Peggy Knobloch
15.05.2013 um 17:18@bayernwastl80
Der Reihe nach: Der angebliche Obdachlose erschien trotz Vorladung nicht beim Prozess. Es erschien dort aber die Frau, die glaubte Peggy in der Türkei auf dem Schiff "Ali Baba" gesehen zu haben. Das war eine seriöse Frau, die vorgeladen war und die vom Gericht angehört wurde. Aber es stellte sich heraus, dass das Mädel auf dem türkischen Schiff nicht Peggy war, sondern ein Vater mit seiner Tochter. Ob Ulvis zwei Verteidiger damals überhaupt Anträge vor Gericht stellten, weiß ich nicht. Es stand diesen nach meinem Rechtsverständnis aber frei, allerlei Beweisanträge zu stellen oder auf die Vorladung von Enlastungszeugen zu bestehen. Ob dies geschah, weiß ich nicht. Es stand dem Ulvi sicher auch frei, die Verteidiger zu bitten dies oder jenes zu beantragen oder vor Gericht vorzutragen. Denn wir leben in einem modernen Rechtsstaat und ich denke, dass die Anwälte des Ulvi durchaus auch das Beste versucht haben. Ich glaube nicht, dass das Landgericht nur die Zeugen der Anklage vorgeladen hat und anhören wollte. Es wurden gewiss auch einige Zeugen seitens der Verteidigung aufgeboten, die angehört wurden. Zu dem MDR-Film: Das hat nichts mit dem Schreiner oder mit der "Südländerin" zu tun, sondern nur damit, wie der Chefermittler der ersten SOKO den Fall Peggy sah. Er hatte anscheinend nicht den Ulvi als Täter im Visier, zumindest nicht zu der Zeit und an dem Tag, als er im MDR-Studio über den Vermisstenfall Peggy berichtete. Das halte ich für sehr wichtig, denn dieser Kriminalbeamte verstand meines Erachtens sein Handwerk und hat sich nicht am Ulvi festgebissen.
Der Reihe nach: Der angebliche Obdachlose erschien trotz Vorladung nicht beim Prozess. Es erschien dort aber die Frau, die glaubte Peggy in der Türkei auf dem Schiff "Ali Baba" gesehen zu haben. Das war eine seriöse Frau, die vorgeladen war und die vom Gericht angehört wurde. Aber es stellte sich heraus, dass das Mädel auf dem türkischen Schiff nicht Peggy war, sondern ein Vater mit seiner Tochter. Ob Ulvis zwei Verteidiger damals überhaupt Anträge vor Gericht stellten, weiß ich nicht. Es stand diesen nach meinem Rechtsverständnis aber frei, allerlei Beweisanträge zu stellen oder auf die Vorladung von Enlastungszeugen zu bestehen. Ob dies geschah, weiß ich nicht. Es stand dem Ulvi sicher auch frei, die Verteidiger zu bitten dies oder jenes zu beantragen oder vor Gericht vorzutragen. Denn wir leben in einem modernen Rechtsstaat und ich denke, dass die Anwälte des Ulvi durchaus auch das Beste versucht haben. Ich glaube nicht, dass das Landgericht nur die Zeugen der Anklage vorgeladen hat und anhören wollte. Es wurden gewiss auch einige Zeugen seitens der Verteidigung aufgeboten, die angehört wurden. Zu dem MDR-Film: Das hat nichts mit dem Schreiner oder mit der "Südländerin" zu tun, sondern nur damit, wie der Chefermittler der ersten SOKO den Fall Peggy sah. Er hatte anscheinend nicht den Ulvi als Täter im Visier, zumindest nicht zu der Zeit und an dem Tag, als er im MDR-Studio über den Vermisstenfall Peggy berichtete. Das halte ich für sehr wichtig, denn dieser Kriminalbeamte verstand meines Erachtens sein Handwerk und hat sich nicht am Ulvi festgebissen.