@emz Reine Sexualstraftäter neigen zwar dazu, ihre Tat zu verheimlichen und auch die Leiche, so es denn zur Tötung gekommen ist, zu verstecken, allerdings genügt es den meisten von ihnen, die Leiche "einfach" abzulegen. Ein Waldstück abseits aller Wege ist dafür bereits ausreichend. Es besteht für einen Gelegenheitstäter keine Notwendigkeit, die Leiche zusätzlich zu vergraben - maximal würde sie mit Zweigen abgedeckt werden. Eine solche Verdeckung hat i.d.R. die Motivation der Verdunkelung zum EIGENEN Schutz. MAN SELBST (!) soll und will nicht entdeckt werden.
Ein Vergraben lässt verschiedene Motivationen erkennen:
Es soll verdeckt werden, DASS es zum Tod eines Opfers kam, es soll verdeckt werden, DASS es zu einem (welchen auch immer) Vorfall kam UND es soll VERMIEDEN werden, DASS die Leiche jemals wieder AUFTAUCHT - im Sinne eines Vergessen-Machens. Eine Bestattung beinhaltet darüber hinaus einen moralischen Zug, der einem Gelegenheitstäter oder flüchtigem Bekannten, der rein sexuelles Interesse am Kind hatte, eher nicht gegeben ist. Eine "Bestattung" zeichnet sich v.a. durch eine
persönliche Motivation aus. Und als solches deutet es auf eine Handlung des Ungeschehenmachens hin. Und das wiederum auf einen Akteur, der Reue empfindet, der nicht beabsichtigte, was geschehen ist.
Und meine persönliche Meinung ist, dass derjenige, der für ihren Tod verantwortlich ist, nicht gleichzeitig auch dieselbe Person sein muss, die Peggy letztlich begraben hat...