emz schrieb:Er wurde für schuldunfähig erklärt, das hat zu genügen.
Da stimme ich dir zu.
emz schrieb:Ich bin nicht bereit, die von G.R. angestrebte Verharmlosung zu diskutieren.
DU hast die Diskussion über G.R.s Aussage bei der Pressekonferenz ja wohl angefangen...
lawine schrieb:doch, das GEricht gibt die entscheidende Begründung doch an:
es war nicht auszuschließen, dass UK nicht ausreichend Steuerungsfähig ist, deswegen Schuldunfähigkeit. Nie und nimmer wurde festgestellt, dass er nicht wz. REcht und Unrecht uunterscheiden könne. Er konnte sein Handeln (in sexueller Hinsicht) nicht ausreichend steuern. und im Urteil konnte noch nicht mal der Beweis geführt werden , es reichte ein nicht sicheres Ausschließen - im Zweifel für den Angeklagten - aus.
Auch das hatten wir schon. Also nur noch mal in Kurzform:
Bei U.K. wurde die Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB festgestellt. Dieser Paragraph bezieht sich sowohl auf die Einsichtsfähigkeit (= er konnte das Unrecht der Taten nicht einsehen) als auch auf die Steuerungsfähigkeit (= er konnte nicht entsprechend handeln). Ich halte es für unwahrscheinlich, dass das Gericht hier noch mal explizit differenziert hat, ob das eine möglicherweise gegeben war, das andere aber nicht. Das wäre aus meiner Sicht nämlich überflüssige Mehrarbeit gewesen. Aufschluss könnte hier wiederum das Urteil geben. Hörteissenior könnte dort also einfach mal nachschauen... dann wüssten wir es genau.
Ein einzelner Pressebericht darüber, in dem in diesem Zusammenhang ohne nähere Erläuterung nur die Steuerungsfähigkeit erwähnt wird, reicht mir als Beleg, dass das Gericht U.K. definitiv für einsichtsfähig hielt, jedenfalls nicht aus.
Ich bitte Dich!
Ulvi K. war einer der Allerersten, die ins Visier der Ermittler gerieten – „er war Spur Nummer zwei”, sagte Behrendt.
Ist doch wohl was Anderes als
Erdmännchen schrieb:
Soweit ich weiß, gab es sogar von Anfang an einzelne Beamte, die U.K. als Täter stark in Betracht zogen.
Also ich sehe da keinen fundamentalen Unterschied.
Zudem, wie ich schon schrieb, wird es auch im Lemmer/Jung-Buch so dargestellt.