Peggy Knobloch
26.02.2022 um 13:12@metalbabe
Nur ist GR als Betreuerin nicht seine Erzieherin. Sie kann rechtlich nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn er sich in ihrer Anwesenheit zusäuft. Das mag man menschlich verurteilen, wenn sie hier nicht einschreitet und positiv auf ihn einwirkt, aber man kann ihr diesbezüglich nichts anhaben.
Die Aufsicht liegt hier bei der Heimverwaltung und beim Bewährungshelfer. Letzterer hat dann ja auch einen Strafbefehl gegen Ulvi gestellt, aber nicht gegen die Betreuerin.
Nur ist GR als Betreuerin nicht seine Erzieherin. Sie kann rechtlich nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn er sich in ihrer Anwesenheit zusäuft. Das mag man menschlich verurteilen, wenn sie hier nicht einschreitet und positiv auf ihn einwirkt, aber man kann ihr diesbezüglich nichts anhaben.
Die Aufsicht liegt hier bei der Heimverwaltung und beim Bewährungshelfer. Letzterer hat dann ja auch einen Strafbefehl gegen Ulvi gestellt, aber nicht gegen die Betreuerin.