Peggy Knobloch
21.09.2018 um 20:35
Erfreulich, dass die Polizei nach all den Jahren tatsächlich noch brauchbare Spuren finden konnte. Ich hoffe aber, die können noch nachlegen. Denn die jetzige Aussage von Manuel S. scheint mir doch sehr angelehnt an die damalige Einlassung von Ulvi K. Das wird nicht die Wahrheit über die Tat sein. Aber wer weiß, was noch so gefunden wurde (und bislang nicht gesagt wurde).
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Peggy Knobloch
21.09.2018 um 20:42
Ist jemand ortskundig und weiss, ob das damals zu renovierende Haus des Tatverdächtigen zwischen dem Ort der letzten gesicherten Sichtung und dem Elternhaus des Kindes lag und ob das Haus ebenfalls rückseitig (gartenseitig) mit einem PKW angefahren werden konnte über einen Gartenweg z.B. ?
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Peggy Knobloch
21.09.2018 um 21:31
Ulvi K´s ehemaliger Anwalt Michael Euler hat sich heute im Hr Fernsehen in der Sendung "Maintower" zu Wort gemeldet!
Für ihn unverständlich warum der Tatverdächtige Manuel S. überhaupt noch auf freien Fuss ist!
https://www.ardmediathek.de/tv/maintower/maintower-ganze-Sendung/hr-fernsehen/Video?bcastId=3414220&documentId=56247736
ab 2:42 min
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Peggy Knobloch
21.09.2018 um 21:35
Mal ein anderer Gedanke. Möglicherweise stimmt es nicht, dass alle von M.S. zugegebenen etwaigen Delikte bereits verjährt wären.
Ich habe persönlich zwar Zweifel daran, dass M.S. nur einem anderen Täter bei der Beseitigung der Leiche geholfen hat. Aber mal unterstellt, dass würde der Wahrheit entsprechen, dann dürfte das eine Strafvereitelung (§ 258 StGB) im Hinblick auf die Bestrafung desjenigen darstellen, der den Tod von PK verursacht hat.
Da die Strafvereitelung mit einem Strafrahmen bis zu 5 Jahren bedroht wird, beträgt die diesbezügliche (Strafverfolgungs)-Verjährungsfrist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB wohl ebenfalls 5 Jahre.
Zu beachten ist aber, dass die Verjährungsfrist gemäß § 78a StGB erst mit der Beendigung der Tat also vorliegend mit der Beendigung der Strafvereitelung beginnt.
Um daher den Verjährungsbeginn ermitteln zu können, muss man zunächst beantworten, wann die Strafvereitelung beendet war. Und, wenn ich diesbezüglich den BGH richtig verstehe, ist die Strafvereitelung erst beendet, wenn der andere Täter nicht mehr verurteilt werden kann.
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1990-06-20/2-str-38_90/
Zitat des BGH in dem benannten BGH-Fall: "Denn diese Tat dauerte an, solange Br. wegen der von ihm begangenen Hehlerei verfolgt werden konnte. Erst mit Ablauf der fünfjährigen Verjährungfrist für die Hehlerei gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. § 259 StGB, also frühestens im Januar 1984, war der tatbestandsmäßige Erfolg der Strafvereitelung vollständig verwirklicht und die Tat des Angeklagten im Sinne von § 78 a StGB beendet"
Anders ausgedrückt bzw. auf den Fall von Peggy übertragen bedeutet das somit:
Erst, wenn das Täter des Tötungsdeliktes nicht mehr verfolgt werden kann, erst dann ist auch das Delikt der Strafvereitelung "beendet" im Sinne von § 78a StGB und erst dann beginnt somit die Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Sollte es daher stimmen, was einige Medien behaupten, dass M.S. im Hinblick auf die Tötung UK belastet haben soll, dann kommt es somit für den Verjährungsbeginn im Hinblick auf die Strafvereitelung von MS darauf an, ab wann die Strafverfolgung gegenüber UK nicht mehr möglich war. UK ist 2014 freigesprochen worden, so dass nach Ablauf der Rechtmittelfristen wohl keine weitere Strafverfahren gegen UK mehr möglich sind (da Strafklagenverbrauch). Da UK die Freiheitsstrafe bis zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht angetreten hatte, war somit im Jahr 2014 der Zeitpunkt eingetreten, ab dem die Bestrafung von UK (wenn er es denn gewesen wäre) endgültig vereitelt worden ist.
In Bezug auf die Strafvereitlung durch MS begann die Verjährungsfrist (5 Jahre) somit dann erst im Jahr 2014, so dass diese Verjährung auch frühestens im Jahr 2019 eintreten würde. Da MS inzwischen als Beschuldigter vernommen wurde und ein Ermittlungsverfahren läuft, dürfte die 5-Jahresfrist zudem inzwischen unterbrochen sein (vgl. § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB), so dass die 5-Jahresfrist von vorne beginnt bzw. nunmehr die Verjährung frühestens im Jahr 2023 eintreten könnte.
Das, was MS zugegeben hat, dürfte somit wohl zumindest zu einem Strafverfahren wegen Strafvereitelung gegen ihn führen, da diese Tat wahrscheinlich noch nicht verjährt sein dürfte.
Anders, als es hier einige behaupten, bräuchten die Ermittlungsbehörden daher für ein Ermittlungsverfahren gegen MS auch kein Mordkonstrukt. Wenn MS daher als Beschuldigter in einem Mord-Ermittlungsverfahren geführt wird, dann bedeutet das, dass die Ermittlungsbehörden zur Zeit MS für den wahrscheinlichen Täter im Hinblick auf das Tötungsdelikt halten und somit ihm wohl nicht glauben, dass er nur eine fremde Leiche beseitigt hätte.
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