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Peggy Knobloch

98.225 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.04.2014 um 02:40
Bei der ganzen MPU Geschichte ging es mir zunächst um folgendes:
Warum lenkt J.B. den Verdacht auf Peggy's Stiefvater, obwohl J.B. wusste das dieser nicht der Einzige war, der vom MPU Termin Kenntnis hatte?
Dass J.B. den Verdacht auf den Stiefvater lenkt - das macht mich hellhörig.


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 02:56
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Weisst Du , ob die Tochter nicht damit einverstanden war und ist ?
Glaubst du ernsthaft, er hat das Mädchen um Einverständnis gebeten, bevor er bspw. bei FB angefangen hat zu schreiben? Seine Tochter hatte ihn sogar öffentlich darum gebeten, Sie nicht mehr zu erwähnen weil alles so schwer sei.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Habe ich so nie gelesen. Ich las bisher immer nur, weshalb er einen Missbrauch durch H.E. an Peggy für unwahrscheinlich, aber nicht für ausgeschlossen hält.
Dann hast du wesentliche Teile seines Auftritts im letzten Jahr wohl versäumt.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:ich glaube, dazu gehört weniger der Hang zur Selbstdarstellung, als eine gehörige Portion Mut
Selbstdarstellung unterstelle ich nicht.
Vielmehr Dummheit und Rücksichtslosigkeit dem eigenen Kind gegenüber.


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 03:02
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Dass J.B. den Verdacht auf den Stiefvater lenkt - das macht mich hellhörig
@Schimpanski
Nicht nur Dich! Nicht zu vergessen, das damals auch H.E. sofort den Stiefvater in ein schlechtes Licht Rücken wollte.


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 03:33
@Xtralarge
Genau!
J.B. hat gegenüber den Ermittlern ausgesagt um 13.00 Uhr zu Hause gewesen zu sein - am PC.
Also war er laut eigener Aussage von der MPU wohl rechtzeitig zu Hause.
Weiter sagt J.B. gegenüber den Ermittlern, das Peggy nicht nach Hause kam.
Auf diese Aussage von J.B. stützten sich die weiteren Ermittlungen der Polizei - nämlich, dass Peggy nach der Schule nicht zu Hause ankam.
Was ist aber wenn J.B. entweder Peggy nicht gehört hatte, oder er die Ermittler angelogen hatte?

Eine Sache geht mir die ganze Zeit durch den Kopf: und zwar die SMS des Stiefvaters an Peggy's Mutter, zwecks der 50.000 € Belohnung mit denen man viel machen könnte.
Könnte das nicht auch eine Vermutung vom Stiefvater gewesen sein, das er dachte S.K. wüsste wer mit dem Verschwinden von Peggy zu tun hatte. Und er wollte S.K. dazu ermuntern (mit 50.000. € kann man viel machen, z.B. gemeinsame neue Zukunft planen o.Ä.) das der Polizei mitzuteilen?


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 10:33
@Schimpanski
zu deinem post bin ich geneigt folgendes zu sagen:

wir schreiben das 13. Jahr nach dem Verschwinden von Peggy. die Kripo hat ca 7000 Hinweisen/spuren abgearbeitet. ist sogar die Hinweise von Hellsehern gefolgt.

meinst du, die SMS ist der Kripo dabei völlig unbeachtet durchgeschlupft?
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Weiter sagt J.B. gegenüber den Ermittlern, das Peggy nicht nach Hause kam.
Auf diese Aussage von J.B. stützten sich die weiteren Ermittlungen der Polizei - nämlich, dass Peggy nach der Schule nicht zu Hause ankam.
Was ist aber wenn J.B. entweder Peggy nicht gehört hatte, oder er die Ermittler angelogen hatte?
es ist leider nicht das Einzige was darauf schließen lässt, dass Peggy nach der Schule nicht mehr heimkam.


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 11:17
Heute Abend fasst Report München wohl den aktuellen Stand zusammen. Mal sehen, ob die etwas Neues bringen. Aber besser als etliche substanzlosen Spekulationen hier wird die Sendung allemal sein:

http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/index.html

Ein Hinweis an diejenigen, die erwähnt haben, dass der Fall nur wenig Interesse in der Öffentlichkeit finden würde: Das mag in eurem Bekanntenkreis so sein; ich erlebe anderes. Und auch im Bericht von report München ist hervorgehoben:
"Es geht um einen Fall, der auch außerhalb Bayerns mit großer Anteilnahme verfolgt wurde."


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 11:47
@lawine
Bisher wurde die SMS als Erpressungsversuch des Stiefvaters auf Peggy's Mutter interpretiert, oder nicht?


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 12:01
@Radler
J.B. behauptet um 13.00 Uhr zu Hause gewesen zu sein. Er behauptet Peggy sei nich nach Hause gekommen. Er behauptet den ganzen Nachmittag am PC verbracht zu haben. Letzteres hat die Polizei mittlerweile widerlegt. J.B. hat also gelogen - er hat nicht den ganzen Nachmittag am PC verbracht. Wie darf man dann die vorherigen Aussagen nun einschätzen? War er wirklich um 13.00 Uhr zu Hause? Kam Peggy tatsächlich nicht nach Hause? Ich finde das sind berechtigte Zweifel, oder ist das Deiner Meinung nach substanzlose Spekulation? Bin gespannt auf den Report-Bericht, vermute aber eher einen Zusammenschnitt des BR aus älteren Dokus.


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 13:12
@Schimpanski
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb: Ich finde das sind berechtigte Zweifel, oder ist das Deiner Meinung nach substanzlose Spekulation?
bin zwar autofahrer und kein radler aber meine einschätzung: substanzlose mutmaßungen


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 13:39
Mal was Anderes,
der ehemalige Schülerlotse sagte ja im Prozess auch aus.
Darüber schrieb die Süddeutsche:


Süddeutsche Zeitung, 10. April 2014
http://www.sueddeutsche.de/bayern/wiederaufnahme-im-fall-peggy-ich-hoffe-dass-es-jetzt-gerechtigkeit-gibt-1.1934598
Und noch ein Zeuge aus Lichtenberg sagt aus. Auch er, damals 15 Jahre alt, will Peggy am Nachmittag ihres Verschwindens gesehen haben. Ebenfalls zu einem Zeitpunkt, als sie laut erstem Gerichtsurteil bereits tot war. Hinter dem Mädchen will er zwei Bekannte beobachtet haben - doch die waren an diesem Tag gar nicht am Marktplatz. Dass er Peggy nicht verwechselt hat, davon ist der Mann aber noch heute überzeugt. Das habe ihn die Polizei damals schon oft gefragt. "Man kann ja so lange fragen, bis man die Antwort bekommt", sagt er.
Also ist dieser Zeuge eher vom Tisch, oder?


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 13:45
wenn der Zeuge jemals auf dem Tisch war (Richtertisch??) - ja


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 13:47
@jaska
Das Geständnis ist eh gegessen, die drei Zeugen machen den Kohl auch nicht mehr Fett.


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 13:49
@Schimpanski
Schön!


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 14:05
man merkt, dass Mittagessenszeit ist ;-)
@Schimpanski
hoffentlich gibts nach dem Verspeisen des Geständnisses kein Magendrücken, Übelkeit, Bauch- u/o Kopfweh und sonstige Verdauungsbeschwerden.


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 14:08
@lawine
Oder gar geistige Leere infolge zu schweren Essens..


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 14:11
@lawine
Heute gibt's "Folterschnitzel selbstbezahlt" mmh, lecker;))


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 16:50
Die Zeugen sind nicht vom Tisch. Sie alleine machen vielmehr eine Verurteilung von UK bereits praktisch unmöglich. Die Zeugen erklären, dass sie Peggy kannten und sich auch heute noch sicher sind, Peggy an dem Tag gesehen zu haben. Die Zeugenaussagen erfolgten zudem kurz nach dem Verschwinden. Auch ist nicht ersichtlich, weshalb die Zeugen ein Interesse haben sollten, falsch auszusagen. Solange daher nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass die Zeugen Peggy zu den benannten Zeiten nicht gesehen haben können, muss ein Richter in dubio pro reo davon ausgehen, dass Peggy zu den benannten Zeiten noch gesehen wurde. Da nicht einmal zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass Peggy tatsächlich tot ist, geschweige den an welchem Tag der Tod eingetreten sein soll, braucht man nun wirklich kein Hellseher zu sein, wie das Urteil im vorliegenden Fall nur ausgehen kann. Ein Gericht müsste schon unglaublich gut begründen können, weshalb zweifelsfrei anzunehmen sei, dass alle diesbezüglichen Zeugen, die sich ihrer Aussage angeblich immer noch sicher sind, sich gleichwohl irren oder lügen. Das dürfte bei der Vielzahl der Sichtungen und Zeugen aber schon an Größenwahn grenzen, hier eine zweifelsfreie Feststellung treffen zu wollen. Ein Strafrichter, der den "in dubio pro reo" Grundsatz nicht beachtet, würde im Übrigen auch den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erfüllen. Ein Richter kann sich somit selbst strafbar machen, wenn er berechtigte Zweifel zu großzügig zu Lasten des Angeklagten einfach vom Tisch wischt.


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 17:29
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Auch ist nicht ersichtlich, weshalb die Zeugen ein Interesse haben sollten, falsch auszusagen
Keiner geht hier wohl ernsthaft von bewussten Falschaussagen aus.
Zitat von -9--9- schrieb:Solange daher nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass die Zeugen Peggy zu den benannten Zeiten nicht gesehen haben können, muss ein Richter in dubio pro reo davon ausgehen, dass Peggy zu den benannten Zeiten noch gesehen wurde.
Nein. Muss er nicht. Wenn er um die geringe Zuverlässigkeit von Augenzeugen weiß, zumal nach einem dramatischen Ereignis, und wenn es genügend Indizien gibt, die ein anderes Bild ergeben ist er frei zu entscheiden, was immer ihm logisch und richtig erscheint.
Zitat von -9--9- schrieb:Da nicht einmal zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass Peggy tatsächlich tot ist, geschweige den an welchem Tag der Tod eingetreten sein soll, braucht man nun wirklich kein Hellseher zu sein, wie das Urteil im vorliegenden Fall nur ausgehen kann
Auch auf die Gefahr hin, dass Du beim 3+x. Mal den Hinweis wieder nicht annimmst: es geht um eine Indizienkette, nicht um Beweise...
Zitat von -9--9- schrieb:dass alle diesbezüglichen Zeugen, die sich ihrer Aussage angeblich immer noch sicher sind, sich gleichwohl irren oder lügen.
Nochmal: alle Zeugenaussagen können nicht stimmen. Da muss also aussortiert werden. Wenn zum Beispiel der Schülerlotse ein Pärchen auf dem Marktplatz hinter Peggy gesehen haben will und dieses nachweislich nicht dort war ist seine Zeugenaussage wertlos. Dann kann das mit Peggy stimmen, muss aber nicht.
Und besser die Richter sortieren anhand Widersprüchlichkeiten aus anstatt nach dem Mehrheitsprinzip. Das wäre ja absurd.
Zitat von -9--9- schrieb:Ein Strafrichter, der den "in dubio pro reo" Grundsatz nicht beachtet, würde im Übrigen auch den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erfüllen.
Baust Du jetzt schon vor für den Fall einer erneuten Verurteilung? So wenig Vertrauen in die Justiz?

Das Wiederaufnahmeverfahren läuft doch noch und die scheinen allen Widersprüchen gründlich (so denn möglich) auf den Grund zu gehen.


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 18:13
@jaska
Wieso sollte ich Ihren Hinweis auch annehmen, wenn er falsch ist? Und auch nach dem 3+x Mal lässt sich Ihr Hinweis mit dem Beweisrecht im Strafprozess nicht in Einklang bringen. Eine Verurteilung nur aufgrund bloßer Vermutungen oder Wahrscheinlichkeiten ist unzulässig. Auch, wenn Sie das nicht glauben wollen.

Eine "Indizienkette" wäre in einem Strafprozess nur dann ausreichend, wenn aus dieser Indizienkette zweifelsfreie Feststellungen gefolgert werden können. Man müsste also bereit sein, aufgrund der Indizienkette so überzeugt von der daraus gefolgerten Feststellung zu sein, dass man sein gesamtes Hab' und Gut auf die Richtigkeit dieser Feststellung verwetten würde. Wäre man hierzu nicht bereit, weil man doch noch irgendwie Angst hat, dass man sich täuschen könnte, muss in dubio pro reo die für den Angeklagten günstigere Feststellung angenommen werden muss. Die Indizienkette reichte dann für den Nachweis der zu beweisenden Tatsache nicht aus.

Hier mal ein Link zum Indizienbeweis im Strafprozess:

http://www.roland-padrutt.ch/domains/roland-padrutt_ch/data/free_docs/Indizienbeweis%20im%20Strafverfahren.pdf

Zitat:
"Der Indizienbeweis führt – wie der Beweis (im Strafprozess) – nicht zu mathematischer Gewiss-
heit, sondern bloss zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit. Er ist erbracht, wenn einerseits die ermit-
telten Indizien, die indizierenden Tatsachen, zur Gewissheit feststehen, und andererseits aus
den Indizien auf Grund verlässlichen Erfahrungswissen ein zwingender Schluss auf eine
„Hauptsache“ gezogen werden muss, d.h. ein solcher Schluss, der unter Berücksichtigung der
Besonderheiten des Falles jede andere Schlussfolgerung ausschliesst (Henkel, Strafverfahrens-
recht, 1968, s. 266).

Im vorliegenden Fall müsste es daher ausgeschlossen sein, dass die Zeugen Peggy noch zu den benannten Uhrzeiten gesehen haben. Solange das nicht zwingend ausgeschlossen werden kann, muss ein Richter davon ausgehen, dass Peggy zu den benannten Uhrzeiten noch lebte. Anders ausgedrückt: Nur wenn die Richter bereit wären, ihr gesamtes Hab' und Gut darauf zu verwetten, dass diese Zeugen Peggy zu den benannten Zeiten nicht mehr gesehen haben können, nur dann dürften die Richter die Zeugenaussagen als unwahr annehmen.


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Peggy Knobloch

22.04.2014 um 18:45
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Man müsste also bereit sein, aufgrund der Indizienkette so überzeugt von der daraus gefolgerten Feststellung zu sein, dass man sein gesamtes Hab' und Gut auf die Richtigkeit dieser Feststellung verwetten würde.
:D Ist das die juristische Definition von "zweifelsfrei"?
Zitat von -9--9- schrieb:Im vorliegenden Fall müsste es daher ausgeschlossen sein, dass die Zeugen Peggy noch zu den benannten Uhrzeiten gesehen haben.
Kann bitte mal Jemand mit Ahnung dies bestätigen?
Zitat von -9--9- schrieb:Nur wenn die Richter bereit wären, ihr gesamtes Hab' und Gut darauf zu verwetten, dass diese Zeugen Peggy zu den benannten Zeiten nicht mehr gesehen haben können, nur dann dürften die Richter die Zeugenaussagen als unwahr annehmen.
Dann hoffe ich mal, die Richter sind sich dieser Bedingung bewusst :D


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