen hatte - und neue Hinweise und Erkenntnisse. Hier könnte eine Möglichkeit folgende sein (Achtung; reine Vermutung): Die Ex-Frau von Robert E. sagte 2007, dass das Hemd von ihr sei. Nun könnte es möglich sein, dass sie diese Aussage zurückgezogen hat. Somit hätte das Hemd auch wieder eine Bedeutung bekommen. Staatsanwalt Schmalz betonte in seinen Interviews, dass er noch keine Anhaltspunkte dafür hätte, um Robert E mit einer Tat gegen Peggy in Verbindung zu bringen. Außerdem wurde Robert E. - so betonte es Staatsanwalt Schmalz und der Polizeisprecher - als Zeuge vernommen. Diese Infos muss man so annehmen und einmal so stehen lassen. Als dann Knochenteile gefunden wurden, sagte Schmalz, dass Robert E. zu diesem Zeitpunkt offizell als Beschuldigter zu führen war.
Aus den Medienberichten geht hervor, dass die Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft begleitet wurde.
Um meine Theroie ein wenig zu begründen, muss ich auf die Strafprozessordnung (StPO) eingehen, da dort die Voraussetzung für einen Durchsuchungsbeschluss geregelt sind. Also fange ich mal an.
Eine Durchsuchung ist regelmäßig ein schwerer Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung ist die Strafprozessordnung (StPO) § 102 bis § 110.
Der Duchsuchungsbeschluss muss also gemäß den §§ 102, 105 und §162 - gemäß § 33 StPO - begründet sein.
Aufgrund der Vorschriften in der Strafprozessordnung und den Infos aus Funk und Fernsehen, komme ich zu dem Schluss, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich mittlerweile anscheinend selbst Zweifel am Urteil von Ulvi hegt. Staatsanwalt Schmalz hat natürlich mit seiner Äußerung viel Raum für Spekulation gelassen. Auch die Aussage dass man Robert E. nur als Zeugen befragte, lässt Raum für Spekulation. Selbstverständlich wäre ein Durchsuchungsbeschluss auch dann möglich, hier käme der §103 StPO in Frage. Aber wie ich schon erwähnte, halte ich das persönlich für äußerst unwahrscheinlich. Denn würde man davon ausgehen, dass ein Anderer die Leiche der Peggy dort vergraben haben sollte, so muss man sich doch fragen, warum gerade bei Robert E. Mir wäre jedenfalls nichts bekannt, was dies begründen könnte. Denn die Annahme dass Robert E. einem Anderen das Verbringen der Leiche auf seinem Grundstück erlaubt hätte, klingt jedenfalls sehr abwegig. Und dass der Verbringer heimlich die Leiche dort verscharrt haben sollte, klingt meiner Meinung noch abenteuerlicher, denn auffälliger hätte es der Verbringer - oder Täter - nicht machen können.
Egal wie man es dreht oder wendet, die Aussage von Staatsanwalt Schmalz, man hätte Robert E. nur als Zeugen vernommen, halte ich für absoluten Schwachsinn. Hätte man den Durchsuchungsbeschluss tatsächlich auf den §103 StPO begründet, dann würde auf jeden Fall der Gedanke wegfallen, dass Robert E. dem Verbringer das Vergraben der Leiche auf seinem Grundstück erlaubt hätte. Würde dies zutreffen, wäre Robert E. auch als Beschuldigter vernommen worden und nicht als Zeuge. Und die andere Möglichkeit, dass der wahre Verbringer die Leiche auf dem Grundstück ohne das Wissen des Robert E. verbracht haben soll, halte ich auch für sehr unwahrscheinlich. Das widerspricht jeglicher Logik. Sicher handelt kein Täter nach einer Logik, aber da gäbe es sicher ganz andere Möglichkeiten, als eine solche abenteuerliche Theorie.
Auch wenn ich die Bild als die schlechteste Informationsquelle bezeichne die man heranziehen kann, so beschleicht mich doch der Verdacht, dass die Bild mit Ihrer ersten Meldung, man habe Robert E. verhaftet, nicht ganz so unrecht hatte. Verhaftet hatte man ihn wahrscheinlich nicht, aber ich denke, dass wohl dem Einen oder Anderen das Wort Beschuldigter herausrutschte. Und nimmt man sich die vergangenen Ermittlungen zur Hilfe - Duchsuchung im Jahr 2007 bei Robert E., der Fund des Kinderhemds etc. - , lässt dies nur diesen einen Schluss zu.
Ich bin mal gespannt, welche Gedanken zu meiner Einlassung von euch kommen.