@MissRedford Ich versuche, das mal knapp zusammenzufassen.
Das Geständnis bzgl. des massiven Missbrauchs am Donnerstag vor Peggys Verschwinden legte Ulvi Kulac schon 2 Wochen nach dem Verschwinden ab. Das wurde konstant wiederholt bis und im Prozess, der dann 2004 endete.
Ergänzend kamen nach seiner Unterbringung viele weitere Vorfälle mit Kindern ans Tageslicht, die missbraucht wurden und einige dieser Schilderungen beinhalteten auch Missbräuche an Peggy, weil andere Kinder dabei waren und/oder weil Kulac das selbst gestand.
Im Prozess hatte man dann eine ganze Reihe dieser Vorfälle rausgefiltert, weil nur in diesen die Angaben der Kinder so konkret waren, dass sie sich mit den Angaben des geständigen Angeklagten abgleichen ließen. Das heißt, man hat Fall für Fall nach Datum, Ort und Beteiligten analysiert und nach Übereinstimmungen geschaut. Zu diesem Zeitpunkt konnte der damals Angeklagte viele der Fälle so konkret erinnern, dass zusammen mit den Erinnerungen der Opfer die Vorfälle als erwiesen festgestellt wurden.
Bei diesen Analysen und unter Berücksichtigung der psychologischen Gutachten wurde klar, dass der Angeklagte kein Gefühl für diese Straftaten hatte. Er wußte zwar, dass man das nicht machen darf, ihm war aber nicht bewusst, warum und er wusste nicht, was er den Kindern damit antat. Deshalb wurde er wegen verminderter Steuerungsfähigkeit für nicht schuldfähig erachtet, was die Missbräuche anging und folgerichtig freigesprochen.
Das Mordgeständnis wurde erst über ein Jahr nach dem Verschwinden von Peggy erstmals geäußert, im Juli 2002. Bis dahin hatte die Polizei keine Sachbeweise sicherstellen können. Es gab keine Leiche, keine Gegenstände, keinen Tatort. Nichts, was konkret auf einen Täter hinweisen konnte.
Zusammen mit dieser versuchten Vergewaltigung und den Umständen des Verschwindens wurde ein mögliches Tatszenario deutlich. Kulac gestand bei mehreren Befragungen, seiner Therapeutin, seinem Anwalt, in Telefonaten. Über Monate hinweg. Er rekonstruierte vor Ort mehrfach die Tat, an derselben Stelle mit großen Konstanten und kleineren Abweichungen. In dieser Zeit hat der Anwalt offensichtlich nicht auf ihn eingewirkt, die Aussage zurückzunehmen. Während einer Sitzung mit Dr. Kröber im Oktober 2002 zog Kulac dann sein Geständnis zurück. Kröber hatte ihn begutachten sollen und einschätzen, ob die Geständnisse glaubhaft sind. Er kam zu dem Schluss, dass sie unter Berücksichtigung der Einschränkungen und der individuellen Eigenschaften höchstwahrscheinlich erlebnisbasiert sind. Aber auch, dass Kulac genau wusste, dass das Töten von Menschen nicht erlaubt ist und sich auch über die Konsequenzen bewusst war. Deshalb wurde Kulac bezüglich des Mordes als schuldfähig betrachtet und auf Basis der Geständnisse wegen des Mordes verurteilt und kam wegen der besonderen Einschränkungen statt ins Gefängnis in die Forensik.
Durch 2 Umstände kam dann ein Wiederaufnahmeverfahren zustande (nur wegen des Mordes, die Missbräuche blieben davon unangetastet): einer der Belastungszeugen (ein Mitinsasse aus der Forensik, der von einem Geständnis Kulacs ihm gegenüber erzählt hatte, dessen Aussage aber nicht verwertet worden war) hatte seine ursprüngliche Aussage unter Eid zurückgenommen und es wurde festgestellt, dass Dr. Kröber bei seiner Begutachtung vor dem ersten Prozess die polizeiliche Tathergangshypothese nicht kannte. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache - die Tathergangshypothese stimmte in vielen Punkten mit den späteren Geständnissen überein - kam Dr. Kröber in seinem neuen Gutachten zu der Feststellung, dass er ein falsches Geständnis nicht ausschliessen könne, aber weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit sehe, dass diese Geständnissen eigene Erlebnisse des Angeklagten als Basis hätten.
Die Kammer hatte keine Sachbeweise, dieses mal auch keine verlässlichen Zeugenaussagen mehr über die Zeit des Verschwindens (viele Zeugen beriefen sich darauf, dass sie sich nimmer erinnerten und das ergab in der Summe ein sehr widersprüchliches Bild) und zudem bestärkte die kleine Änderung in Dr. Kröbers Beurteilung die Zweifel. Da ein Urteil ohne Zweifel zustande kommen muss erfolgte also im zweiten Verfahren - auch wieder folgerichtig unter diesen Umständen - ein Freispruch.
Momentan ist die juristische Wahrheit also die, dass Kulac bzgl. der erwiesenen Missbräuche wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde und wegen des Mordes 2014 im Wiederaufnahmeverfahren auch.
MissRedford schrieb:der Mörder von Peggy ist in Lichtenbergczu finden meiner Meinung nach
Meine Einschätzung ist das auch.