@Scipper An diesem Punkt waren wir doch schon mehrfach.
Du empfindest es als ungerecht und menschenunwürdig, dass beim ersten Geständnis weder Anwalt noch ein laufendes Tonband verfügbar war.
Das kann ich nachvollziehen. Aber es hat halt keinerlei rechtliche Bedeutung, weil das trotzdem alles ordnungsgemäß abgelaufen ist.
Jetzt kommt das, was ich immer noch nicht kapiere: was hätte ein anwesender Anwalt denn für eine im Sinne Ulvis positive Funktion haben können? Als ich das schon mal gefragt habe kam die Antwort, der Anwalt hätte Einfluss auf das Geständnis nehmen können. Es also entweder verhindern oder einzelne Fragen unterbinden können, evtl noch Ulvi einbremsen.
Hätte das wirklich was geändert? Ich meine, das Kind ist ja nicht erst beim ersten Geständnis in den Brunnen gefallen, sondern streng genommen dann, als Ulvi den Ermittlern signalisierte, jetzt auspacken zu wollen.
Gehst du davon aus, dass wenn es dieses erste Geständnis nicht gegeben hätte auch keine weiteren hätten folgen können und demnach eine Verurteilung nie zustande gekommen wäre?
In meinen Augen haben die Ermittler mit der umgehenden Benachrichtigung des Anwaltes und der ausführlichen technischen Dokumentation des Geständnisses jedes eventuelle Versäumnis wett gemacht. Und da ist es nun mal müßig, sich an diesem Punkt aufzuhängen.
Ob das Geständnis inhaltlich richtig oder nicht richtig ist, weiß ich natürlich nicht. Sicher bleiben Fragen offen, die sich hauptsächlich aus Ulvis individueller Situation heraus ergeben.
Entscheidend aber ist doch, was man an NEUEM anbringen kann, um ihn zu entlasten. Denn das ist die einzige Chance, ihn hinsichtlich eines Mordurteiles zu rehabilitieren.