@all: erst mal vielen Dank für die positiven Reaktionen auf meinen Beitrag!
Mein Herz sagt, Peggy lebt noch. Einfach weil nicht sein kann, dass ein Kind mit 9 Jahren schon so brutal aus dem Leben gerissen wird. Meine Tochter ist mittlerweile 16. Ich habe mir versucht vorzustellen, was ich täte wenn mir das passiert wäre. Es geht einfach nicht. Es ist sehr leicht, in der Fantasie solche Schlüsse zu ziehen wie "Ich würde Selbstmord begehen", "Ich würde das Gesetz in meine Hände nehmen" oder "Ich würde auf der ganzen Welt jeden Stein umdrehen". Ich bin sicher, ein solches Leid kann nur ein wirklich Betroffener verarbeiten (müssen).
Mein Verstand sagt mir, Peggy ist tatsächlich nicht mehr am Leben. Auch wenn ihr toter Körper - mir widerstrebt, das unpersönliche Wort Leiche zu verwenden - nicht gefunden wurde.
Wenn der türkische Stiefvater tatsächlich zum Entführer wurde, warum hat er dann Peggy entführt und nicht seine leibliche Tochter - was übrigens in der Türkei sogar straffrei gewesen wäre? Das ist für mich nicht ansatzweise logisch. Es wurde die These aufgestellt, dies sei zum Zweck der Erpressung im Sorgerechtsstreit geschehen. Und dann? Ist Peggy wieder aufgetaucht? Nein. Ist ihre Schwester in die Türkei ausgewandert? Nein. Handfest? Nein.
Der Anwalt stellt in seinem Schreiben an Prof. Kröber eine ganze Anzahl wenig sachdienlicher Behauptungen auf, obwohl sie erst mal ganz plausibel klingen.
@Scipper: ich nutze der Einfachheit halber Beispiele aus Deinen Posts:
"..legt aber später ein Geständnis ab, ohne dass das Tatgeschehen durch weitere Beweise zu belegen wäre." Das war Bestandteil der ersten Hauptverhandlung. Das Schöffengericht hat genau vor diesem Einwand gestanden und ihn verworfen. Dafür muss es a) einen sehr guten Grund gegeben haben und b) ist es in unserer Diskussion verwendbar aber für eine Wiederaufnahme belanglos, ja kontraproduktiv.
"Die Tatsache, dass gegen den Stiefvater oder einen damals 8- jährigen Spielgefährten...kein polizeiliches Aufklärungsergebnis erzielt werden konnte, schließt dennoch nicht aus, dass das "Verschwinden Peggys" auch auf andere Ursachen und Umstände zurückzuführen sein kann." Man legt hier dem Staatsanwalt einen Elfmeter hin und kettet den Torwart am Pfosten fest. Gegen den Stiefvater wurde ergebnislos in Deutschland und der Türkei ermittelt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht sahen diese Ermittlungen als abgeschlossen an. Full Stop, wie der Engländer sagen würde. Und einem 24jährigen mit dem Entwicklungsstand eines 10 bis 12jährigen eine Tat nicht zuzutrauen, dafür aber einen 8jährigen Spielgefährten als Zeugen/Beteiligten einzubrigen ist sehr abenteuerlich und rein spekulativ. Hier fehlt die logische Argumentationskette für den Richter im Additionsverfahren.
"Ebenso wenig wäre nach wie vor die Beteiligung eines völlig unbekannten Dritten auszuschließen." Ist sie wohl, wie das Gericht in der Hauptverhandlung offensichtlich feststellte. Wir finden uns wieder mitten im Feld der Spekulationen. Wenn der Fall nicht so schlimm und tragisch wäre, könnte man jetzt die Keule der Polemik herausholen: Mit einer geringen Wahrscheinlichkeit kann Peggy auch von Außerirdischen entführt worden sein. Oder sie hat in einem von den zahlreichen Stollen im Gebiet gespielt und wurde verschüttet. Oder sie wurde Opfer eines Autounfalls, in dessen Folge der evtl. betrunkene Fahrer aus Angst der Entdeckung sie beseitigte. Da nie in diese Richtung ermittelt wurde, kann das ein Fremder oder sogar Ortsansässiger gewesen sein. Oder: im Ort existiert noch ein weiterer Pädophiler unter dem Deckmantel des Biedermanns. Dieser hat die vertrauensselige und extrovertierte Peggy tatsächlich entführt und getötet. Hier existieren interessante amerikanische Studien über das Verhalten eines Täters bei der Suche nach seinem Opfer, die ich allerdings nicht mal ansatzweise ins Spiel bringen möchte.
Ich wundere mich besonders über die Rolle des damaligen Verteidigers. Er hat nicht nur das Leben seines Mandanten gegen die Wand gefahren - was hat er überhaupt gemacht bei soviel offensichtlichen Ungereimtheiten - sondern bei Befragungen bei denen er anwesend war Ulvi sogar explizit aufgefordert, die Fragen der Polizei zu beantworten. Mehr noch: er hat sie in eine vermeintlich einfache Sprache übersetzt. Das geht doch gar nicht, wenn sich sein Mandant damit unrettbar selbst bezichtigen könnte. Wie konnte er zuassen, dass Entlastungszeugen nicht vom Gericht zugelassen wurden. Die deutsche StPO setzt da sehr enge Grenzen.