Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:00
Hier der vollständige Text :

"Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Landgericht Köln erlässt einstweilige Anordnung

Mit Beschluss des LG Köln vom 12.03. 2019 Aktz.: 28 O 85/19 wird es dem Nordbayerischen Kurier untersagt, in direkter oder indirekter Art und Weise, Inhalte des heimlich aufgenommenen Gespräches zwischen dem Antragsteller und dessen Vater zu veröffentlichen.

Hintergrund

Am 15.02. 2019 hat der Nordbayerische Kurier unter dem Aufmacher „Neun Indizien Puzzle Arbeit der Ermittler im Fall Peggy“, dem eine heimlich angefertigte Gesprächsaufzeichnung zugespielt wurde, Teile derselben in direkter und indirekter Art und Weise publiziert.

28 O 85/19

Landgericht Köln Beschluss

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

des Herrn

Antragstellers,

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwältin Henning, Gießener Str. 6a,

35410 Hungen,

gegen

den Verlag Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag GmbHAntragsgegnerin,

wegen: Persönlichkeitsrechtsverletzung

wird auf den Antrag des Antragstellers vom 04.03.2019 im Wege der

einstweiligen Verfügung



angeordnet

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollstrecken ist,

verboten,

…….

zu berichten."

Es heisst nicht umsonst einstweilige Verfügung.
Da fällt mir doch prompt das Stichwort Gleichheitsgrundsatz ein.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:11
Das ist ja nur noch lächerlich.
Immerhin gibt es genügend Kopien, so dass dieses Beweismittel nicht unterdrückt werden kann.
Für das entsprechende Interesse daran hat auch die BI gesorgt, Glückwunsch!


Der Nordbayerische Kurier kann sich nun in Ruhe überlegen, inwiefern Rechtsmittel ausgeschöpft werden sollen.
Und Frau Rödel dürfte sich selbst einigen Vorwürfen konfrontiert sehen, wenn das alles aufgearbeitet wird. Sie hat ja dann auch die Persönlichkeitsrechte verletzt. Sogar aus einer wissenden Position heraus UND als sie deshalb schon eine Anzeige geschaltet hatte...

Wie immer: an das Mädchen denkt Keiner.


melden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:12
der Artikel von Otto Lapp ist offline

https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.neun-indizien-puzzle-arbeit-der-ermittler-im-fall-peggy.35093b3c-9395-47cb-883d-496890571d59.html

wer immer den Lapp Artikel braucht - ich habe ihn als pdf gespeichert..

wann geht die Facebook-Seite von Gudrun Rödel vom Netz?

Der Lemmer Podcast wird auch eingestellt?


melden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:13
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Da fällt mir doch prompt das Stichwort Gleichheitsgrundsatz ein.
Na ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn der Antragsteller sich zwar von seiner Betreuerin, nicht aber vom Nordbayerischen Kurier sein Persönlichkeitsrecht verletzen lassen will, darf er das.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:19
Es geht hier übrigens um eine stinknormale presserechtliche Unterlassungsverfügung, die mit den strafrechtlichen Seiten der Geschichte, also mit den Ermittlungen gegen MS, nichts zu tun hat und diese rechtlich nicht nicht berührt. Das ist hier so wie damals, als Prinzessin Caroline von Monaco sich gegen Veröffentlichungen von privaten Fotos von sich presserechtlich gewendet hat.


melden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:22
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn der Antragsteller sich zwar von seiner Betreuerin, nicht aber vom Nordbayerischen Kurier sein Persönlichkeitsrecht verletzen lassen will, darf er das.
Der Antragsteller wird aber nur durch seine Betreuerin zum Antragssteller. Ich wage zu bezweifeln, dass er selbst sich der Tragweite bewusst ist und das geprüft wurde.
Sie kann sich wohl kaum selbst einen "Persilschein" ausstellen und damit die Medien kontrollieren (lassen), denn das wäre die Folge.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:29
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:und damit die Medien kontrollieren (lassen), denn das wäre die Folge.
Nun ja, auch für die Medien gibt es Grenzen. Und da kann man durchaus darüber streiten, ob zum jetzigen Zeitpunkt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher zu bewerten ist als das Interesse von UK an seiner Privatsphäre. Wie gesagt ist das aber rein die zivilrechtliche Seite zwischen UK und den Medien. Mit den Ermittlungen gegen MS hat diese Seite nichts zu tun und beeinflusst sie auch nicht.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Der Antragsteller wird aber nur durch seine Betreuerin zum Antragssteller. Ich wage zu bezweifeln, dass er selbst sich der Tragweite bewusst ist und das geprüft wurde.
Natürlich wird UK bei alldem nicht gefragt. Der ist offenbar nur ein Spielball von anderen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie gesagt ist das aber rein die zivilrechtliche Seite zwischen UK und den Medien. Mit den Ermittlungen gegen MS hat diese Seite nichts zu tun und beeinflusst sie auch nicht.
Bigmäc schrieb:
Selbstredend nicht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nun ja, auch für die Medien gibt es Grenzen. Und
Durchaus, aber der Gleichheitsgrundsatz dürfte davor schützen, dass jemand die Medien dahingehend beeinflussen lassen darf, dass nur noch Medienberichte geduldet werden, deren Berichterstattung einem Antragsteller genehm sind.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:36
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:dass nur noch Medienberichte geduldet werden, deren Berichterstattung einem Antragsteller genehm sind.
Das geschieht ja auch nicht. Die Gerichte wägen in jedem Einzelfall ab, ob das Petsönlichkeitsrecht oder die Pressefreiheit höher zu bewerten sind. Und das ist auch gut so.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das geschieht ja auch nicht. Die Gerichte wägen in jedem Einzelfall ab, ob das Petsönlichkeitsrecht oder die Pressefreiheit höher zu bewerten sind. Und das ist auch gut so.
Natürlich ist das gut so. Ich sehe allerdings nicht, dass hier die Persönlichkeitsrechte durch X weniger berührt werden, als durch Y oder Z, wenn XY und Z das Gleiche machen.

Warten wir ab, wie es weitergeht und ob es bei dieser einstweiligen Verfügung bleibt.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 15:44
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Natürlich ist das gut so. Ich sehe allerdings nicht, dass hier die Persönlichkeitsrechte durch X weniger berührt werden, als durch Y oder Z, wenn XY und Z das Gleiche machen.
Es ist aber eben, so dass das Gericht nur das Rechtsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner prüft, nicht sonstige Rechtsverhältnisse. Natürlich hätte man argumentieren können, dass der Antragsteller kein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag gegen den N. kurier hat, wenn gleichzeitig seine eigene Betreuerin munter öffentlich Einzelheiten aus dem Band ausposaunt.

Ich weiß nicht, ob der Kurier vor dem LG Köln so argumentiert hat. Einen Versuch wäre es jedenfallswert gewesen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 16:10
@AVIOLI
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:was denkst du über die Angaben des Gastwirtes der Sonne ?

das ist doch schon recht befremdlich oder findest du das nicht ?
Ich weiß nicht ob ich diese Aussagen befremdlich, schrullig, absonderlich oder einfach nur widerlich finden soll nachdem
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:Der Sohn des Wirtes hat auf Nachfrage Lemmers entschieden die Aussagen seines Vaters dementiert.
Eigentlich, und das ist aber nur meine Meinung wäre es dann ja von Lemmer nicht nötig gewesen, die offensichtlich unzutreffenden Aussagen des Wirtes zu zitieren, wenn diese von dessen Sohn der anscheinend mehr Zeit mit Peggy verbrachte (Hilfe bei der Hausaufgabe) entschieden in Abrede gestellt werden!


Das die Gattin des Sonnenwirts ein Verhältnis mit UK gehabt haben soll hat er ja auch nicht erzählt.


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 18:48
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Eigentlich, und das ist aber nur meine Meinung wäre es dann ja von Lemmer nicht nötig gewesen, die offensichtlich unzutreffenden Aussagen des Wirtes zu zitieren, wenn diese von dessen Sohn der anscheinend mehr Zeit mit Peggy verbrachte (Hilfe bei der Hausaufgabe) entschieden in Abrede gestellt werden!
wenn es so einfach wäre , 1 jemand erzählt etwas - 2 ein anderer dementiert es , das sagt über den Wahrheitsgehalt von 1 auch nicht unbedingt etwas aus.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich weiß nicht ob ich diese Aussagen befremdlich, schrullig, absonderlich oder einfach nur widerlich finden sol
da geht es mir ähnlich.

@Annjosefa
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:Ich denke schon, dass Peggy sich aufgrund ihrer Lebenssituation "anders" verhalten hat als Gleichaltrige und dass es leicht war, sie zu etwas zu überreden, was eigentlich nicht hätte sein dürfen.
das denke ich auch.


melden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 19:58
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:aber jetzt geht es darum, MS ins Gefängnis zu bringen.
Es geht darum, den Fall aufzuklären.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Dass die Gattin des Sonnenwirts ein Verhältnis mit UK gehabt haben soll hat er ja auch nicht erzählt.
Das war auch das Erste, was mir bei der Erwähnung besagten Wirts durch den Kopf ging.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist aber eben so, dass das Gericht nur das Rechtsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner prüft, nicht sonstige Rechtsverhältnisse.
Einen Vorgeschmack gab's schon vor einiger Zeit bei den Fotos von UK (allerdings ohne EV). Da hatte die Rödel der Bild (und nur der Bild) die unverpixelte Veröffentlichung untersagt.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 20:14
Zitat von emzemz schrieb:Einen Vorgeschmack gab's schon vor einiger Zeit bei den Fotos von UK (allerdings ohne EV). Da hatte die Rödel der Bild (und nur der Bild) die unverpixelte Veröffentlichung untersagt.
Dann ist also möglich, dass auf UKs (also Rödels) Antrag nur dem Nordbayerischen Kurier (also Otto Lapp, Rödels Erzfeind) per eV verboten wird, aus dem Band zitieren. Gegen Lemmer und andere wird hingegen keine eV beantragt, jedenfalls so lange nicht, bis die aus dem Band etwas veröffentlichen, was Rödel missfällt.....kann alles sein.


melden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 20:14
Erwachsene Männer (!!!) stellen sich nach dem Verschwinden einer Neunjährigen hin und erzählen Dinge wie:

„die ist auf mich zugekommen und hat mit mir gesprochen - wie Begrüßung im Puff von einem leichten Mädchen“

„Ein 8-bzw. 9 jähriges Mädchen sei besonders kokett gewesen und hätte es darauf angelegt hätte mit Männern etwas zu haben.“

„Das Mädchen hätte sich aufgebrezelt ( stark geschminkt )“

Der eine ist Vater, vom Anderen weiß ich es nicht aber erwarte ich aufgrund seiner Position als Jugendleiter das abnorme Verhalten eines Kindes als Solches zu erkennen und adäquat zu handeln.
Hätte letzterer „gehandelt“ dann wüssten wir das, denn in seiner selbstgefälligen Art hätte er sicherlich alle wissen lassen wen er alles darüber informiert hat und wer nicht reagierte. Ganz ehrlich, ich würde mich in Grund und Boden schämen mit diesem Wissen hausieren zu gehen, und dann mimimi schreien wenn die Presse von „den Lichtenbergern“ spricht! Wundert das denn noch irgendwen?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 20:17
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ganz ehrlich, ich würde mich in Grund und Boden schämen mit diesem Wissen hausieren zu gehen, und dann mimimi schreien wenn die Presse von „den Lichtenbergern“ spricht! Wundert das denn noch irgendwen?
Es waren auch Lichtenberger, die es witzig fanden, dem UK ein Bier zu spendieren, damit der draußen die Hosen runterlässt - wollen solche Leute eigentlich noch Beifall, oder wie??


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 20:38
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:unter zahlreichen anderen Symptomen findet sich eben auch " unangemessenes sexuelles Verhalten "
Es erscheint mir etwas übereilt, die Behauptung, Peggy habe sich geschminkt und aufreizend angezogen, als Beleg heranzuziehen, nur weil es passen könnte.

Sucht man im Netz weiter nach unangemessenem sexuellem Verhalten für Kinder, findet sich unter anderem

http://www.missbrauch-opfer.info/page.asp?IDS=14

oder

https://www.kindergynaekologie.de/fachwissen/korasion/2005/gibt-es-verhaltensindikatoren-fuer-sexuellen-missbrauch/

Nun wird aber auch gesagt, geschrieben und behauptet, es gäbe nicht das eindeutige Syndrom, das auf Missbrauch hinweist. Auch trete das "unangemessene sexuelle Verhalten" eher bei missbrauchten Jungen auf.

Ich stelle mir die Frage, wie erscheint es wirklich im Gegensatz zu altersüblichem Sexualverhalten. Wenn behauptet wird, etwas wäre nicht normal, was ist dann dazu normal.

In diesem Zusammenhang fällt mir doch die zuvor genannte Ausführung zu Herrn Rank ein.

Woher weiß er eigentlich, was im Freudenhaus zur Begrüßung üblich bzw. normal sei? Oder was glaubt er, sei dort normal?

Jedenfalls finde ich diese Geschichte ein wenig merkwürdig. Vor allem wird nicht deutlich, was man damit sagen will: Es war klar ersichtlich, dass Peggy bereits Opfer war - und keinen hat es interessiert. Oder: Es war klar, dass Peggy so zum Opfer wird - aber dass hat auch keinen interessiert.

Zu der einstweiligen Verfügung: Ist okay. Und fände ich normalerweise auch nachvollziehbar. Aber: Ich weiß nicht, ob sie Bestand haben kann, wenn von anderer Seite argumentiert wird, dass Frau Rödel öffentlich Passagen zugänglich macht, die den Sachverhalt einseitig auslegen oder verfälschen und öffentliches Interesse an einer Klarstellung besteht.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 20:40
Hat einer der Herren und Frauen Experten eine Idee, warum für die Einstweilige Verfügung das LG Köln ausgewählt wurde?
Landgericht ja deshalb, weil der Streitwert mit mehr als 5.000€ angegeben wurde.

Ich weiß, dass bei Internet-Geschichten der Gerichtsstand frei wählbar ist. Aber wie ist das bei Angelegenheiten, die die (regionale) Presse betreffen? Köln ist ja nicht mal der Sitz der Kanzlei. Ist das LG Köln einschlägig für diese Art von Entscheidungen? Oder warum diese Wahl?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

13.03.2019 um 20:57
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:In diesem Zusammenhang fällt mir doch die zuvor genannte Ausführung zu Herrn Rank ein.

Woher weiß er eigentlich, was im Freudenhaus zur Begrüßung üblich bzw. normal sei? Oder was glaubt er, sei dort normal?
Ja, das habe ich mich auch bereits gefragt, wie war er bitte in der Lage den Vergleich zu stellen? Bekannt ist mir nur, daß Elsa K. ihrem Sohn anbot bei zuviel Druck könne er ja ins Puff gehen oder wahlweise das man ihm bei Fahrten nach Tschechien anbot dort mit den Straßenmädchen zu xxx !
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Jedenfalls finde ich diese Geschichte ein wenig merkwürdig. Vor allem wird nicht deutlich, was man damit sagen will: Es war klar ersichtlich, dass Peggy bereits Opfer war - und keinen hat es interessiert. Oder: Es war klar, dass Peggy so zum Opfer wird - aber dass hat auch keinen interessiert.
Ganz generell, denkt man denn wirklich immer sofort an das Schlimmste und sex. Mißbrauch? Peggy's Mama war mit ihr beim Arzt, daß ist ja durch die Kartei belegt. Sie hatte das veränderte Verhalten also bemerkt und nicht ignoriert. Was hätte sie mehr machen können/sollen? Der Arzt hätte vielleicht das Heranziehen eines Facharztes (Kinderpsychologen z. B.) in Erwägung ziehen können, aber vielleicht wollte er auch erstmal die Therapie mit den Medis abwarten?!


melden