Andante schrieb:UK ist rechtskräftig wegen eines am 3. Mai an Peggy begangenen schweren Missbrauchs an Peggy verurteilt worden. Er hat sich selber bezichtigt, am 7. Mai Peggy getötet zu haben, weil sie gedroht hatte, alles ihrer Mutter zu erzählen. Damalige Gutachten stuften dieses Geständnis als glaubwürdig ein. Ein Motiv war jedenfalls da. die Gelegenheit und die Mittel waren auch da. Es stellte sich also die Frage, bei wem das alles ebenfalls kumulativ der Fall war.
Du würdest also nie wissen wollen, was an dem bewussten Tag, als Kualc das Geständnis abgelegt hat, vorgefallen war, wurde, nur weil theoretisch ein Motiv hätte da sein sollen?
Dir ist also vollkommen egal, dass Kröber 2014 sein Gutachten geändert hat?
Andante schrieb:Alle Versuche (auch der BI), andere zu belasten, wie etwa Peggys Familie, oder Nebelkerzen zu werfen (Peggy imBordell in Tschechien, Kinderpornoring gemanagt von den Gebrüdern S.), sind kläglich fehlgeschlagen. Nichts, aber auch gar nichts an diesbezüglichen Angaben konnte verifiziert werden. Anderen, wie zB Holger E., konnte nichts Ausreichendes nachgewiesen werden.
Vernünftige und einwandfreie Ermittlungen sind Sache des Staates, es ist nicht Sache von BIs. Versuche von BIs in diese Richtung, können zu möglichen Falschverdächtigungen in der Öffentlichkeit führen. Das was Du hier als von der BI-Seite als offenbar nötig ansiehst, wird hier im Thread aber immer wieder hergenommen, um gegen die BI zu wettern.
Andante schrieb:So abwegig war nach alledem der Gang der Dinge nicht. Nach dem Fund der Leiche mag sich alles geändert haben, da muss man abwarten.
Die ist also auch ergal, dass Kulac 2014 freigesprochen wurde, obgleich die Leiche zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefunden wurde? Nur wenn man etwas nicht abwegig sein soll, begründet das kein Fehlurteil. Geändert hatte sich 2014 eigentlich nicht wirklich etwas in der Sachlage, der Zeuge der Forensik, der seine Aussage widerrufen hatte, galt schon im ersten Verfahren als unglaubwürdig, die Tathergangshypothese hatte laut Kröber ihn nicht zum Umdenken gebracht.
Was sich offenbar geändert hatte, es war ein Gericht tätig, dass einem Gutachter nicht einfach vorbehaltlos glaubte, sondern offenbar eigene Überlegungen angestellt hatte und anschließend dem Gutachter Vorhaltungen machte und dabei offenbar ins Schwarze getroffen haben muss. Denn Kröber erkannte, dass sein ursprüngliches Gutachten so nicht mehr haltbar war. Leider wurde nie bekannt, was das für Vorhaltungen waren, aber wenn ein Gutachter sein Gutachten ändern muss - nur auf Vorhaltungen des Gerichts hin, wirft das kein gutes Licht auf die Arbeit des Gutachters zumindest in dem besonderen Fall.
Aber der Leichenfund zeigt ja, dass das erste Gutachten eben falsch war. Die Geschicht Kulacs kann man mit den neuen Erkenntnissen eigentlich kaum mehr unter einen Hut bringen, sie müstte neu erzählt werden, ob UK daran überhaupt beteiligt war, kann man bezweifeln.