Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:01... Und jetzt weiss ich auch warum ich das so in Erinnerung hatte. Die SMS war wohl Thema im WAV. Da hatte aber "nur" SK (zu der 50.000 Mark SMS) ausgesagt und E.Ü. hatte ja gar nicht ausgesagt... Deshalb dachte ich, SK hätte eine Erklärung dazu abgegeben (wer sonst, wenn Ü. nicht ausgesagt hat...).
Zu der "habe meine Mutter.... - SMS" hat der Ermittler Müller ausgesagt.
So - jetzt aber.
Zu der "habe meine Mutter.... - SMS" hat der Ermittler Müller ausgesagt.
So - jetzt aber.
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:09Xtralarge schrieb:Menschenskinder! Weder hat Sie diesen Anruf, noch hat Sie diese SMS erhalten! Was sollte Sie also bitte dazu sagen? Du nimmst es doch sonst so genau mit der Gerichtsbarkeit. Meinst du nicht, dass es schon seinen Grund hat, dass diese Sarah, nicht in den Zeugenstand gerufen wurde? Nicht im Sinne einer unbeeinflussten Zeugenbefragung. Wenn ich so einen Rotz schon wieder lese!Grundsätzlich lässt man Zeugen in solchen Befragungen erstmal frei sprechen. Das ist oberstes Gebot. Sicherlich dürfte Peggys Mutter dazu wenig zu sagen haben, das ist aber nicht das Thema. Man gibt zu Beginn der Zeugenbefragung nicht erstmal aktuelle (angebliche) Ermittlungsergebnisse bekannt, das ist eben höchst seltsam.
Die SMS existiert und aus meiner Sicht gibt es für diese bisher keine befriedigende Erklärung.
Dass Sarah nicht geladen wurde, liegt höchstwahrscheinlich darin, dass das Gericht das Verfahren so schnell wie möglich abschließen wollte, weil ein Freispruch mehr als deutlich wahr.
Dadurch entsteht jedoch bei aktueller Gesetzteslage ein Problem, gäbe es im Deutschen Recht noch ein Unterschied zwischen erwiesener Unschuld und aus Mangel an Beweisen, hätte das Grericht sich dazu im Urteil deutlich äußern müssen. So kann das Urteil schwammig bleiben und es musste nicht alle angebotenen Beweise der Verteidigung erheben, da letztendlich der Angeklagte nur einen Anspruch auf einen Freispruch hat, mehr nicht.
Gäbe es diese Unterscheidung noch, hätte das Gericht die Zeugin hören MÜSSEN, das gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör.
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:15@Heike75
Kann man schon einmal durcheinander werfen. ;)
Gut, dass man in dem Thread alles einsehen kann.
@JosefK1914
Ich glaube, du hast den Beitrag von Xtralarge nicht ganz verstanden.
Kann man schon einmal durcheinander werfen. ;)
Gut, dass man in dem Thread alles einsehen kann.
@JosefK1914
Ich glaube, du hast den Beitrag von Xtralarge nicht ganz verstanden.
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:19@JosefK1914
Wäre diese Sarah nur im Ansatz glaubwürdig gewesen, so hätte sie Ulvi K. komplett entlasten können.
Dann wäre es sträflich von Anklage und Verteidigung, diese Zeugin NICHT zu laden. Das sehen wir ausnahmsweise gleich.
Dass dieses Verfahren so reibungslos würde ablaufen davon könnte Euler nicht ausgehen. Deshalb konnte er sich auch nicht drauf verlassen, dass es einen Freispruch geben würde und hätte Alles aufbieten müssen, was er konnte.
Für mich ist diese Zeugin nicht glaubwürdig.
Wäre diese Sarah nur im Ansatz glaubwürdig gewesen, so hätte sie Ulvi K. komplett entlasten können.
Dann wäre es sträflich von Anklage und Verteidigung, diese Zeugin NICHT zu laden. Das sehen wir ausnahmsweise gleich.
Dass dieses Verfahren so reibungslos würde ablaufen davon könnte Euler nicht ausgehen. Deshalb konnte er sich auch nicht drauf verlassen, dass es einen Freispruch geben würde und hätte Alles aufbieten müssen, was er konnte.
Für mich ist diese Zeugin nicht glaubwürdig.
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:21@Blondi23
Was soll ich daran nicht verstanden haben? Er zweifelt an dem Wert der Zeugenaussage von Sarah, ich habe die rechtliche Seite genannt, weshalb das Gericht Sarah gar nicht mehr laden musste, also was habe ich falsch verstanden?
Bei Gerichten geht es auch um Prozessökonomie und da der Angeklagte heute keinen Anspruch auf einen Freispruch erwiesener Unschuld hat, kann ein Gericht in dem Moment das Verfahren beenden, wenn es sieht, dass eine Verurteilung nicht mehr möglich ist. Das bei einer Fortsetzung des Verfahrens u.U. durch weitere Zeugenbefragung ein Spruch "Aus erwiesener Unschuld" herausgekommen wäre, interessieren die Gerichte meist wenig.
Was soll ich daran nicht verstanden haben? Er zweifelt an dem Wert der Zeugenaussage von Sarah, ich habe die rechtliche Seite genannt, weshalb das Gericht Sarah gar nicht mehr laden musste, also was habe ich falsch verstanden?
Bei Gerichten geht es auch um Prozessökonomie und da der Angeklagte heute keinen Anspruch auf einen Freispruch erwiesener Unschuld hat, kann ein Gericht in dem Moment das Verfahren beenden, wenn es sieht, dass eine Verurteilung nicht mehr möglich ist. Das bei einer Fortsetzung des Verfahrens u.U. durch weitere Zeugenbefragung ein Spruch "Aus erwiesener Unschuld" herausgekommen wäre, interessieren die Gerichte meist wenig.
jaska schrieb:Dass dieses Verfahren so reibungslos würde ablaufen davon könnte Euler nicht ausgehen. Deshalb konnte er sich auch nicht drauf verlassen, dass es einen Freispruch geben würde und hätte Alles aufbieten müssen, was er konnte.Woher wissen Sie, dass Euler die Befragung von Sarah im Vorfeld nicht als Beweismittel angegeben hat? Haben Sie da mehr Information?
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:24@JosefK1914
JosefK1914 schrieb:Und seltsam bleibt, dass man bei der Erklärung diesbzgl. Peggys Mutter nicht hat frei sprechen lassen, das ist recht ungewöhnlich und gar nicht im Sinne einer unbeeinflussten Zeugenbefragung.
xtralarge schrieb:Aber erklär du mal die rechtliche Seite..........:)
Menschenskinder! Weder hat Sie diesen Anruf, noch hat Sie diese SMS erhalten! Was sollte Sie also bitte dazu sagen? Du nimmst es doch sonst so genau mit der Gerichtsbarkeit. Meinst du nicht, dass es schon seinen Grund hat, dass diese Sarah, nicht in den Zeugenstand gerufen wurde? Nicht im Sinne einer unbeeinflussten Zeugenbefragung. Wenn ich so einen Rotz schon wieder lese!
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:29@JosefK1914
Nein, das weiß ich nicht. Dass aber ein Gericht in einem Indizienprozess eine mögliche Entlastungszeugin nicht genehmigt, noch dazu wenn es der einzige Entlastungsbeweis gewesen wäre - das glaub ich nie und nimmer. Und dass Euler resp. Rödel dieses Nichtladen trotz Antrag stillschweigend hingenommen und nicht gleich nen Exklusivinterviewmarathon hingelegt hätten wäre gelinde gesagt untypisch.
Ich weiß nicht, was Deine Intension hier ist. Den Lichtkegel auf die Mama richten? Oder bloß weg von Ulvi?
Nein, das weiß ich nicht. Dass aber ein Gericht in einem Indizienprozess eine mögliche Entlastungszeugin nicht genehmigt, noch dazu wenn es der einzige Entlastungsbeweis gewesen wäre - das glaub ich nie und nimmer. Und dass Euler resp. Rödel dieses Nichtladen trotz Antrag stillschweigend hingenommen und nicht gleich nen Exklusivinterviewmarathon hingelegt hätten wäre gelinde gesagt untypisch.
Ich weiß nicht, was Deine Intension hier ist. Den Lichtkegel auf die Mama richten? Oder bloß weg von Ulvi?
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:30jaska schrieb:Ich weiß nicht, was Deine Intension hier ist.Hmm..........ich kanns mir denken. ;)
Vielleicht sollte @JosefK1914 einen juristischen Thread aufmachen, dann kann er sein Wissen teilen.
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:34JosefK1914 schrieb:Bei Gerichten geht es auch um Prozessökonomie und da der Angeklagte heute keinen Anspruch auf einen Freispruch erwiesener Unschuld hat, kann ein Gericht in dem Moment das Verfahren beenden, wenn es sieht, dass eine Verurteilung nicht mehr möglich ist. Das bei einer Fortsetzung des Verfahrens u.U. durch weitere Zeugenbefragung ein Spruch "Aus erwiesener Unschuld" herausgekommen wäre, interessieren die Gerichte meist wenig.Also Josef, ich will jetzt nicht perönlich werden, aber bist Du Rechtsanwalt oder ähnliches? Du kommst immer mit Deinen Gesetzen daher und alle Personen, welche im Fall Peggy hier erwähnt werden sind für Dich unschuldig. Du zweifelst alles und jeden an und nur Deine Meinung soll hier als richtige erscheinen. Hm...entschuldige bitte, will Dir jetzt aber nicht zu nahe treten. Aber das fällt mir halt bei all Deinen Postings immer wieder auf ;)
jaska schrieb:Dass aber ein Gericht in einem Indizienprozess eine mögliche Entlastungszeugin nicht genehmigt, noch dazu wenn es der einzige Entlastungsbeweis gewesen wäre - das glaub ich nie und nimmer. Und dass Euler resp. Rödel dieses Nichtladen trotz Antrag stillschweigend hingenommen und nicht gleich nen Exklusivinterviewmarathon hingelegt hätten wäre gelinde gesagt untypisch.Na das sehe ich aber auch so @jaska .
Diese Aussage von Sarah (wenn die Geschichte denn stimmt) wäre doch wirklich göttlich gewesen für einen Beweis der Unschuld von Herrn Kulac (huch, den darf ich ja nimmer erwähnen...geht ja um Peggy ;) )
Gruß, Dumas
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:37@Dumas
Diese Aussage wäre vor allem weiter in den Medien thematisiert worden. Entweder war es wirklich ein Scherz oder es wurde eine Behauptung aufgestellt. Ich wüsste auch nicht, weshalb man so lange warten sollte, bis man sich damit an die entsprechenden Stellen wendet.
Diese Aussage wäre vor allem weiter in den Medien thematisiert worden. Entweder war es wirklich ein Scherz oder es wurde eine Behauptung aufgestellt. Ich wüsste auch nicht, weshalb man so lange warten sollte, bis man sich damit an die entsprechenden Stellen wendet.
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:40jaska schrieb:ICH hab nicht angefangen :DDas weiß ich :D ;)
Blondi23 schrieb:Diese Aussage wäre vor allem weiter in den Medien thematisiert worden. Entweder war es wirklich ein Scherz oder es wurde eine Behauptung aufgestellt. Ich wüsste auch nicht, weshalb man so lange warten sollte, bis man sich damit an die entsprechenden Stellen wendet.Eben ;) Deswegen find dich die Aussage von Sarah K. auch nicht glaubhaft.
Gruß, Dumas
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:41Blondi23 schrieb:Da schließe ich mich der Meinung von dir und Jaska an. =)Sind wir schon zu dritt. Müssen bloß noch unseren Josef überzeugen :D Aber da seh ich schwarz...
Gruß, Dumas
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:45Dumas schrieb:Also Josef, ich will jetzt nicht perönlich werden, aber bist Du Rechtsanwalt oder ähnliches? Du kommst immer mit Deinen Gesetzen daher und alle Personen, welche im Fall Peggy hier erwähnt werden sind für Dich unschuldigNein, ich äußere hier nur meine Meinung, wenn andere Ihre Meinung vertreten, wenn bestimmte Zeugen nicht geladen wurden.
jaska schrieb:Nein, das weiß ich nicht.Gut, dann wäre das geklärt.
Dass Euler diese nicht anbgegeben haben sollte wäre fahrlässig.
jaska schrieb:Dass aber ein Gericht in einem Indizienprozess eine mögliche Entlastungszeugin nicht genehmigt, noch dazu wenn es der einzige Entlastungsbeweis gewesen wäre - das glaub ich nie und nimmer.Und letztenlich war Sara nicht der einzigste Entlastungsbeweis. Da gab es genug andere, darauf hat das Gericht im Urteil hingewisen.
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:51JosefK1914 schrieb:Nein, ich äußere hier nur meine Meinung, wenn andere Ihre Meinung vertreten, wenn bestimmte Zeugen nicht geladen wurden.Hm, verstehe Josef. Das greift aber dann aber immer auf alles über und nicht nur bezüglich Zeugen, welche nicht geladen wurden ;)
Also kein Rechtsanwalt? Aber dann Respekt, wie Du uns die Gesetze nahe bringst ;) Dann gestatte mir nochmal ne persönliche Frage: Weshalb kennst Dich da so gut aus? Bist auch schon mal zu Unrecht eingesessen? (Bitte nicht als Unterstellung werten, sondern nur als Frage bezüglich Interesse meinerseits, da Du die Gesetze so gut kennst) Wenn du dies als persönlichen Angriff wertest, dann entschuldige ich mich schon mal im Voraus.
Wie gesagt, ist nicht böse gemeint.
Gruß, Dumas
Peggy Knobloch
09.08.2014 um 16:56Wenn hier "bestimmte Zeugen" nicht geladen wurde, kann das folgenden Grund haben:
merkwürdige SMS'en, die Verwendung von 50.000 DM (ob als Kopfgeld oder für einen
Kiosk) und alle Zeugen, die zur Verkürzung des WAV NICHT gehört wurden, zur Sprache
kommen. Und die Nebenakten nicht zu vergessen, die offensichtlich aufgrund der
Fokussierung auf Ulvi nicht die genügende Aufmerksamkeit fanden - ist ja auch
verständlich, wenn man schon einen geständigen Mörder hatte!
Die Ankläger aus Bayreuth befürchten wohl, mögliche Mitwisser oder Täter aufzuschrecken durch allzu offenkundige Ermittlungen. Nun wurden die Staatsanwälte Sandra Staade und Daniel Götz zu dem Eingeständnis gezwungen, es gebe neben den offiziellen Verfahren gegen drei Tatverdächtige im Mordfall Peggy weitere "offene Ermittlungen". Ohne dass sie das direkt bestätigen wollten: Damit sind wohl die Mutter und ihr Ex-Freund gemeint.
http://www.welt.de/vermischtes/article127686409/Man-kommt-ins-Gruebeln-ist-da-was-dran.html
http://www.allmystery.de/themen/km79175-2143#id12070128Ich denke, dass in diesem Zusammenhang nicht nur die Zeugin Sarah, sondern auch
merkwürdige SMS'en, die Verwendung von 50.000 DM (ob als Kopfgeld oder für einen
Kiosk) und alle Zeugen, die zur Verkürzung des WAV NICHT gehört wurden, zur Sprache
kommen. Und die Nebenakten nicht zu vergessen, die offensichtlich aufgrund der
Fokussierung auf Ulvi nicht die genügende Aufmerksamkeit fanden - ist ja auch
verständlich, wenn man schon einen geständigen Mörder hatte!