@egahtSCMP77 schrieb:
Immerhin hat diese Unterstützergruppe bewirkt, dass aus rechtsstaatlichen Gründen unhaltbares Urteil aufgehoben wurde.
@SCMP77
der rechtsstaatliche grundsatz lautet: im zweifel für den angeklagten.
wird ein angeklagter aus oben genannten gründen freigesprochen heisst
dass, dass man ihn die tat nicht nachweisen konnte.
begangen kann er sie trotzdem haben.
ich denke ulvi k. rückt aufgrund des leichenfundortes wieder als täter in betracht.
jeder pädophile aus lichtenberg rückt wieder als täter in betracht.
Nichts anderes habe ich behauptet, trotzdem ist es der BI zu verdanken, dass ein rechtsstaatlich unhaltbares Urteil aufgehoben wurde. Das ist vollkommen unabhängig von der Frage, wer der Täter ist.
Der Staat sollte eben immer etwas mehr Vorsicht walten lassen und nicht ohne ausreichende Hinweise jemanden anklagen. Leider erfolgt das nicht in allen Fällen mit den negativen Auswirkungen für den Angeklagten, manchmal entstehen dadurch Fehlurteile wie im Fall Rupp und auch Knobloch. Aktuell ist das auch deutlich sichtbar in dem Fall, wo nach 41 Jahren ohne vorliegen der Akten einen Anklage erfolgt ist. Glücklicherweise hatte sich in diesem Fall eine StAin gemeldet (mehr oder weniger zufällig) , die die Akte gesehen hat und bezeugte, das sie es noch so in Erinnerung hatte, dass aus der Akte, die für den Gutachter plausible Unfall-Version hervorging. Was wäre wenn diese die Akte nicht gelesen hätte? Ich schätze in dem Verfahren wird es einen Freispruch geben aber ohne der Aussage der StAin hätte es vermutlich ein Fehlurteil gegeben. Stigmatisiert wird die Angeklagte Dank StA und Gericht, das die Anklage zugelassen hat, trotzdem sein.