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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.02.2022 um 13:12
@metalbabe

Nur ist GR als Betreuerin nicht seine Erzieherin. Sie kann rechtlich nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn er sich in ihrer Anwesenheit zusäuft. Das mag man menschlich verurteilen, wenn sie hier nicht einschreitet und positiv auf ihn einwirkt, aber man kann ihr diesbezüglich nichts anhaben.

Die Aufsicht liegt hier bei der Heimverwaltung und beim Bewährungshelfer. Letzterer hat dann ja auch einen Strafbefehl gegen Ulvi gestellt, aber nicht gegen die Betreuerin.


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Peggy Knobloch

26.02.2022 um 18:03
@emz
Dann hab ich "Betreuer" wohl falasch verstanden, nämlich im Sinne von Vormund usw.
Fände ich trotzdem richtig, wenn der Richter zumindest ihr paar "warme Worte" mitgeben würde. Sie wusste genau um seine Auflagen und letztlich schadet sie ihm damit


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Peggy Knobloch

26.02.2022 um 22:57
@metalbabe

Sie ist schon sowas wie ein Vormund und zwar in finanziellen und juristischen Angelegenheiten.

Hast du das mal gelesen?
http://www.stephan-herbert-fuchs.de/texte_justiz.htm#210211_ulvi_k_urteil

Was, bitteschön, soll ihr denn der Richter sagen, wenn sie ausgesagt hat, Ulvi habe nur alkoholfreies Bier getrunken?
Erst mal müsste die GR überhaupt einsehen, warum er nicht saufen darf.


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Peggy Knobloch

27.02.2022 um 11:35
@emz
Die müsste vor allem auch einsehen, daß er einfach nicht das süße Unschuldslämmchen ist, was immer von bösen anderen in Versuchung geführt wird


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Peggy Knobloch

27.02.2022 um 11:40
Zitat von metalbabemetalbabe schrieb:Die müsste vor allem auch einsehen, daß er einfach nicht das süße Unschuldslämmchen ist, was immer von bösen anderen in Versuchung geführt wird
niemals!

stattdessen hat sie Rechtsanwältin Hanna Henning das Mandat entzogen :D


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Peggy Knobloch

27.02.2022 um 12:21
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:stattdessen hat sie Rechtsanwältin Hanna Henning das Mandat entzogen :D
Hilft ihr aber nichts, die Henning hat morgen anzutanzen. Denn so wie die Gerüchteküche verlauten lässt, hat das Gericht dem Anwaltswechsel nicht zugestimmt und am Landgericht besteht Anwaltspflicht. Möglich wäre, dass das daran liegt, weil der Wechsel zu kurzfristig erfolgt ist, so dass sich ein neuer Anwalt nicht einarbeiten konnte. Dann müsste der Termin verschoben werden und auf ein solches Kasperle lässt sich natürlich kein Gericht ein. Da könnte man ja Verfahren ewig in die Länge ziehen.


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Peggy Knobloch

27.02.2022 um 12:34
Zitat von emzemz schrieb:auf ein solches Kasperle lässt sich natürlich kein Gericht ein
ich kann mich nur dunkel erinnern - aber Rödel glaubt offensichtlich NUR sie hätte die Kontrolle..


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Peggy Knobloch

27.02.2022 um 22:14
Wer so wie ich im Netz unterwegs ist, um Details über die anstehende Berufungsverhandlung gegen Ulvi K. in Erfahrung zu bekommen, der stolpert auf gewissen Seiten gern mal über den Begriff DigitaleProzessbeobachtung, und irgendwann fragt man sich, wie kann man sich das denn genau vorstellen? Darauf wird es aber nie eine Antwort geben, denn sowas wie diese DigitaleProzessbeobachtung gibt es schlichtwegs nicht.

Es gibt zwar durchaus Neuigkeiten, was die Digitalisierung bei der Justiz anbelangt, vielleicht hat man die nur nicht aufmerksam genug gelesen, aber eben keine digitale Aufzeichnung von Strafprozessen. .

Hier kann man sich einen Überblick verschaffen:
https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2021/127.php
vom 04.08.2021
Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu Videokonferenzanlagen. Insgesamt wurden 108 Videokonferenzanlagen, insbesondere mit der verstärkten Ausstattung der Gerichte seit dem Jahr 2018, beschafft. Auch die drei Generalstaatsanwaltschaften Bayerns haben je eine Anlage.

Zum Ausbau der Video-Verhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf den Einsatz eines Konferenz-Tools. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit technisch freigegeben.

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist bei allen bayerischen Gerichten erfolgt. Auf das Jahr gerechnet werden derzeit 7,2 Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht.

Die Regeleinführung der E-Akte in Zivilverfahren erfolgt aktuell bei den bayerischen Landgerichten.
Also lasst euch nicht verunsichern, sondern macht euch in diesem aktuellen Artikel schlau:

https://www.deutschlandfunk.de/dokumentation-von-strafprozessen-100.html
Keine Aufzeichnung von Strafprozessen
Der steinige Weg zu mehr Objektivität im Gerichtssaal

Strafprozesse dürfen in Deutschland bislang nicht per Video oder Tonspur aufgezeichnet werden.
Richter und Anwältinnen können lediglich Notizen anfertigen – eine Praxis, die in der EU als überholt gilt und die die Ampel-Koalition ändern will.

Von Peggy Fiebig | 06.02.2022



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Peggy Knobloch

28.02.2022 um 14:28
Radio Euroherz ist auch dran, vielleicht erfährt man ja wirklich was aus den Verhandlungen. Heute ist/war ja der 1. Verhandlungstag gegen Ulvi K.


Radio Euroherz, 28. Februar 2022
https://www.euroherz.de/verstoss-gegen-auflagen-ulvi-k-wieder-vor-gericht-7096721/
In der Liste der Gerichtsverhandlungen in dieser Woche ist der Name Ulvi K. aufgetaucht. Der mittlerweile 44- jährige Gastwirtssohn aus Lichtenberg muss sich vor dem Amtsgericht Kulmbach verantworten. Dem geistig behinderten Mann werden unter anderem Verstöße gegen die Weisungen der so genannten Führungsaufsicht vorgeworfen. Vereinfacht ausgedrückt soll Ulvi K., der in einem Heim lebt, sich nicht an bestimmte Gerichtsauflagen gehalten haben.



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Peggy Knobloch

28.02.2022 um 17:20
@jaska

Das ist mal ein wohltuender Hinweis auf das Wesentliche. Denn es geht bei dem Prozess erst in zweiter Linie um die Eigentumsdelikte, die, wie die Richterin im vorangegangenen Prozess meinte, eine Folge des Alkoholgenusses gewesen ist.
Es wird schon einen Grund haben, warum das Abstinenzgebot nach all den Jahren immer noch aufrechtgehalten wurde.


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Peggy Knobloch

28.02.2022 um 21:22
Zitat von emzemz schrieb:Das ist mal ein wohltuender Hinweis auf das Wesentliche. Denn es geht bei dem Prozess erst in zweiter Linie um die Eigentumsdelikte, die, wie die Richterin im vorangegangenen Prozess meinte, eine Folge des Alkoholgenusses gewesen ist.
Das weiß man nicht, seltsamerweise spricht euroherz vom Amtsgericht Kulmbach, während die StA in dem anderen Bericht vom Landesgericht Bayreuth sprach und damit von der Berufungsverhandlung.

Es kann sich natürlich um neue Verstöße handeln. In der gleichen Woche ist es doch recht unwahrscheinlich, da wird sich euroherz eher vertan haben und sollte es wirklich ein Fehler sein, dann schreiben bei euroherz Leute, die wenig Wissen in Sachen Recht haben. Und das wesentliche hätten wir - wenn überhaupt eher von der StA gehört.

Da muss man abwarten, ist aber für die Lösung des Falles nicht von Interesse.


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Peggy Knobloch

28.02.2022 um 22:00
@Lento

Natürlich hat die Berufung am LG und damit in Bayreuth stattgefunden.
Doch, das weiß man schon, was die Richterin gesagt hat:
http://www.stephan-herbert-fuchs.de/texte_justiz.htm#210211_ulvi_k_urteil


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Peggy Knobloch

28.02.2022 um 23:17
Offenbar waren keine 2 Verhandlungstage nötig und das Urteil ist bereits gefallen.
Die Geldstrafe wurde umgewandelt in abzuleistende Arbeitsstunden und der Alkoholkonsum wurde nicht bestätigt.
Das schreibt das Bayreuther Tagblatt.


Bayreuther Tagblatt, 28. Februar 2022
https://www.bayreuther-tagblatt.de/bayreuther_tagblatt/allgemein/ulvi-k-in-bayreuth-erneut-vor-gericht-so-lautet-das-urteil/
Ulvi K. vor dem Amtsgericht Bayreuth

Im Jahr 2019 soll Ulvi K. zusammen mit einem weiteren Mitbewohner aus den „Himmelkroner Heimen“ mehrfach in den Keller einer Diakonie-Einrichtung eingebrochen sein – doch nicht nur das: Auch der Sachbeschädigung und des Diebstahls aus dem Behinderten-Café wird Ulvi K. beschuldigt.
...
Weiterhin soll Ulvi K., entgegen der Anweisung seiner Führungsaufsicht, zwischen dem 11. und 25. Juni 2019 Alkohol zu sich genommen haben. Dies lasse sich durch Blutproben belegen und vergrößere das Risiko neuer Straftaten. Das Amtsgericht Kulmbach verurteile K. zu 800 Euro Geldstrafe. Am Montag ging das Verfahren am Landgericht Bayreuth in die Berufung.
...
Die Vorwürfe wies Ulvi K. im weiteren Verlauf des Verfahrens von sich. Er dementierte eine Beteiligung an den Diebstählen und sei auch nicht ins Behinderten-Café eingebrochen.

Außerdem konnten die Mitarbeiter der Diakonie, die für die Beweisaufnahme als Zeugen geladen wurden, nicht bestätigen, dass K. ihnen einmal im betrunkenen Zustand begegnet wäre. Er habe allerdings häufiger verlauten lassen, dass er Bier getrunken habe, weswegen ihm auch klar gemacht worden sei, dass auch alkoholfreies Bier Alkohol beinhalten könne.

So lautet das Urteil des Landgerichts Bayreuth

Am Ende des Verfahrens stand für Ulvi K. kein Freispruch, das Urteil wurde aber dennoch angepasst. Die ursprüngliche Geldstrafe von 800 Euro ist nicht mehr gültig, stattdessen muss K. nun 200 Arbeitsstunden bei der Diakonie in Himmelkron ableisten, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren.

So das Urteil zu den Diebstählen und Sachbeschädigungen – dass K. Alkohol getrunken und sich somit gegen die Anweisungen seiner Führungsaufsicht widersetzt hätte, davon wurde er freigesprochen. ...



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Peggy Knobloch

01.03.2022 um 13:04
Noch ein paar Details mehr nennt Radio Plassenburg:


Radio Plassenburg online, 01. März 2022
https://www.radio-plassenburg.de/strafe-abgemildert-ulvi-k-von-diakonie-mitarbeitern-als-ruhig-und-hilfsbereit-beschrieben-7402788/ (Archiv-Version vom 03.03.2022)
Erfolg für Ulvi K. vor dem Landgericht in Bayreuth gestern....
Das Landgericht Bayreuth hat seine Einwände gelten lassen und die Strafe in 200 Arbeitsstunden gewandelt, die Ulvi K. in den Himmelkroner Heimen ableisten muss.
...
Eine Gutachterin hat vor Gericht gestern deutlich gemacht, dass Ulvi K. leicht zu beeinflussen sei, er sei beschränkt steuerungsfähig. Mitarbeiter der Diakonie schilderten ihn laut Nordbayerischer Kurier als ruhigen und hilfsbereiten Mann, der auch mal prahle und nicht einschätzen könne, dass als alkoholfrei deklariertes Bier nicht immer komplett alkoholfrei sei. Dass er Bier getrunken habe – entgegen der Weisungen seiner Aufsicht – wirke sich aber auf seinen Charakter nicht aus. Das Gericht hat zu dem milderen Urteil aber auch eine deutlich Verwarnung für Ulvi K. ausgesprochen.



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Peggy Knobloch

01.03.2022 um 18:58
Zitat von jaskajaska schrieb:Am Ende des Verfahrens stand für Ulvi K. kein Freispruch, das Urteil wurde aber dennoch angepasst. Die ursprüngliche Geldstrafe von 800 Euro ist nicht mehr gültig, stattdessen muss K. nun 200 Arbeitsstunden bei der Diakonie in Himmelkron ableisten, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren.
Zitat von jaskajaska schrieb:Das Gericht hat zu dem milderen Urteil aber auch eine deutlich Verwarnung für Ulvi K. ausgesprochen.
Also irgendwie komme ich nicht zu dem Ergebnis, dies sei nun ein milderes Urteil.
Wäre es wieder nur zu einer Geldstrafe gekommen, sicher hätte sich der ein oder andere Unterstützer erbarmt und Ulvi mit einer kleinen Spende unterstützt.
So muss er aber nun 200 Stunden ableisten und wenn man die in Relation zur ursprünglichen Strafe setzen würde, dann errechnete sich daraus ein Stundenlohn von 4,-- Euro.

Der tolle Sieg, als den man anscheinend dieses Urteil feiert, der sieht anders aus.


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Peggy Knobloch

01.03.2022 um 19:19
@emz
ich sehe das nochmal ganz anders:
die Milde des Urteils liegt darin, dass er diese Arbeitsstunden in der Einrichtung ableisten DARF in der er ohnehin untergebracht ist und zusammen mit den Aussagen der Mitarbeiter aus der Einrichtung, die ja wiederum auch für ihn 'plädiert' haben, wird der Schuh der Milde draus.

UK arbeitet in der Einrichtung und so oder so, würde ein normal Straffälliger ohnehin in Arbeit stehen, dann gäbe es auch keine Ableistung irgendwelcher Sozialstunden.
Wann sollen denn 200 Stunden neben der eigentlichen Tätigkeit abgeleistet werden?

Also selbst wenn UK jetzt jeden Tag ZUSÄTZLICH 2 Stunden irgendwelche zusätzlich Arbeiten leisten würde (ich glaube daran ja mal gar nicht), dann braucht er 20 Wochen um die zu erbringen.. ersthaft, wer dran glauben mag, der darf..


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Peggy Knobloch

01.03.2022 um 20:12
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Wann sollen denn 200 Stunden neben der eigentlichen Tätigkeit abgeleistet werden?
Du stellst Fragen :D
Die Bewährung geht über zwei Jahre, da könnte er beispielsweise jede Woche zwei Stunden ableisten, in denen er dem Hausmeister zur Hand gehen könnte, nach Feierabend. Aber das ist einzig eine Idee von mir.

Dass das fein säuberlich festgehalten wird, wann er seine Stunden ableistet, davon bin ich überzeugt.


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Peggy Knobloch

02.03.2022 um 14:35
In dem Blog zum Fall wird ein Facebook-Screenshot von Frau Rödel gezeigt, in dem sie nebenbei bestätigt, dass es mittlerweile tatsächlich einen Wiederaufnahmeantrag in Sachen "Sexueller Missbrauch an Peggy" gegeben hat. Dieser wurde wohl abgelehnt.

https://derfallpeggyknobloch.blogspot.com/2022/03/neues-mitteilungsbedurfnis-der-wenigen.html
Unbenannt


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Peggy Knobloch

02.03.2022 um 16:01
Dieses Wiederaufnahmeverfahren wäre aber die Basis gewesen.
Da ließ sich dann wohl rein gar nichts von den großspurig angekündigten Maßnahmen verwirklichen.
Ade ihr erträumten Millionen.


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Peggy Knobloch

02.03.2022 um 21:24
@emz
Wurde diese Schadensersatzklage gegen Prof. Dr. Kröber nicht auch schon eingereicht? Da war doch diese unsägliche Pressekonferenz in Lichtenberg...


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