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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:07
Beim WAV geht es um den angeblichen Mord an Peggy. Da der Faktenbeweis für einen Mord fehlt, wird es voraussichtlich zu einem Freispruch des Ulvi kommen. Wegen den Missbrauchsfällen, die man ihm auch vorwarf, muss er nicht freigesprochen werden, weil er diesbezüglich gar nicht verurteilt wurde, und zwar aufgrund der gerichtlichen Feststellung, dass er schuldunfähig ist !!!
Moah, ob schuldunfähig oder nicht... er HAT sie begangen! So.
Zitat von ZononZonon schrieb:Beim WAV geht es um den angeblichen Mord an Peggy. Da der Faktenbeweis für einen Mord fehlt, wird es voraussichtlich zu einem Freispruch des Ulvi kommen.
Habe ich doch geschrieben "Freispruch bezüglich Verschwinden und Mord" ...

Gruß, Dumas


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Zonon ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:08
@Dumas

Du solltest hier nicht Äpfel und Birnen vermischen. Beim WAV geht es nur um den Mord. Die von dir hier erwähnten "anderen Vergehen" (Sexualstraftaten) stehen beim WAV gar nicht zur Debatte. Der Freispruch wird nur in Sachen "Mord" erfolgen. Es wird dann zu prüfen sein, ob der Ulvi weiterhin in der geschlossenen Anstalt einsitzen muss oder ob er auf freien Fuß entlassen werden kann. Freier Fuß kann bedeuten, dass er in eine Einrichtung für Behinderte kommt. Ich denke dabei an ein betreutes Wohnen mit angegliederter Werkstatt für Behinderte. Das ist aber Sache der Ärzte und der Richter.


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:09
@ Jaska

vielen Dank für deine Info.


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:09
@jaska
wenn es dich nicht bereits gäbe, müsste man einen user wie dich erfinden. du bist bezügl. Quellen einfach Spitze! und sonst auch :)


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:10
Du solltest ihr nicht Äpfel und Birnen vermischen. Beim WAV geht es um den Mord. Die von dir erwähnten anderen Vergehen (Sexualstraftraten) stehen beim WAV gar nicht zur Debatte. Der Freispruch wird nur in Sachen "Mord" erfolgen. Es wird dann zu prüfen sein, ob der Ulvi weiterhin in der geaschlossenen Anstalt einsitzen muss oder ob er auf freien Fuß entlassen werden kann. Freier fuß kann auh bedeuten, dass er in eine Einrichtung für Behinderte kommt. Ich denke dabei an ein betreues Wohnen mit Werkstatt. Das ist aber Sache der Ärzte (Experten) und der Richter.
Schon gut Zonon ;) Ich vermische nichts. Man sollte halt die Postings aufmerksam lesen ;)

Aber belassen wirs dabei, ja? Danke.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:12
@Zonon
Deine Hypothese könnte ich nachvollziehen, wenn S.K. nicht bis heute darin eine Bedrohung sah. Sie hatte auch unmittelbar nach Empfang der SMS, dass der Polizei so gemeldet. Zumindest Anfang 2002 war die Beziehung dann doch nicht so berauschend.
Und:
Was hätte S.K. davon, wenn es um ihr Kind geht, bewusst einen falschen Verdacht auf ihren Ex zu lenken?


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:12
Zitat von lawinelawine schrieb:Jaska,wenn es dich nicht bereits gäbe, müsste man einen user wie dich erfinden. du bist bezügl. Quellen einfach Spitze! und sonst auch :)
Kann ich nur zustimmen! :)

Gruß, Dumas


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Zonon ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:15
@Dumas

Über die Sexualstraftaten des Ulvi wird hier bereits seit Jahren ausgiebig geredet. Wegen diesen Taten wurde der Ulvi beim LG-Prozess in Hof für schuldunfähig erklärt. Und daher muss er auch nicht deswegen extra freigesprochen werden. Der Freispruch wird nur in Sachen "Mord" erfolgen.


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Zonon ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:20
@Dumas

Wer schuldunfähig ist, gilt als nicht-verantwortlich für seine Taten. Er kann daher auch nicht von einem Gericht für diese Taten verurteilt werden. Folglich erübrigt sich daher auch ein Freispruch. Das WAV zielte auf den angeblichen Mord ab. Darum geht es und dies wird, so meine ich, unweigerlich zu einem Freispruch führen. Fortan hat Ulvi dann als Unschuldiger zu gelten. Auch wenn es manchen nicht passt.


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:22
@Zonon
du bist am Anfang einer Endlosschleife angekommen ;-)

es will niemand die Missbrauchsfälle diskutieren. das hatten wir gefühlte 1000 mal, und die Missbrauchsfälle sind immer noch da.


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Zonon ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:24
Wer hier mitredet, sollte sich grundlegende Rechtskenntnisse verschaffen oder drauf warten, dass ihm ein Rechtsexperte - sofern solche als User hier auftauchen - ihm die Rechtslage exakt erklärt.


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:24
@Zonon
Zitat von ZononZonon schrieb:Wer schuldunfähig ist, gilt als nicht-verantwortlich für seine Taten. Er kann daher auch nicht von einem Gericht für diese Taten verurteilt werden. Folglich erübrigt sich daher auch ein Freispruch. Das WAV zielte auf den angeblichen Mord ab. Darum geht es und dies wird, so meine ich, unweigerlich zu einem Freispruch führen. Fortan hat Ulvi dann als Unschuldiger zu gelten. Auch wenn es manchen nicht passt.
davon steht nichts zur Diskussion. war schön, dass du es erwähnst hast;-)


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Zonon ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:26
@lawine

Die Sexualstraftaten des Ulvi hat Herr oder Frau Dumas hier ins Spiel gebracht. Wobei er oder sie den gravierenden Fehler machte, diese nur als Vergehen zu bezeichnen. Der Unterschied zwischen einem Vergehen und einer Straftat solllte jedem klar sein, der hier mitredet. Falls nicht, sollte er sich durch Rechtsexperten beraten lassen. Zudem sollte man wissen, dass es beim WAV nur um den Mord geht.


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:27
weißt du, es ging lange gut ohne deine Erbsenzählerei @Zonon


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:29
Die sexualstraftaen de Ulvi hat Herr oder Frau Dumas hier ins Spiel gebracht. Wobei er oder sie den Fehler machte, diese nur als Vergehen zu bezeichnen. Es waren aber Straftaten.
Sag mal, kannst du nicht lesen???? Ich habe nur auf Deinen erwähnten Freispruch geantwortet. Nicht mehr und nicht weniger....Du Rechtsexperte.

Ich bin ja eigentlich immer ruhig, aber wenn dann so ein Krawall-Zonon kommt und nicht sachlich bleiben kann sondern sticheln will, na dann ...tz

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:31
Gewisse Kenntnisse sollte man auch in einem Hobby-Forum an den Tag legen.
...und gewissen Kenntnisse bezüglich sachlichen Schreibens und freundlichen Umgang mit Menschen sollte man auch an den Tag legen.


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Zonon ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:34
@Dumas

Ich wiederhole: Der Freispruch des Ulvi beim WAV wird NUR in Sachen Mord erfolgen. Ob er
auch noch Kaugummi geklaut hat oder sonst was angestellt hat, steht nicht zu Debatte !!!


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:36
Zitat von ZononZonon schrieb:Ich wiederhole: Der Freispruch des Ulvi beim WAV wird NUR in Sachen Mord erfolgen. Ob er
auch noch Kaugummi geklaut hat oder sonst was angestellt hat, steht nicht zu Debatte !!!
Ich wiederhole: Ich habe Dich schon lang verstanden. Bitte verschone mich jetzt mit weiteren unterschwelligen Kommentaren.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:38
@Zonon
Wäre schön, wenn Du Dich bitte mäßigen würdest.
Das erinnert an unselige Skipper-Zeiten. Muß nicht sein, oder?


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Zonon ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

09.05.2014 um 21:41
@lawine

Lasst euch nicht durch mich stören bei euren Debatten um des Kaisers Bart. Das WAV wird zu einem Freispruch in Sachen Mord führen. Und dann hoffe ich, dass man endlich nach dem vermissten Kind sucht, das mittlerweile 22 Jahre alt sein müsste, sofern es noch lebt, was viele glauben oder hoffen.


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