Peggy Knobloch
22.05.2014 um 09:29Vllt. sollte man erst einen Schritt nach dem anderen machen und abwarten wie sein Gutachten ausfällt.
Ob er überhaupt nach heutigem Stand der Therapie zur Entlassung ansteht ist ja noch gar nicht sicher.
Untergebracht wurde er dort lange vor dem Vorwurf des Mordes, so dass die Unterbringung eigentlich nicht mit dem Freispruch in der Mordsache vermengt werden dürfte.
Ob er überhaupt nach heutigem Stand der Therapie zur Entlassung ansteht ist ja noch gar nicht sicher.
Untergebracht wurde er dort lange vor dem Vorwurf des Mordes, so dass die Unterbringung eigentlich nicht mit dem Freispruch in der Mordsache vermengt werden dürfte.