Peggy Knobloch
09.05.2014 um 21:07Beim WAV geht es um den angeblichen Mord an Peggy. Da der Faktenbeweis für einen Mord fehlt, wird es voraussichtlich zu einem Freispruch des Ulvi kommen. Wegen den Missbrauchsfällen, die man ihm auch vorwarf, muss er nicht freigesprochen werden, weil er diesbezüglich gar nicht verurteilt wurde, und zwar aufgrund der gerichtlichen Feststellung, dass er schuldunfähig ist !!!Moah, ob schuldunfähig oder nicht... er HAT sie begangen! So.
Zonon schrieb:Beim WAV geht es um den angeblichen Mord an Peggy. Da der Faktenbeweis für einen Mord fehlt, wird es voraussichtlich zu einem Freispruch des Ulvi kommen.Habe ich doch geschrieben "Freispruch bezüglich Verschwinden und Mord" ...
Gruß, Dumas