Peggy Knobloch
18.02.2019 um 10:41Zur Frage der Vereidigung:
Wenn eine polizeiliche Vernehmung eines Beschuldigen protokolliert wird, wird dieses angefertigte Protokoll anschließend der vernommenen Person zur Unterschrift der Richtigkeit des Protokolls vorgelegt.
Bei besonderer Schwere eines Delikts wird gern einmal ins Protokoll mit aufgenommen, ob man die Äußerungen ebenfalls vor Gericht und unter Eid vorbringen würde.
Wer jemals, auch wenns lediglich als Zeuge ist, mal polizeilich vernommen wurde, kann sicherlich bestätigen wie abstrus solche mitgeschriebenen Protokolle hinterher klingen, und daß es dort so einiges so streichen bzw hinzuzufügen gibt bevor man es als "richtig" absegnet.
Deshalb gehe ich im Fall MS davon aus, daß auch dort sich der eventuelle Fall einer Vereidigung auf den gesamten protokollierten Inhalt bezieht und das hier zitierte " unter Eid wiederholen" vor Unterschrift des Protokolls in ein "Nicht unter Eid wiederholen" korrigiert wurde.
Wenn eine polizeiliche Vernehmung eines Beschuldigen protokolliert wird, wird dieses angefertigte Protokoll anschließend der vernommenen Person zur Unterschrift der Richtigkeit des Protokolls vorgelegt.
Bei besonderer Schwere eines Delikts wird gern einmal ins Protokoll mit aufgenommen, ob man die Äußerungen ebenfalls vor Gericht und unter Eid vorbringen würde.
Wer jemals, auch wenns lediglich als Zeuge ist, mal polizeilich vernommen wurde, kann sicherlich bestätigen wie abstrus solche mitgeschriebenen Protokolle hinterher klingen, und daß es dort so einiges so streichen bzw hinzuzufügen gibt bevor man es als "richtig" absegnet.
Deshalb gehe ich im Fall MS davon aus, daß auch dort sich der eventuelle Fall einer Vereidigung auf den gesamten protokollierten Inhalt bezieht und das hier zitierte " unter Eid wiederholen" vor Unterschrift des Protokolls in ein "Nicht unter Eid wiederholen" korrigiert wurde.