@jaskaWieso sollte ich Ihren Hinweis auch annehmen, wenn er falsch ist? Und auch nach dem 3+x Mal lässt sich Ihr Hinweis mit dem Beweisrecht im Strafprozess nicht in Einklang bringen. Eine Verurteilung nur aufgrund bloßer Vermutungen oder Wahrscheinlichkeiten ist unzulässig. Auch, wenn Sie das nicht glauben wollen.
Eine "Indizienkette" wäre in einem Strafprozess nur dann ausreichend, wenn aus dieser Indizienkette zweifelsfreie Feststellungen gefolgert werden können. Man müsste also bereit sein, aufgrund der Indizienkette so überzeugt von der daraus gefolgerten Feststellung zu sein, dass man sein gesamtes Hab' und Gut auf die Richtigkeit dieser Feststellung verwetten würde. Wäre man hierzu nicht bereit, weil man doch noch irgendwie Angst hat, dass man sich täuschen könnte, muss in dubio pro reo die für den Angeklagten günstigere Feststellung angenommen werden muss. Die Indizienkette reichte dann für den Nachweis der zu beweisenden Tatsache nicht aus.
Hier mal ein Link zum Indizienbeweis im Strafprozess:
http://www.roland-padrutt.ch/domains/roland-padrutt_ch/data/free_docs/Indizienbeweis%20im%20Strafverfahren.pdfZitat:
"Der Indizienbeweis führt – wie der Beweis (im Strafprozess) – nicht zu mathematischer Gewiss-
heit, sondern bloss zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit. Er ist erbracht, wenn einerseits die ermit-
telten Indizien, die indizierenden Tatsachen, zur Gewissheit feststehen, und andererseits aus
den Indizien auf Grund verlässlichen Erfahrungswissen ein zwingender Schluss auf eine
„Hauptsache“ gezogen werden muss, d.h. ein solcher Schluss, der unter Berücksichtigung der
Besonderheiten des Falles jede andere Schlussfolgerung ausschliesst (Henkel, Strafverfahrens-
recht, 1968, s. 266).
Im vorliegenden Fall müsste es daher ausgeschlossen sein, dass die Zeugen Peggy noch zu den benannten Uhrzeiten gesehen haben. Solange das nicht zwingend ausgeschlossen werden kann, muss ein Richter davon ausgehen, dass Peggy zu den benannten Uhrzeiten noch lebte. Anders ausgedrückt: Nur wenn die Richter bereit wären, ihr gesamtes Hab' und Gut darauf zu verwetten, dass diese Zeugen Peggy zu den benannten Zeiten nicht mehr gesehen haben können, nur dann dürften die Richter die Zeugenaussagen als unwahr annehmen.