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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.05.2021 um 19:01
@Halloagain
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Die Ermittlungen in dem Fall Peggy sind ebenso Haarsträubend. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall abgeschlossen um sich weitere Blamagen zu ersparen.
Was für ein pauschaler Schwachsinn….


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Peggy Knobloch

24.05.2021 um 19:02
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Die Ermittlungen in dem Fall Peggy sind ebenso Haarsträubend. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall abgeschlossen um sich weitere Blamagen zu ersparen.
Was ist das denn für eine dumme, durch nichts belegte Unterstellung.


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Peggy Knobloch

24.05.2021 um 19:15
Unterstellung ? Der Fall ist eingestellt. Stimmt das oder nicht. Mit welcher Begründung?


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Peggy Knobloch

24.05.2021 um 19:24
@Halloagain
Sag Du das doch bitte.


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Peggy Knobloch

24.05.2021 um 19:51
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:ich kann mich dazu schlau machen aber ich werde den genauen Fundort definitiv nicht finden .Bestenfalls den Waldweg aber dann ist auch Ende im Gelände.
Es gab aber auch Fotos vom Fundort. Wenn man sich in der Gegend in etwa auskennt (muss nicht als Anwohner sein. Es kann auch reichen, dort öfters spazieren zu gehen), kann ein einziges Foto ausreichen, um die Stelle auf ein paar Meter genau zu lokalisieren.

Und ob der Verbringer den Fundort noch genauer eingrenzen könnte (z.B.: "genau unter diesem Baum" oder "im Umkreis von 2 Quadratmetern"), möchte ich bezweifeln. Schließlich lagen 15 Jahre dazwischen.


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Peggy Knobloch

24.05.2021 um 20:23
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Unterstellung ? Der Fall ist eingestellt. Stimmt das oder nicht. Mit welcher Begründung?
Das mit der Blamage, das ist schlichtwegs eine boshafte Unterstellung.

Die Begründung findest du hier in aller Ausführlichkeit
https://www.polizei.bayern.de/news/presse/aktuell/index.html/320497


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Peggy Knobloch

24.05.2021 um 21:22
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Ja das ist sicher ,kurz danach hatte Manuel S. Kontakt mit seinem Anwalt, der Ihm geraten hat sein Teilgeständnis zurückzuziehen.
Wann genau hatte sein Anwalt ihm denn geraten, sein Teilgeständnis zu widerrufen, kurz danach, oder erst als es für ihn brenzlig wurde? Ganze drei Monate stand dieses Geständnis im Raum, drei Monate lang präsentierte er UK als Überbringer der Leiche, drei Monate nahm er stillschweigend die Stigmatisierungen in seinem Umfeld in Kauf - das hat für mich ein gewisses Gschmäckle.
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Die Staatsanwaltschaft hat den Fall abgeschlossen um sich weitere Blamagen zu ersparen.
Darauf kann man nichts anderes antworten, als
Zitat von jaskajaska schrieb:Was für ein pauschaler Schwachsinn….



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Peggy Knobloch

24.05.2021 um 22:42
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Dann gibt Ulvi zu wissen Er habe noch eine geraucht und habe dann seinen Vatti über das Geschehen informiert
...und dann soll der Vatti die tote Peggy in eine grüne Decke eingewickelt haben und....

Bei allem Respekt, dass diese Passage in UK`s Aussagen nicht stimmen kann geht alleine aus dem abgehörten Gespräch zwischen ihm und seinem Vater hervor. UK hat einige Varianten des Tathergangs zu erzählen gewusst und ich persönlich vermute, dass nicht nur ein Fünkchen, sondern viele Funken der Wahrheit entsprechen. Hier ganz besonders die Variante, die er seinem Vater im Vieraugengespräch unterbreitete.
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Dann ist Filmschnitt ? Was kam danach ? Woher weiß der als so Deppert beschriebene Ulvi das die Peggy tot sei ? Wie oder wer hat das festgestellt?
Auch das wissen wir, woher er wusste und wer das festgestellt hatte, dass Peggy tot sei:
Zitat von scjayscjay schrieb am 05.03.2019:U: Dann hat der Manuel gemeint, sie soll nicht schrein.

E: Was hat der Manuel gemeint?

U: Ich soll ihr Mund und Nase zu halten.

E: Häh?

U: Und dann hat der Manuel gesagt, sie ist tot. Dann hat er, hat er Puls gefühlt und Herzschlag, aber, äh, sie hat sich nicht gerührt.
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Oder war Sie zeitig befristet bewusstlos?
Die Möglichkeit, dass Peggy durch UK`s Mund und Nase zuhalten bewusstlos wurde, besteht durchaus und wurde hier bereits thematisiert.
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Was hat der Vater daraufhin getan ?????
Deine Frage müsste lauten: Was hat MS daraufhin getan?
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:seine Erzählungen haben einen hohen Wahrheitsgehalt. Was daran nicht stimmt ist meiner Meinung nach das" Datum". Das was Er schildert hat stattgefunden aber nicht am Tag des Verschwindens der Peggy sondern weiter vorher.
Davon bin ich auch überzeugt, dass seine Erzählungen einen hohen Wahrheitsgehalt haben, allerdings auch davon, dass das Datum stimmt. So "deppert" (wie er "beschrieben" wird) ist UK nun auch wieder nicht, er weiß sehr wohl wem er sich anvertrauen kann/konnte und bei welchem seiner Gegenüber er keine Märchen erzählen musste.


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Peggy Knobloch

24.05.2021 um 23:28
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:wer das festgestellt hatte, dass Peggy tot sei:
scjay schrieb am 05.03.2019:
U: Dann hat der Manuel gemeint, sie soll nicht schrein.

E: Was hat der Manuel gemeint?

U: Ich soll ihr Mund und Nase zu halten.

E: Häh?

U: Und dann hat der Manuel gesagt, sie ist tot. Dann hat er, hat er Puls gefühlt und Herzschlag, aber, äh, sie hat sich nicht gerührt.
Halloagain schrieb:
Oder war Sie zeitig befristet bewusstlos?
Die Möglichkeit, dass Peggy durch UK`s Mund und Nase zuhalten bewusstlos wurde, besteht durchaus
Was würde passieren, wenn die zweite Person jetzt im Rahmen eines "Wiederbelebungsversuches" ebenfalls die Nase zuhält und seinen Mund auf den des Opfers presst - ohne zu Beatmen!?!

Mich beschäftigt der Gedanke, weil das Element "Wiederbelebungsversuch" auch in Beider Erzählungen auftaucht!

UK:
„Als er merkte, dass sie sich nicht mehr rührte, hat er sie losgelassen. Dann hat sie ihm leid getan. Er habe dann  versucht, eine Wiederbelebung durchzuführen, die erfolglos war
Quelle: https://www.kurier.de/inhalt.walter-h-erinnert-sich-noch-ziemlich-genau-an-den-wortlaut-als-er-ulvi-bei-seinem-gestaendnis-gegenuebersass-fall-peggy-der-mann-dem-ulvi-den-mord-gestand.4aff63f1-eb05-418b-a222-171e1566f127.html

Und MS sagte auch sinngemäss, dass er einen Versuch unternahm, den übergebenen leblosen Körper wiederzubeleben (wobei ich stets vermutete, MS wollte damit - im vorauseilenden Gehorsam - mögliche Spuren erklären.)


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Peggy Knobloch

25.05.2021 um 08:31
auf welchen entlegenen Ackern ist wohl der Ra Meringer mit seinem Lemmer unterwegs? jene Beiden die ausziehen wollten um die Pollen die Peggy ein - aber nicht wieder ausatmeten konnte, in gleicher Kombination irgendwo anders als unter den Gehwegplatten eines der Anwesen der Familie S. nachzuweisen?

nochmal:
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Für mich ist es zweifellos die Familie S. die immer wieder versucht die Geschichte anders zu schreiben..
Von Ulvi K. der Peggy nach eigenen Angaben vergewaltigt haben will kann man heute kaum gerichtsfeste Aussagen erwarten - die sind durch die systematischen rödlischen Gehirnwäschen längst unbrauchbar gemacht..

..aber was ist mit Erdal K.? - und von welchem Tatort spricht Ulvi K. in dem Vater/Sohn Geständnis?


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Peggy Knobloch

25.05.2021 um 15:46
@kätzchen4
Hallo Kätzchen, ich muss mal überlegen wem ich zuerst antworte? Also DIR . Brenzlig wie Du sagst wurde es für Manuell S. zu keinem Zeitpunkt ! Warum? Ganz einfach erklärt: Nach Deutschem Gesetzt verjährt die tat Mord nie. Aber Kurioserweise gilt dies nicht für die Vereitelung der Tat ( Mitwisserschaft) ! Da gibt es sehr wohl eine Verjährungsfrist. Auch wenn der Manuell S. sein Teilgeständnis nicht widerrufen hätte , hätte das keinerlei Folgen für Ihn gehabt, Er war Außerhalb dieser Frist. Warum Ihn sein merkwürdiger Anwalt dennoch dazu geraten hat bleibt dessen Geheimnis.?
Sehr seltsame Gesetzgebung hier bei uns in Germany aber es ist leider so der Fall. Nach meiner ganz persönlichen Meinung ist Mitwisserschaft in diesem Fall eindeutig Beihilfe zur Tat und bin davon überzeugt das nahe 90% dies ebenso betrachten in dieser Republik.


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Peggy Knobloch

25.05.2021 um 15:57
@FadingScreams
Hallo FadingScreams, ein bisschen Pohlemisch Dein Beitrag. Aber es trifft auf den Punkt. Mir ist ebenso unklar wie ein Anwalt Namens Mehringer sich da hinstellt und diverse Glaubensbekenntnisse abspult nur weil es zeitlich vor Weihnachten war? Er hat demnach erfolgreich aufgesattelt auf den Prozess vom Ulvi K. So einfach ist das also. Geständnis widerrufen und man ist raus aus der Nummer. Nicht schlecht Herr Specht , muss ich mir merken.


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Peggy Knobloch

25.05.2021 um 16:15
@FadingScreams
Nicht nur Herr Erdal K. ist bedenklich, ebenso die Eltern des Manuel S. scheinen mir nicht astrein. Das ständige hin und her der Schuldzuweisungen haben Substanz. Da passt etwas nicht. Warum das ganze Theater wenn es keiner von beiden war?
Beim Erdal K. macht es Sinn , Gaststättenbesitzer welcher sich um Ruf und Ehre sorgen muss, das gilt ebenso für andere aus dem Gewerbe in Lichtenberg.


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Peggy Knobloch

25.05.2021 um 17:29
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Sehr seltsame Gesetzgebung hier bei uns in Germany aber es ist leider so der Fall. Nach meiner ganz persönlichen Meinung ist Mitwisserschaft in diesem Fall eindeutig Beihilfe zur Tat und bin davon überzeugt das nahe 90% dies ebenso betrachten in dieser Republik.
Wie soll das gehen, ich bekomme eine Tote in den Arm gelegt, und dann wird mir Beihilfe zur vorangegangenen Tat, bei der ich nicht anwesend war, vorgeworfen? Das ist nicht anzunehmen.
Nur wenn ich eine schwere Straftat hätte verhindern können, dann kann ich mich mit meinem Schweigen strafbar machen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten

(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
...
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das greift schon mal nicht. Und wenn man Kenntnis von einem durchgeführten Mord erlangt, gibt es keine Verpflichtung, das überhaupt irgendjemandem zur Kenntnis zu geben.
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Er hat demnach erfolgreich aufgesattelt auf den Prozess vom Ulvi K. So einfach ist das also. Geständnis widerrufen und man ist raus aus der Nummer. Nicht schlecht Herr Specht , muss ich mir merken.
Das Teilgeständnis hat weiterhin Gültigkeit. Der Widerruf ist nichtig. Es darf bei Gericht verwertet werden.


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Peggy Knobloch

25.05.2021 um 20:43
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Mit welcher Begründung?
Wenn Du die nicht kennst, dann ist deine Behauptung als nur ausgedacht und somit Schwachsinn, um nicht zu sagen, unverschämt.


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Peggy Knobloch

25.05.2021 um 22:34
Zitat von HalloagainHalloagain schrieb:Auch wenn der Manuell S. sein Teilgeständnis nicht widerrufen hätte , hätte das keinerlei Folgen für Ihn gehabt,
Achso? da waren andere mit früherer Aktenkenntnis aber ganz anderer Meinung.. zB Ra Euler, der sich ungefähr so äußerte, dass man von Manuel S. ganz sicher mehr zur Vorgeschichte hätte erfahren wollen und das ihm spätestens dann seine eigene Geschichte um die Ohren fliegen würde oder seine Aussagen wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen würden.. denn "so kann es nicht gewesen sein"..
Zitat von emzemz schrieb:Das Teilgeständnis hat weiterhin Gültigkeit. Der Widerruf ist nichtig. Es darf bei Gericht verwertet werden.
und wenn die Zeit gekommen ist, dann kommen wir darauf zurück..


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Peggy Knobloch

25.05.2021 um 23:21
Zitat von emzemz schrieb:Wie soll das gehen, ich bekomme eine Tote in den Arm gelegt, und dann wird mir Beihilfe zur vorangegangenen Tat, bei der ich nicht anwesend war, vorgeworfen? Das ist nicht anzunehmen.
Nur wenn ich eine schwere Straftat hätte verhindern können, dann kann ich mich mit meinem Schweigen strafbar machen.
Genau. Wenn ich erst hinterher von einer Straftat erfahre, ist sie ja schon geschehen. Ich kann sie nicht mehr verhindern oder ungeschehen machen. Ich habe die begangene Straftat weder gewollt noch sie unterstützt. Das einzige Unrecht, das ich begehe, ist, die begangene Straftat von der ich ERST JETZT erfahren habe, nicht anzuzeigen.

Beihilfe ist etwas ganz anderes. Beihilfe bedeutet, dass ich VORHER weiß, dass jemand eine Straftat begeht und dass ich ihm helfe, sie zu begehen. Ich will also die Straftat als solche, UND ich will dem Täter direkt bei der aktuellen Tatausführung helfen.


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Peggy Knobloch

26.05.2021 um 23:41
@Andante
Wo ich Dich gerade hier zu fassen habe:

Stichwort Verjährungsbeginn bei Strafvereitelung.

Nach meinem Verständnis ist das ein Erfolgsdelikt. Damit kann die Verjährung erst mit Eintritt des Taterfolges beginnen, bis zum Taterfolg bleibt es beim Versuch. Taterfolg einer Strafvereitelung tritt ein, wenn der Täter nicht mehr verurteilt werden kann. Also z.B. bei Tod des Täters der Haupttat oder Verjährung der Haupttat oder Rechtskraft eines irrigen Freispruchs.

Einmal angenommen, UK habe Peggy ermordet und MS habe eine Strafvereitelung begangen, dann wäre der Verjährungsbeginn mit Rechtskraft des Freispruchs im WAV gewesen? Verjährung dann also erst kürzlich eingetreten (falls überhaupt schon, aufgrund der vielen Unterbrechungen)?

Laut Wiki stellt der BGH beim Taterfolg aber nicht auf die endgültige Unmöglichkeit der Verurteilung ab, sondern auf eine signifikante Verzögerung der Strafverfolgung. Wann und wo beginnt denn da die Verjährung?


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Peggy Knobloch

27.05.2021 um 00:50
Zitat von emzemz schrieb:Wie soll das gehen, ich bekomme eine Tote in den Arm gelegt, und dann wird mir Beihilfe zur vorangegangenen Tat, bei der ich nicht anwesend war, vorgeworfen?
Wiederbelebungsversuche unternehme ich doch eigentlich nur, wenn ich mir nicht sicher bin, dass die Person tot ist, oder?
Dieser Zweifel stört mich. Wenn MS zweifelsfrei davon ausgegangen wäre, dass er eine Tote übergeben bekommt, dann gäbe ich dir Recht, @emz
Wenn er aber zweifelte und, wie er selbst aussagte, Wiederbelebungsversuche startete, würde ich es als unterlassene Hilfeleistung bewerten, dass er nach seinen eigenen erfolglosen Versuchen nicht den Rettungsdienst rief.


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Peggy Knobloch

27.05.2021 um 01:29
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Wenn er aber zweifelte und, wie er selbst aussagte, Wiederbelebungsversuche startete, würde ich es als unterlassene Hilfeleistung bewerten, dass er nach seinen eigenen erfolglosen Versuchen nicht den Rettungsdienst rief.
Erster Gedanke, sie könnte noch leben - er startet Wiederbelebungsversuch
Nun stellt er fest, sie ist tot - er beendet die Wiederbelegungsversuche
Damit erübrigt es sich, noch einen Notarzt zu rufen.


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