Ich habe gerade nochmal das Urteil gewälzt, um einige Fragen von gestern und vorgestern zu beantworten.
Der geschilderte Erstickungtod ist tatsächlich von einem anerkannten Sachverständigen, Prof. Dr. Betz, nachvollzogen und plausibel erklärt worden.
Aus dem Urteil geht weiter hervor, dass Peggy auf dem Bauch lag, während Ulvi sie mit einer Hand am Genick festhielt und mit der anderen Mund und Nase zuhielt. So geschildert und auch in der Rekonstruktion gezeigt. Er habe dann den bewegungslosen Körper mit der Handhaltung Genick/Gesicht in die Zwischenablagestelle gezogen. Das folgende steht nicht im Urteil, sondern ist meine auch möglicherweise falsche Wertung: hier besteht natürlich die Möglichkeit, sowohl bereits während des Erdrosselns die Blutzufuhr zum Gehirn ganz oder teilweise zu unterbrechen als auch die Halswirbelsäule auszurenken/zu brechen.
Eine Tathergangshypothese, die den Weg Peggys und Ulvis beinhaltet, gab es zur Zeit des Geständnisses nicht. (Urteil, Seite 71/72,
@LivingElvis: könntest Du bitte verifizieren?). Ulvi hat am 02.07. erstmals gestanden und am selben Tag die Kriminalbeamten den gezeigten Weg entlanggeführt und den Tatort bezeichnet. (Urteil Seite 66)
Peter Hofmann, der seine Aussage 2010 zurückzog und damit der in den Medien zitierte und umfangreich interviewte "Hauptbelastungszeuge" ist, ist, wenn ich nichts überlesen habe, nur einmal im Urteil zitiert: "Auch äußerte der Angeklagte gegenüber dem in der Hauptverhandlung uneidlich vernommenen Zeugen Peter Hofmann, einem Mitinsassen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, nach dessen insoweit glaubhafter Aussage in der Hauptverhandlung, er, der Angeklagte, habe den Tod von Peggy Knobloch nicht gewollt." (Urteil Seite 109)
Das Gericht konnte sich dieser entlastenden Aussage nicht anschließen, sondern erkannte dennoch auf Vorsatz. Wenn das der angekündigte Durchbruch ist, dann gute Nacht Marie.