@emzNatürlich gab es keinen Kopfhörer am Fundort Peggys. Genau deshalb ist es doch wichtig , zu wissen, in welchem Zustand der fraglichen Kopfhörer Böhnhardts war, als er im Wohnmobil gefunden wurde. War er vollständig oder fehlte schon da ein kleines Stück , war der dem Fundstück bei Peggy zuzuordnete Bereich des im WoMo gefundenen Kopfhörers mit Brandspuren belegt, die sich auch auf dem Fundstück bei Peggy finden etc. .
Hier zählen Untersuchungsergebnisse eines ( des ) unabhängigen Labors und sonst nichts.
@ Jaska
Ich schrieb nichts von verbieten, sondern von einem , begründeten , nicht vorhalten können ;-) .
Ich schrieb auch nichts über ein absichtliches Verbringen des Fundstücks an Peggys Fundort .
So weit würde ich gar nicht gehen, denn es lässt sich ja gar nicht nachweisen , wie es dort hin gelangte , sei es nun durch die KTU , einen anderen Beamten oder halt doch durch Böhnhardt ( oder eine Person, die dessen Kopfhörer eine Zeit lang in Besitz hätte ) selbst.
Wenn Untersuchungen des unabhängigen Labors ergeben haben sollten, dass die Liegezeit des Fundstücks nicht gleich der Liegezeit von Peggy ist, ist Böhnhardt ( oder eine weitere Person aus seinem Umfeld) tatsächlich raus , aber eben erst dann.
Und nein, sollte es so ein Ergebnis geben, muss das natürlich nicht nachvollziehbar veröffentlicht werden, gleichwohl wäre es aber schon deshalb sinnvoll , weil es dann nachvollziehbare Fakten gäbe , die nicht nur Peggy, sondern auch den NSU - Komplex betreffen.
Aber, da dies eben bisher nicht der Fall ist, kann eben, m. E. , kein User einem anderen User vorhalten, die DNA - Spur habe faktisch nichts mit der Ablage Peggys zu tun und sei deshalb nicht diskutabel.