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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

03.01.2013 um 00:30
Neutral kann ich nicht sein, wenn ich lese, dass ein geistig behinderter Mensch ohne seinen Anwalt vernommen wurde und bei dieser Gelegenheit am 2. Juli 2002 ab 10:37 Uhr ein Geständnis von 40 Minuten Dauer ablegte, wobei dazu kommt, dass ausgerechnet in dem Moment kein Tonbandgerät mitlief, obgleich der Einsatz des Tonbandgerätes angeordnet war, um ein Wortprotokoll zu erstellen.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 01:28
Im Bericht der Süddeutsche Zeitung vom 18. August 2012 steht etwas über das Tonbandgerät und über die Frage, warum der Anwalt beim Geständnis von 40 Minuten Dauer nicht anwesend war:
"In den folgenden 40 Minuten gesteht Ulvi, er habe Peggy Knobloch getötet. "H. hat ihn befragt, ich war im Nebenraum und habe das Wesentliche mitgeschrieben", sagt G. aus. Ungeklärt bleibt, warum während der Vernehmung das Tonband nicht lief, obwohl es bei der vorausgegangenen Vernehmung benutzt worden war. Man habe den Verteidiger S. telefonisch benachrichtigt, dieser sei aber erst eingetroffen, als Ulvi sein Geständnis schon beendet habe.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-2
Falls das stimmt, lief das Tonbandgerät in diesen 40 Minuten nicht mit, obgleich kurz vorher bei der Vernehmung im Beisein des Anwaltes von 7:55 Uhr bis 10:37 Uhr ein Tonbandgerät im Einsatz war.
Zwei Beamte (G. und H.) waren bei der Vernehmung ab 10:37 Uhr bis 11:17 Uhr anwesend. G. als Schriftführer und H. als Vernehmer. G. saß in Nebenraum und hörte mit und notierte alles. Später hat G. ein Gedächtnisprotokoll erstellt. Ein Wortprotokoll liegt nicht vor, denn es lief kein Tonbandgerät mit.

Es stellen sich dazu mehrere Fragen:

1. Wieso lief das Tonbandgerät nicht mit, obgleich angeordnet war ein Tonbandgerät einzusetzen und obgleich das Tonbandgerät bei der vorherigen Vernehmung im Beisein des Anwalts einsatzfähig war?

2. Nachmittags lief wieder ein Tonbandgerät mit. Dies geht aus einem amtlichen Schreiben hervor:
"Noch am selben Tag erfolgten zwei Bild- und Tonaufzeichnungen mit dem erneuten Geständnis des Beschuldigten. In der Folgezeit wiederholte bzw. konkretisierte Ulvi K. - auch im Beisein seines Verteidigers - mehrfach sein Geständnis (...). Es ergaben sich keine Hinweise auf das Unterlassen von Tonaufzeichnungen aufgrund eines beschädigten Tonbandgerätes. Der Ablauf der Vernehmung vom 2. Juli 2002, also auch der Umstand, dass das Aufnahmegerät defekt gewesen sein könnte, wurde bereits von der erkennenden Schwurgerichtskammer im Rahmen der Beweiswürdigung gewürdigt. Eine Tonbandaufnahme über das erste Geständnis wurde nach Aktenlage nicht erstellt."

http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage226.pdf
Im Bericht steht: "Es ergaben sich keine Hinweise auf das Unterlassen von Tonaufzeichnungen aufgrund eines beschädigten Tonbandgerätes." Also war das Tonbandgerät offenbar nicht defekt. Es gab also keinen triftigen Grund kein Tonbandgerät einzusetzen, es sei denn, dass dieses Tonbandgerät in dem Moment abhanden gekommen war oder nicht an Ort und Stelle war in diesem Büro war. In welcher weise wurde der Umstand gewürdogt, dass das Tonbandgeräöt mnicht eingesetzt war, obgleich an diesem Tage vor und nach diesem Gestöndnis ein Tonbandgerät im Einsatz war und obgleich der Einsatz eines Tonbandgerätes bei den Vernehmungen des Ulvi angeordnet und üblich war? Die Tatsache, dass man noch am gkleichen Tage eine Ton- und Bildaufzeichnung vornahm, beweist, welchen Wert man dieser sache beimaß. Um so mehr verwundert es dann, dass man bei diesem ersten Geständnis kein Tonbandgerät einsetzte. Zumal unklar ist, warum es nicht eingesetzt wurde.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 01:40
Im übrigen, das sei angemerkt, kam das Geständnis aufgrund nicht vorhandener "Blutanhaftungen" zustande, wie ebenfalls aus dem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 18. August 2012 hervorgeht:
"Die Vernehmungsbeamten glauben, ein neues, vielleicht entscheidendes Indiz gegen Ulvi in der Hand zu haben. Soko-Leiter G. hat den Beamten telefonisch mitgeteilt, im Labor seien an der Arbeitsjacke, die Ulvi damals getragen hatte, Blutanhaftungen entdeckt worden. Aber diese Information ist falsch. Es war nur ein Verdacht, der sich nicht bestätigte. Eine verbotene Vernehmungsmethode? Nein, entscheidet später das Gericht. Es habe sich nicht um eine vorsätzliche Täuschung, sondern allenfalls um eine unbewusste Irreführung gehandelt."

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-2
Es lag also eine "unbewusste Irreführung" vor, sofern man diesem Bericht Glauben schenken kann. Wie lauteten die Fragen, die man dem Ulvi in diesen 40 Minuten ohne Tonbandmitschnitt stellte? Warum gibt es keine Tonbandaufzeichnung von diesen 40 Minuten, obgleich das angeblich angeordnet war?


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 02:31
Die Ablenkungsmanöver und Plattitüden, die neuerdings hier zum Besten gegeben werden, sollten die Personen, die nach der Wahrheit suchen, nicht vom Thema abbringen. Daher wiederhole ich jetzt die wichtige Frage: Warum war beim ersten Geständnis des Ulvi kein Tonbandgerät eingeschaltet?

Laut einem Schreiben der bayrischen Staatsministerin Dr. Beate Merk an die Landtagspräsidentin vom 27. September 2012 war das Tonbandgerät nicht defekt, denn in dem Schreiben heißt es wörtlich:
"Ulvi K. hat den Mord an Peggy Knobloch zunächst gegenüber den Ermittlungsbeamten im Anschluss an eine Beschuldigtenvernehmung am 2. Juli 2002 in den Diensträumen der Polizeidirektion Bayreuth erstmalig gestanden. Hierüber wurde ein Gedächtnisprotokoll erstellt. Noch am selben Tag erfolgten zwei Bild- und Tonaufzeichnungen mit dem erneuten Geständnis des Beschuldigten. In der Folgezeit wiederholte bzw. konkretisierte Ulvi K. - auch im Beisein seines Verteidigers - mehrfach sein Geständnis (...). Es ergaben sich keine Hinweise auf das Unterlassen von Tonaufzeichnungen aufgrund eines beschädigten Tonbandgerätes. Der Ablauf der Vernehmung vom 2. Juli 2002, also auch der Umstand, dass das Aufnahmegerät defekt gewesen sein könnte, wurde bereits von der erkennenden Schwurgerichtskammer im Rahmen der Beweiswürdigung gewürdigt. Eine Tonbandaufnahme über das erste Geständnis wurde nach Aktenlage nicht erstellt."

http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage226.pdf (Archiv-Version vom 17.12.2015)
Ich verstehe diesen Text leider nicht: Was wurde vom Gericht gewürdigt? Wurde gewürdigt, dass das Tonbandgerät defekt oder intakt war? Wurde ermittelt, warum es nicht zum Einsatz gekommen ist? Obgleich das Gerät vorher laut Bericht der Süddeutschen Zeitung noch einsatzfähig gewesen ist? Denn in diesem SZ-Bericht steht: "Ungeklärt bleibt, warum während der Vernehmung das Tonband nicht lief, obwohl es bei der vorausgegangenen Vernehmung benutzt worden war." Was denn nun? Hat das Tonbandgerät funktioniert oder war es defekt oder nicht in dem Vernehmungszimmer, als der Ulvi sein erstes Geständnis abgelegt hat?


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 02:36
@Scipper: weil es einfach nicht notwenig ist. Außerdem hat Ulvi am selben Tag in einer ersten Videovernehmung den Mord nachgestellt. Und bisher habe ich nicht gehört, ob sein Rechtsanwalt da anwesend war oder nicht.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 02:43
Intermezzo, da es mir gerade auffällt:

Eugene1975 schrieb im "ungeloeste-kriminalfaelle.forumprofi.de" Forum folgendes:
"Dieser, - seine Einlassung nicht meine, - ehemalige Ordnungsamtsleiter einer grossen deutschen Stadt, dann Mangager eines amerikanischen Pc Hersteller, real als BI "Hasser" aber klar der Herr R aus Hirzenhain, der Name steht ja auf den angeblichen Rückantworten seiner Anfragen, der will als Aussenstehender eine Antwort zu einem gelaufenem Beleidigungsverfahren bekommen?
Woher weiss Eugene1975, dass ich eine private Mail an K.-H. mit genau dieser Frage geschrieben habe?

Ich habe das im Thread nicht gepostet....


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 02:45
@hawo

Deine Antwort ist gut gemeint, aber sie hilft mir nicht weiter, weil du nicht dabei warst am 2. Juli 2002. Es war angeordnet und üblich das Tonbandgerät einzuschalten. Das ist unterblieben. Und aus dem Grund frage ich jetzt noch einmal: Warum wurde das Tonbandgerät nicht eingeschaltet, obgleich es vorher beim ersten Teil der Vernehmungen laut SZ-Bericht funktionierte und benutzt worden war:
"Ungeklärt bleibt, warum während der Vernehmung das Tonband nicht lief, obwohl es bei der vorausgegangenen Vernehmung benutzt worden war." (Süddeutsche Zeitung vom 18.08.2012).
Mir geht es nur um das Zustandekommen des ersten Geständnisses vom 2. Juli 2002, weil der Anwalt nicht anwesend war und weil das Tonbandgerät nicht eingeschaltet wurde, so dass nur die Worte der beiden Beamten bezeugen, dass Ulvi dies oder jenes gestanden haben soll, was immer das sein mag.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 02:53
@Scipper: ja, und? Ob das Tonband vorher lief, ist am Ende Wurst. Es gab ein Gedächtnisprotokoll, was solange gültig ist, wie nicht einer der Beteiligten seine Anwesenheit widerruft. Dann würde es allerdings sehr dünn werden.
Wenn aber eine Videorekonstruktion am selben Tage unter Anwesenheit des Anwalts vorliegt, sieht es schon wieder anders aus. Und ich habe bisher nicht herausfinden können, ob sein Verteidiger dabei anwesend oder nicht anwesend war.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 03:04
@hawo

Mir ist es egal, was du für wichtig oder unwichtig hälst. Fakt ist, dass am 2. Juni 2002 um 10:36 Uhr kein Tonbandgerät mitlief. Wenn du meinst, dass sei in Ordnung, ist das alleine deine Sache. Für mich ist das nicht in Ordnung, zumal der Anwalt weggegangen war, warum auch immer, vermutlich weil er dachte die Vernehmung sei beendet und seine Anwesenheit sei nicht länger erforderlich. Man hat sich offenbar sehr beeilt, das Geständnis unter dacht und Fach zu bringen, ohne den Rechtsanwalt und ohne den SOKO-Chef, der an dem Tag (2. Juli 2002) vielleicht gerade was Wichtigeres zu tun hatte.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 03:07
@Scipper: und, war der Anwalt zur Videorekonstruktion am selben Tage zugegen? Unwichtg ist lediglich meine Meinung, nicht die rechtliche Würdigung.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 03:22
@hawo

Der Anwalt war angeblich dabei, als der Ulvi sein Geständnis wiederholte, so dass ich denke, dass dies mit seinem Wissen geschah und mit seiner Billigung, wobei ich mich frage, was das sollte? Ich habe bisher gedacht, dass Anwälte ihre Mandanten verteidigen sollen, um entweder eine milde Strafe oder einen Freispruch mangels Beweises oder wegen erwiesener Unschuld rauszuschinden. Also müsste der Anwalt dem Mandaten doch dies oder jenes raten, damit der Mandant sich nicht um Kopf um Kragen redet. Ein Bossi hätte dem Ulvi vermutlich von vornherein verboten, eigenmächtig ein Geständnis bei der SOKO abzulegen und er hätte vermutlich vor Gericht auf Freispruch mangels Beweises plädiert. Ich verstehe nicht, warum der Ulvi überhaupt etwas bei der Polizei aussagte. Er hatte doch nach der StPO ein Aussageverweigerungsrecht.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 03:44
Ohne das Geständnis hätte man dem Ulvi vermutlich gar nichts nachweisen können. Die Indizien oder Beweise bestehend aus Mutmaßungen hätten vermutlich noch nicht mal für eine Anklage ausgereicht. Ich nehme an, dass er das erste Geständnis ohne Wissen und ohne den Segen seines Anwaltes ablegte und dass dieser Anwalt- nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war - daran auch nichts mehr ändern konnte. Es kam dann nicht mehr drauf an, wie oft er das Geständmnis wiederholte und immer weiter ausgestaltete, bis es schlussendlich gerichtsreif gewesen ist und auch glaubhaft erschien !!!


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 04:03
Nur zu Klarstellung: Das erste Geständnis am 2. Juli 2002 ab 10:37 (Dauer 40 Minuten) legte der Ulvi ohne Absprache und ohne Wissen seines Anwaltes ab. Die Wiederholungen des Geständnisses an den späteren Tagen im Juli 2002 hat der Rechtsanwalt sicherlich zeitnah mitbekommen, also in dem Sinne, dass er wusste, dass sein Mandant etwas am 2. Juli 2002 gestanden hatte und dies nur wiederholte. Nachdem aber das Kind erstmal durch das erste Geständnis des Ulvi in den Brunnen gefallen war, konnte der Anwalt meines Erachtens nichts mehr an dieser Tatsache ändern. Was hätte er tun sollen? Das Geständnis des Ulvi lag seit dem 2. Juli 2002 vor und war nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Er konnte allenfalls sagen: Der Ulvi ist unschuldig. Aber wie man sah, hat das ja auch nichts gebracht.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 04:59
@Scipper
An diesem Punkt waren wir doch schon mehrfach.
Du empfindest es als ungerecht und menschenunwürdig, dass beim ersten Geständnis weder Anwalt noch ein laufendes Tonband verfügbar war.
Das kann ich nachvollziehen. Aber es hat halt keinerlei rechtliche Bedeutung, weil das trotzdem alles ordnungsgemäß abgelaufen ist.

Jetzt kommt das, was ich immer noch nicht kapiere: was hätte ein anwesender Anwalt denn für eine im Sinne Ulvis positive Funktion haben können? Als ich das schon mal gefragt habe kam die Antwort, der Anwalt hätte Einfluss auf das Geständnis nehmen können. Es also entweder verhindern oder einzelne Fragen unterbinden können, evtl noch Ulvi einbremsen.
Hätte das wirklich was geändert? Ich meine, das Kind ist ja nicht erst beim ersten Geständnis in den Brunnen gefallen, sondern streng genommen dann, als Ulvi den Ermittlern signalisierte, jetzt auspacken zu wollen.

Gehst du davon aus, dass wenn es dieses erste Geständnis nicht gegeben hätte auch keine weiteren hätten folgen können und demnach eine Verurteilung nie zustande gekommen wäre?

In meinen Augen haben die Ermittler mit der umgehenden Benachrichtigung des Anwaltes und der ausführlichen technischen Dokumentation des Geständnisses jedes eventuelle Versäumnis wett gemacht. Und da ist es nun mal müßig, sich an diesem Punkt aufzuhängen.

Ob das Geständnis inhaltlich richtig oder nicht richtig ist, weiß ich natürlich nicht. Sicher bleiben Fragen offen, die sich hauptsächlich aus Ulvis individueller Situation heraus ergeben.

Entscheidend aber ist doch, was man an NEUEM anbringen kann, um ihn zu entlasten. Denn das ist die einzige Chance, ihn hinsichtlich eines Mordurteiles zu rehabilitieren.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 07:02
@jaska

Vielen Dank. Du hast es sehr gut ausgedrückt, warum mich dieser Fall Ulvi rein menschlich bewegt:
Zitat von jaskajaska schrieb:"Du empfindest es als ungerecht und menschenunwürdig, dass beim ersten Geständnis weder Anwalt noch ein laufendes Tonband verfügbar war. Das kann ich nachvollziehen. Aber es hat halt keinerlei rechtliche Bedeutung, weil das trotzdem alles ordnungsgemäß abgelaufen ist."
Rechtlich gesehen mag es keine Bedeutung haben, ob ein Tonband mitgelaufen ist. Ich selbst musste in meinem Berufsleben viele Sitzungsprotokolle als Schriftführer ausfertigen und hatte dabei immer ein Tonbandgerät im Einsatz. Zwar war das keine Vorschrift, aber es erleichterte mir meine Arbeit.

Und zwar aus diesem Grund: In den Sitzungen wurden meist verschiedene Themenbereiche aus verschieden Fachbereichen behandelt. Nicht von allem verstand ich etwas, so dass ich also nur aufschreiben musste, was jeder dazu gesagt hatte, ohne mir den Kopf zerbrechen zu müssen.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 07:17
@jaska

Du hast eine sehr gute Frage gestellt, die ich mal mit meinen Worten etwas anders ausdrücken will: Hätte es etwas geändert, wenn der Anwalt dabei gewesen und ein Tonbandgerät mitgelaufen wäre?

Ich denke ja, denn dann wäre es nicht zu dem Geständnis gekommen. Das vermute ich aber nur. Wenn ich ein Anwalt wäre, hätte ich dem Ulvi gesagt, dass er den Mund halten soll. Damit er das versteht hätte ich ihm das vielleicht so gesagt: Wenn du auspackst, lege ich das Mandat sofort nieder.

Mir ginge es als Anwalt darum, dass der Mandant sich nicht um Kopf und Kragen redet. Wenn er sich an diese Weisung oder an diesen Rat gehalten hätte, hätte ich vor Gericht auf Freispruch plädiert.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 07:41
@jaska

In diesem Fall ist es müßig darüber zu spekulieren, wie der Fall Ulvi ausgegangen wäre, wenn er kein Geständnis abgelegt hätte, denn es gibt Fälle, in denen Angeklagte wegen Mordes verurteilt wurden, ohne dass eine Leiche vorlag und obgleich alles abgestritten wurde. Dazu nur ein reales Beispiel:
BGH: Verurteilung im Mordfall ohne Leiche rechtskräftig. Lebenslang trotz fehlender Leiche: Weil er aus tiefem Hass und niedrigen Beweggründen seinen Nachbarn im Eifelort Oberlascheid getötet hat, wurde 2011 ein damals 55-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt ist das Urteil des Landgerichts Trier rechtskräftig. Der BGH in Karlsruhe hat nach Mitteilung vom Freitag die Revision des Verurteilten als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu dessen Lasten ergeben, teilte der BGH mit. (Quelle: Focus vom 04.05.2012).

http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-bgh-verurteilung-im-mordfall-ohne-leiche-rechtskraeftig_aid_747403.html
Im Fall Ulvi liegt die Sache aber anders, denn er hat ja ein Geständnis abgelegt, im Gegensatz zu dem Mann aus der Eifel, der alles abgestritten hat, aber vom Gericht aufgrund von Indizien verurteilt wurde.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 07:44
Ich will mal wieder darauf hinweisen, dass hier sachlich und respektvoll diskutiert wird. Zudem sind Klarnamen nicht zu nennen, insbesondere im Bezug auf Verdächtigungen.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 10:38
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ich finde nur dieses Rumhacken auf der fehlenden Tonbandaufzeichnung so albern, weil das zweierlei impliziert:
- Die Polizei hat hier nicht "unsauber", sondern VORSÄTZLICH falsch vernommen und dazu das angeblich kaputte Tonbandgerät erfunden. Die Suggestion sind in dieser Zeit in böser, planender Absicht erfolgt. Zu diesem Zweck hat man bewusst gewartet, bis der Anwalt, der interveniert hätte, die Polizeistation verlassen hat.
- Ohne diesen Trick hätte es das Geständnis nie gegeben.
Ja, das ist für mich naheliegend. Dass das Tonbandgerät gerade da zufälligerweise kaputt war, halte ich für ein Märchen. Sag ich ganz offen. Dann zwängt sich für mich eben die Frage auf, wieso es nicht eingesetzt wurde. Damit stehe ich ja auch nicht alleine da, und nicht nur die BI findet das fragwürdig. Und ich glaube, dass es dieses Geständnis im Beisein des Anwaltes eben nicht gegeben hätte.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ulvi erklärt sich nach fast einem Jahr bereit zu gestehen.
Die Vernehmer üben keinen Druck auf Ulvi aus, während man ihn alleine vernimmt. Aber Ulvi schießt dann aus heiterem Himmel ein Geisteblitz in den Kopf, dass er jetzt auf einmal gestehen sollte?! Für mich unlogisch.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Daneben war Frau Rödel bereits einige Jahre dessen Betreuerin und hatte uneingeschränkten Zugang zu Ulvi. Ohne Frau Rödel Absicht zu unterstellen...
Ach bitte... Das was du da schreibst, impliziert die Absicht von Frau Rödel. Aber gut, gehen wir mal davon aus, dass Ulvi von der BI darauf getrimmt wurde, jetzt alles zu bestreiten, und auch auf das Interview mit Müller gut vorbereitet wurde. Sie hätten ihm dann Unwahrheiten ins Ohr geflüstert, eine unwahre Geschichte auswendig lernen lassen, die er dann eben aufsagen soll. Das würde dann aber auch bedeuten, dass die BI nicht will, dass er die Wahrheit sagt. Ergo die BI weiß, dass er den Mord begangen hat.

Deswegen meine Frage an dich: Glaubst du, dass die BI weiß, dass Ulvi den Mord begangen hat?
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Apropos Müller. Der hat ja gerade keine Partei ergriffen.
Ja, das hat er nicht. Auch viele andere Experten haben das nicht getan. Auch verständlich, das lönnen sie sich nicht erlauben in der Öffentlichkeit. Wobei sich aber meiner Erinnerung nach, so ziemlich alles Experten einig waren, ist dass man sich mit dieser Verurteilung auf sehr dünnem Eis begiebt und dass eben nicht alles so klar ist...


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